Legislator · Kanton Tessin — Gesetzessammlung
DE · FR · IT · EN In Legislator analysieren
161.110 RPURPO CH-TI

**Art. 1 RPU Verordnung über amtliche Veröffentlichungen (RPU)** (RPU)

8 Articles / Provisions · Kanton Tessin — Gesetzessammlung
Originalquelle öffnen ↗ Maschinenlesbares Markdown (.md)

Table of Provisions (8)

Statutory Text (8 Provisions)

RPU

Diese Verordnung präzisiert die Form, den Inhalt und weitere Aspekte der offiziellen Publikationsorgane des Kantons Tessin.

RPU

1 Die Gesetzessammlung enthält die in Kraft stehenden allgemeinen und abstrakten oder allgemeinen und konkreten Erlasse.

2 Die Staatskanzlei kann beschliessen, Erlasse von besonderem Interesse für die Öffentlichkeit in die Gesetzessammlung aufzunehmen und solche von beschränkter zeitlicher Geltung oder geringem öffentlichem Interesse auszuschliessen.

b) formelle Berichtigungen (Art. 5 ÖBG)

RPU

Abgesehen von geringfügigen Änderungen informiert die Staatskanzlei das Organ, das den normativen Akt genehmigt hat, über die am Text vorgenommenen Änderungen.

Form der Veröffentlichung (Art. 10 LPU)

RPU

[1] Das Amtsblatt für Gesetze, das Amtsblatt und die Gesetzessammlung werden in elektronischer Form veröffentlicht.

Datenschutz (Art. 12 PUG)

[1] Art. geändert durch R 20.1.2021; in Kraft seit 1.2.2021 - AB 2021, 41; vorhergehende Änderung: AB 2017, 334.

RPU

[2] 1. Die Textsuche nach Inhalten des Amtsblatts ist ausschliesslich über dessen eigene Suchmaschine möglich.

2. Bei besonders schützenswerten Personendaten ist die Textsuche nur für die Dauer möglich, die zur Erreichung des Publikationszwecks erforderlich ist.

3. Die notwendigen technischen Massnahmen werden periodisch aktualisiert.

[2] Art. geändert durch R 20.1.2021; in Kraft seit 1.2.2021 - BBl 2021, 41.

RPU

[3] Es werden die notwendigen Massnahmen ergriffen und periodisch aktualisiert, um die Authentizität, Integrität und Verfügbarkeit der amtlichen Publikationen zu gewährleisten.

[3] Art. geändert durch R 20.1.2021; in Kraft seit 1.2.2021 – BU 2021, 41.

RPU

Das Reglement für die Verwaltung der kantonalen Erlasse und der Sammlung der geltenden Gesetze des Kantons Tessin vom 20. Januar 1993 wird aufgehoben.

RPU

Diese Verordnung wird im Amtsblatt der Gesetze und Exekutivakte veröffentlicht und tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.

Veröffentlicht im AB 2015, 140.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →