Employment Termination Appeal Over Performance Deficiencies and Waived Probationary Period
Sintesi Legislator
Generato dall'IAThe court partially upheld an appeal against the termination of employment based on performance deficiencies, finding the termination disproportionate because the employer improperly waived the requirement for a probationary period; although the employee was critical of the feedback regarding performance issues, the court could not discern a blanket refusal or unwillingness to change. Consequently, the employee was awarded compensation equivalent to five months' salary, and the matter of severance pay was remanded to the employer for calculation, given that local law grants the employer significant discretion in determining that amount.
Regesto Legislator
UfficialeKündigung | [Kündigung wegen Mängeln in der Leistung. Verzicht auf Bewährungsfrist] Die Kündigung der Beschwerdegegnerin erweist sich schon deshalb als unverhältnismässig, weil sie nicht auf die Ansetzung einer Bewährungsfrist verzichten durfte. Der Beschwerdeführer zeigte sich in seinen Rückmeldungen zu den ihm vorgehaltenen Leistungsmängeln zwar durchaus kritisch. Eine pauschale Verweigerung oder der Unwille zur Änderung der behaupteten Leistungsmängel lässt sich daraus aber nicht entnehmen (E. 4). Dem Beschwerdeführer steht eine Entschädigung von fünf Monatslöhnen zu (E. 5). Der Beschwerdeführer hat Anspruch auf eine Abfindung; in diesem Punkt wird die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen, da das kommunale Recht der Beschwerdegegnerin hinsichtlich der konkreten Festlegung ein grosses Ermessen einräumt (E. 6). Teilweise Gutheissung.
Parole chiave
Generato dall'IADisposizioni normative citate
Generato dall'IADecisioni correlate
Generato dall'IAQuestioni giuridiche chiave estratte da Legislator
Generato dall'IAThe court used this provision as the main ground to find that the termination was disproportionate because the employer could not waive the probationary period.
This provision was cited alongside Art. 336a Abs. 2 OR, indicating its relevance to the substantive ruling regarding the termination/compensation.
Testo completo
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00498
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00498 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.05.2025 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Kündigung · [Kündigung wegen Mängeln in der Leistung. Verzicht auf Bewährungsfrist] Die Kündigung der Beschwerdegegnerin erweist sich schon deshalb als unverhältnismässig, weil sie nicht auf die Ansetzung einer Bewährungsfrist verzichten durfte. Der Beschwerdeführer zeigte sich in seinen Rückmeldungen zu den ihm vorgehaltenen Leistungsmängeln zwar durchaus kritisch.
Eine pauschale Verweigerung oder der Unwille zur Änderung der behaupteten Leistungsmängel lässt sich daraus aber nicht entnehmen (E. 4). Dem Beschwerdeführer steht eine Entschädigung von fünf Monatslöhnen zu (E. 5). Der Beschwerdeführer hat Anspruch auf eine Abfindung; in diesem Punkt wird die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen, da das kommunale Recht der Beschwerdegegnerin hinsichtlich der konkreten Festlegung ein grosses Ermessen einräumt (E. 6). Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · ABFINDUNGSANSPRUCH ENTSCHÄDIGUNGSHÖHE VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT VERZICHT AUF BEWÄHRUNGSFRIST · Rechtsnormen:
· Art. 336a Abs. 2 OR § 19Satz 3 PG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3