Legislator · Kanton Tessin — Gesetzessammlung
DE · FR · IT · EN In Legislator analysieren
176.100 LUAA CH-TI

Gesetz über die Finanzierung durch Globalbudget und Leistungsauftrag der autonomen Verwaltungseinheiten (LUAA) (LUAA)

15 Articles / Provisions · Kanton Tessin — Gesetzessammlung
Originalquelle öffnen ↗ Maschinenlesbares Markdown (.md)

Table of Provisions (15)

Statutory Text (15 Provisions)

LUAA

1 Dieses Gesetz regelt die Funktionsweise der Autonomen Verwaltungseinheiten (nachfolgend AVE) mittels Globalbudget und Leistungsauftrag.

2 Die Anzahl der AVE wird schrittweise erweitert. Der Staatsrat prüft jährlich die Machbarkeit der Anwendung des Modells in der Regel auf mindestens eine neue Einheit pro Departement. [1]

[1] Abs. eingefügt durch G vom 23.2.2022; in Kraft seit 29.4.2022 - ABl 2022, 98.

LUAA

Es wird als UAA die Einheit betrachtet, die in die Struktur eines Departments integriert ist und über eine verbleibende administrative Autonomie verfügt.

LUAA

Die UAA werden über das Globalbudget finanziert und unterstehen den Bestimmungen des Gesetzes über die Finanzverwaltung und Finanzkontrolle des Staates vom 20. Januar 1986 (FVG), vorbehältlich folgender Ausnahmen

a) Grundsatz der qualitativen, quantitativen und zeitlichen Spezialität der Ausgaben (Art. 9 Abs. 4 Bst. g FVG);

b) Pflicht zur Einreichung von Nachtragskreditgesuchen (Art. 25 FVG);

c) Grundsatz des Verfalls nicht verwendeter Kredite (Art. 27 Abs. 2 FVG);

d) Verbot der Überschreitung des Budgetkredits in Fällen, die nicht in Art. 29 FVG aufgeführt sind, sofern die Überschreitung durch in den Vorjahren erzielte Einsparungen gedeckt oder in den zwei dem Geschäftsjahr folgenden Jahren amortisiert wird.

LUAA

1 Die UAA unterstehen für die Personalbewirtschaftung den gesetzlichen Bestimmungen der kantonalen Personalgesetzgebung.

2 Befristete Anstellungen können in Form eines Auftrags (Art. 15 des Gesetzes über das Staatspersonal und die Lehrpersonen vom 15. März 1995) oder als Hilfspersonal erfolgen. Das Reglement legt das Verfahren fest.

3 Unbefristete Anstellungen werden vom Staatsrat genehmigt.

4 Die Zuteilung von Kollektiv- oder Individualprämien innerhalb der UAA ist an die erzielten Ergebnisse gekoppelt. [2]

[2] Abs. eingefügt durch G vom 23.2.2022; in Kraft seit 29.4.2022 – ABl 2022, 98.

LUAA

1. Die Differenz zwischen den berücksichtigten Ausgaben und Einnahmen definiert den Bedarf in Bezug auf das Gesamtbudget.

2. Die Verordnung definiert die Ausgaben und Einnahmen, die für die Berechnung des Gesamtbudgets und dessen Übertrag berücksichtigt werden.

3. Das Gesamtbudget der UAA wird vom Grossen Rat zusammen mit dem jährlichen Staatshaushalt genehmigt.

LUAA

1 In Abweichung von Art. 27 Abs. 2 des FAG können die auf das Globalbudget entfallenden Kredite, die in einem Geschäftsjahr verbucht und in dem Jahr, für das sie bewilligt wurden, nicht verwendet wurden, kapitalisiert und auf die nachfolgenden Geschäftsjahre vorgetragen werden.

2 Der maximale jährliche Vortrag nicht verbrauchter Kredite wird durch die Verordnung festgelegt.

3 Die Kreditüberschreitung des Globalbudgets in den Fällen, die nicht in Art. 29 des FAG genannt sind, wird zuallererst durch den Kapitalisierungsfonds gedeckt.

LUAA

1. Nicht verwendete Ausgabenkredite eines Geschäftsjahres werden dem Kapitalisierungsfonds der UAA gutgeschrieben.

2. Der Kapitalisierungsfonds darf 20% des letzten Gesamtbudgets nicht übersteigen, das im Rahmen der Budgetplanung und der Definition des jährlichen Leistungsauftrags festgelegt wurde. [3]

3. Weist der Kapitalisierungsfonds einen Negativsaldo auf, muss dieser in den zwei auf das Geschäftsjahr folgenden Jahren amortisiert werden.

4. Die Verwendung des Kapitalisierungsfonds ist im Reglement festgelegt.

[3] Abs. geändert durch G 23.2.2022; in Kraft seit 29.4.2022 – AB 2022, 98.

LUAA

1 Die Leistungsrechnung wird gemeinsam mit dem Voranschlag und der Rechnung der VSE vorgelegt, die nach Artikel 31 des HFG erstellt werden.

2 Die Leistungsrechnung weist die Einnahmen und Ausgaben pro Leistung und Leistungsgruppe sowie den durch das Globalbudget zu deckenden Bedarf aus.

3 Das Reglement regelt die Modalitäten der Vorlage der Leistungsrechnung.

LUAA

1 Der vierjährige Leistungsauftrag gibt die administrativen Beschränkungen und Bestimmungen an, denen das Amt für Arbeitslosenversicherung (AAV) bei der Erbringung der Leistungen unterliegt, und wird vom Staatsrat genehmigt.

2 Der jährliche Leistungsauftrag, der auf der Grundlage des Leistungskontos erstellt wird, gibt die vom AAV erbrachten Leistungen, die quantitativen und qualitativen Ziele, die entsprechende Überwachung an und wird vom zuständigen Departement genehmigt. [4]

3 … [5]

[4] Abs. geändert durch G vom 23.2.2022; in Kraft seit 29.4.2022 – ABl 2022, 98.

[5] Abs. aufgehoben durch G vom 23.2.2022; in Kraft seit 29.4.2022 – ABl 2022, 98.

LUAA

Die UAA sind verantwortlich

a) jährlich mit der vom Departement bestimmten übergeordneten Referenzinstanz die massgebenden Leistungen zu verhandeln, um das Gesamtbudget festzulegen;

b) die UAA finanziell im Rahmen des Gesamtbudgets und innerhalb der durch die Artikel 3, 5 und 6 dieses Gesetzes festgelegten Grenzen zu verwalten;

c) Vorschläge zur Verwendung des nicht genutzten Teils des Gesamtbudgets im Laufe des Geschäftsjahres zu unterbreiten;

d) die im Leistungsauftrag festgelegten qualitativen und quantitativen Ziele einzuhalten.

LUAA

1 Die SGE werden gemäss Leistungsauftrag geführt.

2 Die SGE

a) verfügen über eine Kostenrechnung und ein Controllingsystem und erstellen eine Leistungsabrechnung, deren Detaillierungsgrad ihrer betrieblichen Realität angemessen ist;

b) unterstehen ebenfalls der periodischen Prüfung durch die Kantonale Finanzkontrolle.

LUAA

1 Der Staatsrat beschliesst

– die Umwandlung von Dienststellen der kantonalen Verwaltung in Autonome Verwaltungseinheiten;

– den Widerruf des Status einer Autonomen Verwaltungseinheit.

2 Das Reglement umschreibt die Kriterien

– zur Beurteilung der Umwandlung von einer Verwaltungseinheit in eine Autonome Verwaltungseinheit;

– für den Widerruf des Status einer Autonomen Verwaltungseinheit.

LUAA

1 Für die neuen UAA ist eine dreijährige Evaluierungsperiode vorgesehen.

2 Der Staatsrat gewährleistet die Überwachung des Veränderungsprozesses der kantonalen Verwaltung mit diesem Managementmodell mittels eines jährlichen Berichts an die Finanzkommission, die dazu Stellung nehmen kann.

LUAA

1. Der Regierungsrat erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes notwendigen Bestimmungen.

2. Die UAA des Pilotprojekts behalten den Status einer UAA.

LUAA

1 Nach Ablauf der Fristen für die Ausübung des Referendumsrechts wird dieses Gesetz im Amtsblatt der Gesetze und Erlasse veröffentlicht.

2 Der Staatsrat legt das Inkrafttreten fest. [6]

Veröffentlicht im AB 2015, 563.

[6] Inkrafttreten: 1. Januar 2016 – AB 2015, 563.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →