Legislator · Kanton Luzern — Gesetzessammlung
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Kantonsgericht[[1]](#titletitle_text_fn_254672_2_1_c)

14 Articles / Provisions · Kanton Luzern — Gesetzessammlung
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Table of Provisions (14)

§ 1 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke § 2 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke § 3 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke § 4 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke § 5 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke § 6 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke § 7 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke § 8 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke § 9 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke § 10 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke § 11 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke § 12 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke § 13 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke § 14 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke

Statutory Text (14 Provisions)

Kantonsgericht[[1]](#titletitle_text_fn_254672_2_1_c)

1. Das Kantonsgericht hat seinen Sitz in Luzern.

Bezirksgerichte

1. Das Bezirksgericht Luzern hat seinen Sitz in Luzern.

2. Der Gerichtsbezirk Luzern umfasst die Gemeinde Luzern.

Bezirksgerichte

1. Das Bezirksgericht Kriens hat seinen Sitz in Kriens.

2. Der Gerichtsbezirk Kriens umfasst die Gemeinden Adligenswil, Greppen, Horw, Kriens, Malters, Meggen, Meierskappel, Schwarzenberg, Udligenswil, Vitznau und Weggis.

Bezirksgerichte

1. Das Bezirksgericht Hochdorf hat seinen Sitz in Hochdorf.

2. Der Gerichtsbezirk Hochdorf umfasst die Gemeinden Aesch, Ballwil, Buchrain, Dierikon, Ebikon, Emmen, Ermensee, Eschenbach, Gisikon, Hitzkirch, Hochdorf, Hohenrain, Inwil, Rain, Römerswil, Rothenburg, Root und Schongau.

Bezirksgerichte

1. Das Bezirksgericht Willisau hat seinen Sitz in Willisau.

2. Der Gerichtsbezirk Willisau umfasst die Gemeinden Alberswil, Altbüron, Altishofen, Beromünster, Büron, Buttisholz, Dagmersellen, Doppleschwand, Egolzwil, Eich, Entlebuch, Escholzmatt-Marbach, Ettiswil, Fischbach, Flühli, Geuensee, Grossdietwil, Grosswangen, Hasle, Hergiswil, Hildisrieden, Knutwil, Luthern, Mauensee, Menznau, Nebikon, Neuenkirch, Nottwil, Oberkirch, Pfaffnau, Reiden, Rickenbach, Roggliswil, Romoos, Ruswil, Schenkon, Schlierbach, Schötz, Schüpfheim, Sempach, Sursee, Triengen, Ufhusen, Wauwil, Werthenstein, Wikon, Willisau, Wolhusen und Zell.

Zwangsmassnahmengericht

1. Das Zwangsmassnahmengericht hat seinen Sitz beim Bezirksgericht Kriens.

Friedensrichterinnen und -richter

1. Die Friedensrichterinnen und -richter haben ihren Sitz in Luzern, Kriens, Hochdorf und Willisau.

Schlichtungsbehörde Miete und Pacht

1. Die Schlichtungsbehörde Miete und Pacht hat ihren Sitz in Luzern.

Schlichtungsbehörde Arbeit

1. Die Schlichtungsbehörde Arbeit hat ihren Sitz beim Arbeitsgericht in Luzern.

Schlichtungsbehörde Gleichstellung

1. Die Schlichtungsbehörde Gleichstellung hat ihren Sitz beim Arbeitsgericht in Luzern.

Schlussbestimmungen

1. Der Kantonsratsbeschluss tritt gleichzeitig mit dem Gesetz über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil- und Strafverfahren vom 10. Mai 2010 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen.

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