261
CH-LU
§ 10 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke
Friedensrichterinnen und -richter
§ 10 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke
1. Die Friedensrichterinnen und -richter haben ihren Sitz in Luzern, Kriens, Hochdorf und Willisau.
← § 9 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke
Kantonsgericht[[1]](#titletitle_text_fn_254672_2_1_c)
§ 11 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke →