Reasonable Bidder Interpretation of Essential Tender Criteria
Sintesi Legislator
Generato dall'IAIn a public procurement case, the court ruled that the essential criteria outlined in the tender documents must be interpreted and applied as a reasonable bidder would understand them. The court found that one participant did not meet four essential criteria at the time of submission, and these were not deemed minor requirements. Consequently, the participant was excluded from the proceedings, and the case was returned for the award to be granted.
Regesto Legislator
UfficialeSubmission | Musskriterien; Auslegung der Ausschreibungsunterlagen. Die im Rahmen der Ausschreibung formulierten Kriterien sind so auszulegen und anzuwenden, wie sie von den Anbietenden in guten Treuen verstanden werden konnten und mussten. Aus den Ausschreibungsunterlagen ergibt sich, dass die Musskriterien zum Zeitpunkt der Offerteinreichung erfüllt sein mussten (E. 3.4). Von der Mitbeteiligten wurden zum Zeitpunkt der Offerteinreichung vier Musskriterien nicht erfüllt. Dabei ist nicht ersichtlich und wird vom Beschwerdegegner auch nicht geltend gemacht, dass es sich um unwesentliche Anforderungen handeln würde. Die Mitbeteiligte ist daher aus dem Verfahren auszuschliessen (E. 3.5.3). Gutheissung und Rückweisung zur Zuschlagserteilung.
Parole chiave
Generato dall'IADisposizioni normative citate
Generato dall'IADecisioni correlate
Generato dall'IAQuestioni giuridiche chiave estratte da Legislator
Generato dall'IACited as the legal basis for the exclusion of a participant from the tender due to non-fulfillment of mandatory criteria.
Testo completo
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00754
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00754 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 27.03.2025 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Musskriterien; Auslegung der Ausschreibungsunterlagen. Die im Rahmen der Ausschreibung formulierten Kriterien sind so auszulegen und anzuwenden, wie sie von den Anbietenden in guten Treuen verstanden werden konnten und mussten. Aus den Ausschreibungsunterlagen ergibt sich, dass die Musskriterien zum Zeitpunkt der Offerteinreichung erfüllt sein mussten (E. 3.4).
Von der Mitbeteiligten wurden zum Zeitpunkt der Offerteinreichung vier Musskriterien nicht erfüllt. Dabei ist nicht ersichtlich und wird vom Beschwerdegegner auch nicht geltend gemacht, dass es sich um unwesentliche Anforderungen handeln würde. Die Mitbeteiligte ist daher aus dem Verfahren auszuschliessen (E. 3.5.3). Gutheissung und Rückweisung zur Zuschlagserteilung. · --- · Stichworte: · AUSLEGUNG AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN MUSSKRITERIEN SUBMISSION · Rechtsnormen: · Art. 44 Abs. I lit. b IVöB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3