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Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (amverkrv)

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Table of Provisions (21)

Statutory Text (21 Provisions)

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

(Fundstelle: BGBl. I 1988, 2153 - 2156;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ÄthanolÄthanol-Äther-Gemisch im Verhältnis 3 : 1 (Hoffmannstropfen)Äthanol-Wasser-GemischeAloeextrakta) zum äußeren Gebrauch als Zusatz in Fertigarzneimittelnb) zum inneren Gebrauch in einer Tagesdosis bis zu 20 mg als Bittermittel in wäßrig alkoholischen Pflanzenauszügen als FertigarzneimittelAluminiumacetat-tartrat-LösungAluminiumacetat-tartrat, als Tabletten auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelAluminiumhydroxid, auch in Mischungen mit arzneilich nicht wirksamen Stoffen oder Zubereitungen als FertigarzneimittelAluminiumkaliumsulfat (Alaun), als blutstillende Stifte oder Steine auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder ZubereitungenAluminium-magnesium-silicat-Komplexe, als Tabletten auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelAluminiumsilicate, als Tabletten auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelAmeisensäure-Äthanol-Wasser-Gemisch (Ameisenspiritus) mit einem Gehalt an Gesamtameisensäure bis zu 1,25% mit mindestens 70%igem ÄthanolAmeisensäure bis 65% ad us. vet.- zur Behandlung der Varroatose der Bienen -Ammoniaklösung bis 10%igAmmoniak-Lavendel-RiechessenzAmmoniumchloridAnisöl, ätherisches (in ÄndAnweisung: "Ätherisches Anisöl") auch als Kapsel, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Fertigarzneimittel, jeweils bis zu einer maximalen Einzeldosis von 0,1 g pro Kapsel bzw. einer maximalen Tagesdosis von 0,3 gAniswasserArnika und ihre Zubereitungen zum äußeren Gebrauch, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder ZubereitungenArtischockenblätter und ihre Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Fertigarzneimittel Ascorbinsäure (Vitamin C), auch als Tabletten, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als FertigarzneimittelBaldrianextrakt, auch in Mischungen mit Hopfenextrakt, Melissenblätterextrakt oder Passionsblumenkrautextrakt und mit arzneilich nicht wirksamen Stoffen oder Zubereitungen, als FertigarzneimittelBaldriantinktur, auch ätherische, mit Äthanol-Äther-Gemischen im Verhältnis 1 : 5Baldrianwein als FertigarzneimittelBenediktiner Essenz als FertigarzneimittelBenzoetinktur, mit Äthanol 90% im Verhältnis 1 : 5Birkenblätter und ihre Zubereitungen, auch in Mischungen mit Orthosiphonblättern und ihren Zubereitungen und/oder Goldrutenkraut/Echtem Goldrutenkraut und seinen Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Fertigarzneimittel, registriert als traditionelles pflanzliches Arzneimittel nach den §§ 39a bis 39d des ArzneimittelgesetzesBirkenteer zum äußeren Gebrauch bei TierenBorsäure und ihre Salze zur Pufferung und/oder Isotonisierung in Benetzungslösungen oder Desinfektionslösungen für KontaktlinsenBrausemagnesiaCalciumcarbonat, als Tabletten auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelCalciumcitrat, Calciumlactat, Calciumphosphate, auch gemischt, als Tabletten und Mischungen auch mit Zusatz von Ascorbinsäure und arzneilich nicht wirksamen Stoffen oder Zubereitungen als FertigarzneimittelCalciumhydroxid ad us. vet.Calciumoxid ad us. vet.Campherliniment, flüchtigesCampheröl zum äußeren GebrauchCamphersalbe, auch mit Zusatz von ätherischen Ölen, Menthol und Menglytat (Äthylglykolsäurementhylester)CampherspiritusChinawein, auch mit Eisen, als FertigarzneimittelCitronenöl, ätherischesColloidale Silberchloridlösung, eiweißfrei, bis 0,5% auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Nasendesinfektionsmittel, als FertigarzneimittelEibischsirup als FertigarzneimittelEnziantinktur, aus Enzianwurzel mit Äthanol 70% im Verhältnis 1 : 52-(Ethylmercurithio)benzoesäure, Natriumsalz (Thiomersal) bis zu 30 mg mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als Tabletten zur Bekämpfung der Nosemaseuche der Bienen als FertigarzneimittelEukalyptusöl, ätherischesa) auch als Kapsel, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Fertigarzneimittel, jeweils bis zu einer maximalen Einzeldosis von 0,2 g pro Kapsel und einer maximalen Tagesdosis von 0,6 gb) zum äußeren Gebrauch, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder ZubereitungenEukalyptuswasser im Verhältnis 1 : 1 000Fangokompressen und SchlickpackungenFeigensirup, auch mit Manna, als FertigarzneimittelFenchelhonig unter Verwendung vom mindestens 50% Honig, auch mit konzentrierten Lösungen von süßschmeckenden Mono-, Disacchariden und Glukosesirup, als Fertigarzneimittel, auch mit Zusatz des arzneilich nicht wirksamen Bestandteils Phospholipide aus Sojabohnen (Lecithin)Fenchelöl, ätherischesFichtennadelöle, ätherischeFichtennadelspiritus mit mindestens 70%igem ÄthanolFranzbranntwein, auch mit Kochsalz, Menthol, Campher, Fichtennadel- und Kiefernnadelöl bis zu 0,5%, Geruchsstoffen oder Farbstoffen, mit mindestens 45%igem ÄthanolFrauenmantelkraut und ZubereitungenFumagillin-1,1'-bicyclohexyl-4-ylamin-Salz (Bicyclohexylammoniumfumagillin) mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen zur Bekämpfung der Nosemaseuche der Bienen als FertigarzneimittelGalgantwurzelstock und ZubereitungenGermerwurzelstock (Nieswurzel) in Zubereitungen mit einem Gehalt bis zu 3% als Schneeberger SchnupftabakGlycerol 85% (Glycerin), auch mit Zusatz von WasserGoldrutenkraut/Echtes Goldrutenkraut und seine Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Fertigarzneimittel, registriert als traditionelles pflanzliches Arzneimittel nach den §§ 39a bis 39d des ArzneimittelgesetzesHaftmittel für ZahnersatzHartparaffin, auch mit Zusatz von Heilerde, Bademooren oder anderen Peloiden im Sinne des § 44 Abs. 2 Nr. 2 des Arzneimittelgesetzes oder von arzneilich nicht wirksamen Stoffen oder Zubereitungen, zum äußeren GebrauchHefe, als Tabletten auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelHeidelbeersirup als FertigarzneimittelHeilerde zur inneren Anwendung, auch in KapselnHeublumenkompressenHolundersirup als FertigarzneimittelHolzteer zum äußeren Gebrauch bei TierenJohanniskraut oder Johanniskrautblüten, Auszüge mit Öl als FertigarzneimittelKaliumcarbonatKaliumcitratKaliumdihydrogenphosphatKalium-(RR)-hydrogentartrat (Weinstein)Kalium-natrium-(RR)-tartratKaliumsulfatKalmusöl, ätherischesKamillenauszüge, flüssige, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als FertigarzneimittelKamillenextrakt, auch mit Salbengrundlage, als FertigarzneimittelKamillenölKamillenwasserKarmelitergeist als FertigarzneimittelKiefernnadelöle, ätherischeKnoblauch und seine Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder ZubereitungenKohle, medizinische, als Tabletten oder Granulat auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelKondurangowein als FertigarzneimittelKorianderöl, ätherischesKrauseminzöl, ätherischesKühlsalbe als FertigarzneimittelKümmelöl, ätherisches, auch in Mischungen mit anderen ätherischen Ölen - ausgenommen Terpentinöl -, mit Glyzerol, Leinöl, flüssigem Paraffin, feinverteiltem Schwefel oder Äthanol, für Tiere, als FertigarzneimittelLactose (Milchzucker)LanolinLärchenterpentin zum äußeren Gebrauch bei TierenLavendelöl, ätherischesLavendelspiritusLavendelwasserLebertran in Kapseln als FertigarzneimittelLebertranemulsion, auch aromatisiert, als FertigarzneimittelLecithin, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelLeinkuchenLeinölLeinöl, geschwefeltes, zum äußeren GebrauchLiniment, flüchtigesLorbeerölMagnesiumcarbonat, basisches, leichtes und schweres, als Tabletten auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelMagnesiumhydrogenphosphatMagnesiumoxid, leichtes (Magnesia, gebrannte)Magnesiumperoxid, bis 15%ig, als Tabletten auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelMagnesiumsulfat 7 H2O (Bittersalz)Magnesiumtrisilicat, als Tabletten auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelMandelölMannasirup als FertigarzneimittelMelissengeist als FertigarzneimittelMelissenspiritusMelissenwasserMentholstifteMethenamin-Silbernitrat (Hexamethylentetraminsilbernitrat) als Streupulver 2%ig mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen in Wochenbettpackungen als FertigarzneimittelMilchsäure bis 15% ad us. vet.- zur Behandlung der Varroatose der Bienen -Minzöl, ätherisches, auch mit Zusatz von bis zu 5 % Ethanol 96 % Ph. Eur., als FertigarzneimittelMischungen aus Dichlordifluormethan und Trichlorfluormethan in Desinfektionssprays zur Anwendung an der menschlichen Haut als Treib- und Lösungsmittel und in Mitteln zur äußeren Kälteanwendung bei Muskelschmerzen und Stauchungen, auch mit Zusatz von Latschenkiefernöl, Campher, Menthol und Arnikaauszügen oder Propan und Butan, als FertigarzneimittelMischungen von Äthanol-Äther, Campherspiritus, Seifenspiritus und wäßriger Ammoniaklösung oder von einzelnen dieser Flüssigkeiten für TiereMolkekonzentrat mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder ZubereitungenMyrrhentinkturNatriumchlorid ad us. vet.Natriumhydrogencarbonat, als Tabletten, Granulat oder in Kapseln auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelNatriummonohydrogenphosphatNatriumsulfat-Dekahydrat (Glaubersalz)Nelkenöl, ätherischesNelkentinktur mit Äthanol 70% im Verhältnis 1 : 5Opodeldok, flüssigerOrthosiphonblätter und ihre Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Fertigarzneimittel, registriert als traditionelles pflanzliches Arzneimittel nach den §§ 39a bis 39d des ArzneimittelgesetzesOxalsäuredihydratlösung 4,4 Prozent in Kombination mit Ameisensäure 0,5 Prozent– zur Behandlung der Varroatose der Bienen –Oxalsäuredihydratlösung bis zu einer Konzentration von 5,7 Prozent zur Anwendung bei BienenPappelsalbePepsinwein als FertigarzneimittelPfefferminzöl, ätherisches in einer mittleren Tagesdosis bis zu 12 Tropfen, oder als Kapsel, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Fertigarzneimittel, jeweils bis zu einer Einzeldosis von 0,2 ml pro Kapsel bzw. einer maximalen Tagesdosis von 0,6 mlPfefferminzsirup als FertigarzneimittelPfefferminzspiritus, aus Pfefferminzöl mit Äthanol 90% im Verhältnis 1 : 10PfefferminzwasserPomeranzenblütenöl, ätherischesPomeranzenschalenöl, ätherischesPomeranzensirup als FertigarzneimittelPyrethrum-Extrakt zur Anwendung bei Tieren mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelRatanhiatinkturRiechsalzRizinusöl, auch raffiniertes, auch in KapselnRosenhonigRosmarinblätter und ihre Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelRosmarinöl, ätherischesRosmarinspiritusRutosid-Trihydrat in Fertigarzneimitteln bis zu einer maximalen Tagesdosis von 100 mgSalbeiöl, ätherischesSalbeiwasserSalicyltalgSauerstoff für medizinische Zwecke - auch zur Anwendung bei den inAnlage 3 genannten Krankheiten und Leiden -SchwefelSchwefel, feinverteilter (Schwefelblüte), zum äußeren GebrauchSeifenspiritusSilbernitratlösung, wäßrige 1%ig, in Ampullen in WochenbettpackungenSiliciumdioxid (Kieselsäure), als Streupulver auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelSpitzwegerichauszug als FertigarzneimittelSpitzwegerichsirup als FertigarzneimittelTalkumTamponadestreifen, imprägniert mit weißem VaselinTannin-Eiweiß-Tabletten als FertigarzneimittelThymianöl, ätherischesThymol, in Fertigarzneimitteln auch in Kombinationen mit Eukalyptusöl, Campher und Menthol, zur Anwendung bei BienenTon, weißerTroxerutin bis zu einer maximalen Tagesdosis von 300 mgVaselin, weißes oder gelbesVaselinöl, weißes oder gelbes, zum äußeren Gebrauch, als FertigarzneimittelWacholderextraktWacholdermus als FertigarzneimittelWacholdersirup als FertigarzneimittelWacholderspiritusWatte, imprägniert mit CapsicumextraktWatte, imprägniert mit Eisen(III)-chloridWeinsäureWeißdornblüten und Zubereitungen, Weißdornblätter und Zubereitungen,Weißdornfrüchte und ZubereitungenWeizenkeimöl in Kapseln als Fertigarzneimittel als Perlen auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als FertigarzneimittelZimtöl, ätherischesZimtsirup als FertigarzneimittelZinkoxid mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen als Puder, auch mit Zusatz von Lebertran, als FertigarzneimittelZinksalbe, auch mit Zusatz von Lebertran, als FertigarzneimittelZitronellöl, ätherisches

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 2156 - 2157;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)AdonisröschenAdonis vernalisAloe-Arten AlrauneMandragora officinarumAristolochia-Arten Bärlappkraut Beinwell- ausgenommen Zubereitungen zum äußeren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 100 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten - BesenginsterCytisus scopariusBlasentangFucus vesiculosusCascararinde (Sagradarinde)Rhamnus purshianaDigitalis-Arten EisenhutAconitum napellusEphedraEphedra distachyaEphedra-Arten Farnkraut-Arten FaulbaumrindeRhamnus frangulaFleckenschierlingConium maculatumFußblatt-ArtenPodophyllum peltatum Podophyllum hexandrumGartenrautenblätterRuta graveolensGelsemium (Gelber Jasmin)Gelsemium sempervirensGiftlattichLactuca virosaGiftsumachToxicodendron quercifoliumGoldregenLaburnum anagyroidesHerbstzeitloseColchicum autumnaleHuflattich- ausgenommen Zubereitungen aus Huflattichblättern zum inneren Gebrauch, die in der Tagesdosis als Frischpflanzenpreßsaft oder Extrakt nicht mehr als 1 myg und als Teeaufguß nicht mehr als 10 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten - Hydrastis (Canadische Gelbwurz)Hydrastis canadensisHyoscyamus-Arten IgnatiusbohneStrychnos ignatiiImmergrün-Arten (Vinca) Ipecacuanha (Brechwurzel)Cephaelis ipecacuanha Cephaelis acuminataJakobskrautSenecio jacobaeaJalapeIpomoea purgaJohanniskraut und seine Zubereitungen- ausgenommen in einer Tagesdosis bis zu 1 g Drogenäquivalent und bis zu 1 mg Hyperforin sowie als Tee, Frischpflanzensaft oder ölige Zubereitungen zur äußerlichen Anwendung - Kaskarillabaum (Granatill)Croton cascarilla Croton eluteriaKoloquinteCitrullus colocynthisKreuzdornbeeren und seine Zubereitungen Krotonölbaum (Granatill)Croton tigliumKüchenschellePulsatilla pratensis Pulsatilla vulgarisLebensbaumThuja occidentalisLobelien-Arten MaiglöckchenConvallaria majalisMeerzwiebel, weiße und roteUrginea maritimaMutterkornSecale cornutumNachtschatten, bittersüßerSolanum dulcamaraNieswurz, grüneHelleborus viridisNieswurz, schwarze (Christrose)Helleborus nigerOleanderNerium oleanderPestwurz- ausgenommen Zubereitungen aus Pestwurzwurzelstock zum inneren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 1 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten - Physostigma-Arten Pilocarpus-Arten RainfarnChrysanthemum vulgareRauwolfiaRauwolfia serpentina Rauwolfia tetraphylla Rauwolfia vomitoriaRhabarberRheum palmatum Rheum officinaleSadebaumJuniperus sabinaScammoniaConvolvulus scammoniaSchlafmohnPapaver somniferumSchöllkrautChelidonium majusSennaCassia angustifolia Cassia sennaStechapfel-Arten (Datura) StephansritterspornDelphinium staphisagriaStropanthus-Arten Strychnos-Arten TollkirscheAtropa bella-donnaTollkraut-Arten (Scopolia) WasserschierlingCicuta virosaYohimbebaumPausinystalia yohimba

AdonisröschenAdonis vernalis

Aloe-Arten

AlrauneMandragora officinarum

Aristolochia-Arten

Bärlappkraut

Beinwell- ausgenommen Zubereitungen zum äußeren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 100 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten -

BesenginsterCytisus scoparius

BlasentangFucus vesiculosus

Cascararinde (Sagradarinde)Rhamnus purshiana

Digitalis-Arten

EisenhutAconitum napellus

EphedraEphedra distachya

Ephedra-Arten

Farnkraut-Arten

FaulbaumrindeRhamnus frangula

FleckenschierlingConium maculatum

Fußblatt-ArtenPodophyllum peltatum

Podophyllum hexandrum

GartenrautenblätterRuta graveolens

Gelsemium (Gelber Jasmin)Gelsemium sempervirens

GiftlattichLactuca virosa

GiftsumachToxicodendron quercifolium

GoldregenLaburnum anagyroides

HerbstzeitloseColchicum autumnale

Huflattich- ausgenommen Zubereitungen aus Huflattichblättern zum inneren Gebrauch, die in der Tagesdosis als Frischpflanzenpreßsaft oder Extrakt nicht mehr als 1 myg und als Teeaufguß nicht mehr als 10 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten -

Hydrastis (Canadische Gelbwurz)Hydrastis canadensis

Hyoscyamus-Arten

IgnatiusbohneStrychnos ignatii

Immergrün-Arten (Vinca)

Ipecacuanha (Brechwurzel)Cephaelis ipecacuanha

Cephaelis acuminata

JakobskrautSenecio jacobaea

JalapeIpomoea purga

Johanniskraut und seine

Zubereitungen- ausgenommen in einer Tagesdosis bis zu 1 g Drogenäquivalent und bis zu 1 mg Hyperforin sowie als Tee, Frischpflanzensaft oder ölige Zubereitungen zur äußerlichen Anwendung -

Kaskarillabaum (Granatill)Croton cascarilla

Croton eluteria

KoloquinteCitrullus colocynthis

Kreuzdornbeeren und seine

Zubereitungen

Krotonölbaum (Granatill)Croton tiglium

KüchenschellePulsatilla pratensis

Pulsatilla vulgaris

LebensbaumThuja occidentalis

Lobelien-Arten

MaiglöckchenConvallaria majalis

Meerzwiebel, weiße und roteUrginea maritima

MutterkornSecale cornutum

Nachtschatten, bittersüßerSolanum dulcamara

Nieswurz, grüneHelleborus viridis

Nieswurz, schwarze (Christrose)Helleborus niger

OleanderNerium oleander

Pestwurz- ausgenommen Zubereitungen aus Pestwurzwurzelstock zum inneren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 1 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten -

Physostigma-Arten

Pilocarpus-Arten

RainfarnChrysanthemum vulgare

RauwolfiaRauwolfia serpentina

Rauwolfia tetraphylla

Rauwolfia vomitoria

RhabarberRheum palmatum

Rheum officinale

SadebaumJuniperus sabina

ScammoniaConvolvulus scammonia

SchlafmohnPapaver somniferum

SchöllkrautChelidonium majus

SennaCassia angustifolia

Cassia senna

Stechapfel-Arten (Datura)

StephansritterspornDelphinium staphisagria

Stropanthus-Arten

Strychnos-Arten

TollkirscheAtropa bella-donna

Tollkraut-Arten (Scopolia)

WasserschierlingCicuta virosa

YohimbebaumPausinystalia yohimba

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 2158 - 2159;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote Alantwurzelstock Helenii rhizoma Anis Anisi fructus Arnikablüten und -wurzel Arnicae flos et radix Bärentraubenblätter Uvae ursi folium Baldrianwurzel Valerianae radix Bibernellwurzel Pimpinellae radix Birkenblätter Betulae folium Bitterkleeblätter Trifolii fibrini folium Bohnenhülsen Phaseoli pericarpium Brennesselkraut Urticae herba Bruchkraut Herniariae herba Condurangorinde Condurango cortex Eibischwurzel Althaeae radix Enzianwurzel Gentianae radix Färberginsterkraut Genistae tinctoriae herba Fenchel Foeniculi fructus Gänsefingerkraut Anserinae herba Goldrutenkraut Solidaginis herba Hagebutten Cynosbati fructus cum semine Hamamelisblätter Hamamelidis folium Hauhechelwurzel Ononidis radix Hirtentäschelkraut Bursae pastoris herba Holunderblüten Sambuci flos Hopfendrüsen und -zapfen Lupuli glandula et strobulus Huflattichblätter Farfarae folium in Zubereitungen zum inneren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 1 my Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten Ingwerwurzelstock Zingiberis rhizoma Isländisches Moos Lichen islandicus Johanniskraut Hyperici herba Kalmuswurzelstock Calami rhizoma Kamillenblüten Matricariae flos Knoblauchzwiebel Allii sativi bulbus Korianderfrüchte Coriandri fructus Kreuzdornbeeren Rhamni cathartici fructus Kümmel Carvi fructus Liebstöckelwurzel Levistici radix Löwenzahn-Ganzpflanze Taraxaci radix cum herba Lungenkraut Pulmonariae herba Majorankraut Majoranae herba Mariendistelkraut Cardui mariae herba Meisterwurzwurzelstock Imperatoriae rhizoma Melissenblätter Melissae folium Mistelkraut Visci herba Orthosiphonblätter Orthosiphonis folium Passionsblumenkraut Passiflorae herba Petersilienfrüchte Petroselini fructus Petersilienkraut Petroselini herba Petersilienwurzel Petroselini radix Pfefferminzblätter Menthae piperitae folium Pomeranzenblätter Aurantii folium Pomeranzenblüten Aurantii flos Pomeranzenschalen Aurantii pericarpium Queckenwurzelstock Graminis rhizoma Rettich Raphani radix Rosmarinblätter Rosmarinus officinalis Salbeiblätter Salviae folium Schachtelhalmkraut Equiseti herba Schafgarbenkraut Millefolii herba Schlehdornblüten Pruni spinosae flos Seifenwurzel, rote Saponariae radix rubra Sonnenhutwurzel Echinaceae angustifoliae radix Sonnentaukraut Droserae herba Spitzwegerichkraut Plantaginis lanceolatae herba Steinkleekraut Meliloti herba Süßholzwurzel Liquiritiae radix Tausendgüldenkraut Centaurii herba Thymian Thymi herba Vogelknöterichkraut Polygoni avicularis herba Wacholderbeeren Juniperi fructus Wacholderholz Juniperi lignum Walnußblätter Juglandis folium Wegwartenwurzel (Zichorienwurzel) Cichorii radix Weidenrinde Salicis cortex Weißdornblätter Crataegi folium Weißdornblüten Crataegi flores Weißdornfrüchte Crataegi fructus Wermutkraut Absinthii herba Ysopkraut Hyssopi herba Zitterwurzelstock Zedoariae rhizoma

Alantwurzelstock Helenii rhizoma

Anis Anisi fructus

Arnikablüten und -wurzel Arnicae flos et radix

Bärentraubenblätter Uvae ursi folium

Baldrianwurzel Valerianae radix

Bibernellwurzel Pimpinellae radix

Birkenblätter Betulae folium

Bitterkleeblätter Trifolii fibrini folium

Bohnenhülsen Phaseoli pericarpium

Brennesselkraut Urticae herba

Bruchkraut Herniariae herba

Condurangorinde Condurango cortex

Eibischwurzel Althaeae radix

Enzianwurzel Gentianae radix

Färberginsterkraut Genistae tinctoriae herba

Fenchel Foeniculi fructus

Gänsefingerkraut Anserinae herba

Goldrutenkraut Solidaginis herba

Hagebutten Cynosbati fructus cum semine

Hamamelisblätter Hamamelidis folium

Hauhechelwurzel Ononidis radix

Hirtentäschelkraut Bursae pastoris herba

Holunderblüten Sambuci flos

Hopfendrüsen und -zapfen Lupuli glandula et strobulus

Huflattichblätter Farfarae folium

in Zubereitungen zum inneren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 1 my Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten

Ingwerwurzelstock Zingiberis rhizoma

Isländisches Moos Lichen islandicus

Johanniskraut Hyperici herba

Kalmuswurzelstock Calami rhizoma

Kamillenblüten Matricariae flos

Knoblauchzwiebel Allii sativi bulbus

Korianderfrüchte Coriandri fructus

Kreuzdornbeeren Rhamni cathartici fructus

Kümmel Carvi fructus

Liebstöckelwurzel Levistici radix

Löwenzahn-Ganzpflanze Taraxaci radix cum herba

Lungenkraut Pulmonariae herba

Majorankraut Majoranae herba

Mariendistelkraut Cardui mariae herba

Meisterwurzwurzelstock Imperatoriae rhizoma

Melissenblätter Melissae folium

Mistelkraut Visci herba

Orthosiphonblätter Orthosiphonis folium

Passionsblumenkraut Passiflorae herba

Petersilienfrüchte Petroselini fructus

Petersilienkraut Petroselini herba

Petersilienwurzel Petroselini radix

Pfefferminzblätter Menthae piperitae folium

Pomeranzenblätter Aurantii folium

Pomeranzenblüten Aurantii flos

Pomeranzenschalen Aurantii pericarpium

Queckenwurzelstock Graminis rhizoma

Rettich Raphani radix

Rosmarinblätter Rosmarinus officinalis

Salbeiblätter Salviae folium

Schachtelhalmkraut Equiseti herba

Schafgarbenkraut Millefolii herba

Schlehdornblüten Pruni spinosae flos

Seifenwurzel, rote Saponariae radix rubra

Sonnenhutwurzel Echinaceae angustifoliae radix

Sonnentaukraut Droserae herba

Spitzwegerichkraut Plantaginis lanceolatae herba

Steinkleekraut Meliloti herba

Süßholzwurzel Liquiritiae radix

Tausendgüldenkraut Centaurii herba

Thymian Thymi herba

Vogelknöterichkraut Polygoni avicularis herba

Wacholderbeeren Juniperi fructus

Wacholderholz Juniperi lignum

Walnußblätter Juglandis folium

Wegwartenwurzel (Zichorienwurzel) Cichorii radix

Weidenrinde Salicis cortex

Weißdornblätter Crataegi folium

Weißdornblüten Crataegi flores

Weißdornfrüchte Crataegi fructus

Wermutkraut Absinthii herba

Ysopkraut Hyssopi herba

Zitterwurzelstock Zedoariae rhizoma

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 2160;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote Birkenblätter Betulae folium Baldrianwurzel Valerianae radix Eibischwurzel Althaeae radix Fenchel Foeniculi fructus Hagebutten Cynosbati fructus cum semine Holunderblüten Sambuci flos Hopfenzapfen Lupuli strobulus Huflattichblätter Farfarae folium in Zubereitungen zum inneren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 10 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten Isländisches Moos Lichen islandicus Kamillenblüten Matricariae flos Lindenblüten Tiliae flos Mateblätter Mate folium Melissenblätter Melissae folium Orthosiphonblätter Orthosiphonis folium Pfefferminzblätter Menthae piperitae folium Salbeiblätter Salviae folium Schachtelhalmkraut Equiseti herba Schafgarbenkraut Millefolii herba Spitzwegerichkraut Plantaginis lanceolatae herba Tausendgüldenkraut Centaurii herba Weißdornblätter Crataegi folium Weißdornblüten Crataegi flores Weißdornfrüchte Crataegi fructus

Birkenblätter Betulae folium

Baldrianwurzel Valerianae radix

Eibischwurzel Althaeae radix

Fenchel Foeniculi fructus

Hagebutten Cynosbati fructus cum semine

Holunderblüten Sambuci flos

Hopfenzapfen Lupuli strobulus

Huflattichblätter Farfarae folium

in Zubereitungen zum inneren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 10 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten

Isländisches Moos Lichen islandicus

Kamillenblüten Matricariae flos

Lindenblüten Tiliae flos

Mateblätter Mate folium

Melissenblätter Melissae folium

Orthosiphonblätter Orthosiphonis folium

Pfefferminzblätter Menthae piperitae folium

Salbeiblätter Salviae folium

Schachtelhalmkraut Equiseti herba

Schafgarbenkraut Millefolii herba

Spitzwegerichkraut Plantaginis lanceolatae herba

Tausendgüldenkraut Centaurii herba

Weißdornblätter Crataegi folium

Weißdornblüten Crataegi flores

Weißdornfrüchte Crataegi fructus

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 2160 - 2161;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote Angelikawurzel Angelicae radix Anis Anisi fructus Bibernellwurzel Pimpinellae radix Brennesselkraut Urticae herba Bruchkraut Herniariae herba Brunnenkressenkraut Nasturtii herba Condurangorinde Condurango cortex Curcumawurzelstock (Gelbwurzwurzelstock) Curcumae longae rhizoma Enzianwurzel Gentianae radix Eukalyptusblätter Eucalypti folium Gänsefingerkraut Anserinae herba Goldrutenkraut Solidaginis herba Hamamelisrinde Hamamelidis cortex Hauhechelwurzel Ononidis radix Heidekraut Callunae herba Herzgespannkraut Leonuri cardiacae herba Javanische Gelbwurz Curcumae xanthorrhizae rhizoma Kalmuswurzelstock Calami rhizoma Korianderfrüchte Coriandri fructus Kümmel Carvi fructus Liebstöckelwurzel Levistici radix Löwenzahn-Ganzpflanze Taraxaci radix cum herba Malvenblätter Malvae folium Mariendistelkraut Cardui Mariae herba Paprika (Spanisch Pfefferfrüchte) Capsici fructus Primelwurzel Primulae radix Queckenwurzelstock Graminis rhizoma Quendelkraut Serpylli herba Sonnenhutwurzel Echinaceae angustifoliae radix Süßholzwurzel Liquiritiae radix Thymian Thymi herba Tormentillwurzelstock Tormentillae rhizoma Wacholderbeeren Juniperi fructus Weidenrinde Salicis cortex Wermutkraut Absinthii herba

Angelikawurzel Angelicae radix

Anis Anisi fructus

Bibernellwurzel Pimpinellae radix

Brennesselkraut Urticae herba

Bruchkraut Herniariae herba

Brunnenkressenkraut Nasturtii herba

Condurangorinde Condurango cortex

Curcumawurzelstock (Gelbwurzwurzelstock) Curcumae longae rhizoma

Enzianwurzel Gentianae radix

Eukalyptusblätter Eucalypti folium

Gänsefingerkraut Anserinae herba

Goldrutenkraut Solidaginis herba

Hamamelisrinde Hamamelidis cortex

Hauhechelwurzel Ononidis radix

Heidekraut Callunae herba

Herzgespannkraut Leonuri cardiacae herba

Javanische Gelbwurz Curcumae xanthorrhizae rhizoma

Kalmuswurzelstock Calami rhizoma

Korianderfrüchte Coriandri fructus

Kümmel Carvi fructus

Liebstöckelwurzel Levistici radix

Löwenzahn-Ganzpflanze Taraxaci radix cum herba

Malvenblätter Malvae folium

Mariendistelkraut Cardui Mariae herba

Paprika (Spanisch Pfefferfrüchte) Capsici fructus

Primelwurzel Primulae radix

Queckenwurzelstock Graminis rhizoma

Quendelkraut Serpylli herba

Sonnenhutwurzel Echinaceae angustifoliae radix

Süßholzwurzel Liquiritiae radix

Thymian Thymi herba

Tormentillwurzelstock Tormentillae rhizoma

Wacholderbeeren Juniperi fructus

Weidenrinde Salicis cortex

Wermutkraut Absinthii herba

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

(1) Folgende Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes, die dazu bestimmt sind, zur Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden zu dienen, werden für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben: 1.Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen sowie Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes, die in der Anlage 1a zu dieser Verordnung bezeichnet sind, nach näherer Bestimmung dieser Anlage; die Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen dürfen miteinander oder mit anderen Stoffen oder Zubereitungen aus Stoffen nur gemischt werden, soweit dies in der Anlage ausdrücklich gestattet ist. 2.Destillate, ausgenommen Trockendestillate, aus Mischungen von Pflanzen, Pflanzenteilen, ätherischen Ölen, Kampfer, Menthol, Balsamen oder Harzen als Fertigarzneimittel, es sei denn, daß sie aus verschreibungspflichtigen oder den in der Anlage 1b zu dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen, deren Teilen oder Bestandteilen gewonnen sind und 3.Pflanzen und Pflanzenteile in Form von Dragees, Kapseln oder Tabletten als Fertigarzneimittel unter Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, wenn sie aus höchstens vier der in der Anlage 1c zu dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen und Pflanzenteilen hergestellt sind und der Durchmesser des Drageekerns oder der Tablette mindestens 3 Millimeter beträgt.

Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen sowie Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes, die in der Anlage 1a zu dieser Verordnung bezeichnet sind, nach näherer Bestimmung dieser Anlage; die Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen dürfen miteinander oder mit anderen Stoffen oder Zubereitungen aus Stoffen nur gemischt werden, soweit dies in der Anlage ausdrücklich gestattet ist.

Destillate, ausgenommen Trockendestillate, aus Mischungen von Pflanzen, Pflanzenteilen, ätherischen Ölen, Kampfer, Menthol, Balsamen oder Harzen als Fertigarzneimittel, es sei denn, daß sie aus verschreibungspflichtigen oder den in der Anlage 1b zu dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen, deren Teilen oder Bestandteilen gewonnen sind und

Pflanzen und Pflanzenteile in Form von Dragees, Kapseln oder Tabletten als Fertigarzneimittel unter Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, wenn sie aus höchstens vier der in der Anlage 1c zu dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen und Pflanzenteilen hergestellt sind und der Durchmesser des Drageekerns oder der Tablette mindestens 3 Millimeter beträgt.

(2) Ferner werden für den Verkehr außerhalb der Apotheken lösliche Teeaufgußpulver als wässrige Gesamtauszüge in Form von Fertigarzneimitteln freigegeben, die aus 1.einer der in der Anlage 1d zu dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen oder deren Teilen hergestellt sind oder 2.Mischungen von höchstens sieben der in den Anlagen 1d und 1e zu dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen oder deren Teilen hergestellt sind und ausschließlich zur Anwendung als "Hustentee", "Brusttee", "Husten- und Brusttee", "Magentee", "Darmtee", "Magen- und Darmtee", "Beruhigungstee" oder "harntreibender Tee" in den Verkehr gebracht werden. Der Zusatz von arzneilich nicht wirksamen Stoffen oder Zubereitungen aus Stoffen ist zulässig. Die bei der Herstellung verlorengegangenen ätherischen Öle der Ausgangsdrogen dürfen nach Art und Menge ersetzt werden.

einer der in der Anlage 1d zu dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen oder deren Teilen hergestellt sind oder

Mischungen von höchstens sieben der in den Anlagen 1d und 1e zu dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen oder deren Teilen hergestellt sind und ausschließlich zur Anwendung als "Hustentee", "Brusttee", "Husten- und Brusttee", "Magentee", "Darmtee", "Magen- und Darmtee", "Beruhigungstee" oder "harntreibender Tee" in den Verkehr gebracht werden.

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 2161;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote Ätherische Öle, soweit sie in der Anlage 1a genannt sind Ammoniumchlorid Anethol Ascorbinsäure bis zu einer Einzeldosis von 20 mg und deren Calcium-, Kalium- und Natriumsalze Benzylalkohol Campher Cetylpyridiniumchlorid Cineol (Eucalyptol) Citronensäure alpha-Dodecyl-omega-hydroxypoly(oxyethylen) (Oxypolyäthoxydodecan) bis zu einer Einzeldosis von 5 mg Extrakte von Pflanzen und Pflanzenteilen, auch deren Mischungen, soweit sie nicht aus den in der Anlage 1b bezeichneten Pflanzen oder deren Teilen gewonnen sind Fenchelhonig Menglytat (Äthylglykolsäurementhylester) Menthol Rosenhonig Salze natürlicher Mineral-, Heil- und Meerwässer und die ihnen entsprechenden künstlichen Salze Süßholzsaft Thymol Tolubalsam Weinsäure

Ätherische Öle, soweit sie in der Anlage 1a genannt sind

Ammoniumchlorid

Anethol Ascorbinsäure bis zu einer Einzeldosis von 20 mg und deren Calcium-, Kalium- und Natriumsalze

Benzylalkohol

Campher

Cetylpyridiniumchlorid

Cineol (Eucalyptol)

Citronensäure

alpha-Dodecyl-omega-hydroxypoly(oxyethylen) (Oxypolyäthoxydodecan) bis zu einer Einzeldosis von 5 mg

Extrakte von Pflanzen und Pflanzenteilen, auch deren Mischungen, soweit sie nicht aus den in der Anlage 1b bezeichneten Pflanzen oder deren Teilen gewonnen sind

Fenchelhonig

Menglytat (Äthylglykolsäurementhylester)

Menthol

Rosenhonig

Salze natürlicher Mineral-, Heil- und Meerwässer und die ihnen entsprechenden künstlichen Salze

Süßholzsaft

Thymol

Tolubalsam

Weinsäure

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 2161 Agar Feigen und deren Zubereitungen Fenchel Kümmel Lactose Leinsamen und deren Zubereitungen Manna Paraffin, dick- und dünnflüssiges, bis zu einem Gehalt von 10% in nichtflüssigen Zubereitungen Pflaumen und deren Zubereitungen Rizinusöl, auch raffiniertes Tamarindenfrüchte und deren Zubereitungen Tragant Weizenkleie

Agar

Feigen und deren Zubereitungen

Fenchel

Kümmel

Lactose

Leinsamen und deren Zubereitungen

Manna

Paraffin, dick- und dünnflüssiges, bis zu einem Gehalt von 10% in nichtflüssigen Zubereitungen

Pflaumen und deren Zubereitungen

Rizinusöl, auch raffiniertes

Tamarindenfrüchte und deren Zubereitungen

Tragant

Weizenkleie

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

2-Aminoethanol Benzalkoniumchlorid Benzocain Benzylbenzoat 2,4-Dihydroxybenzoesäure 2,6-Dihydroxybenzoesäure 3,5-Dihydroxybenzoesäure alpha-Dodecyl-omega-hydroxypoly(oxyethylen) Essigsäure Lärchenterpentin Menthol Milchsäure bis 10%ig Salicylsäure bis 40%ig

2-Aminoethanol

Benzalkoniumchlorid

Benzocain

Benzylbenzoat

2,4-Dihydroxybenzoesäure

2,6-Dihydroxybenzoesäure

3,5-Dihydroxybenzoesäure

alpha-Dodecyl-omega-hydroxypoly(oxyethylen)

Essigsäure

Lärchenterpentin

Menthol

Milchsäure bis 10%ig

Salicylsäure bis 40%ig

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

(1) Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes sind als Fertigarzneimittel für den Verkehr außerhalb der Apotheken auch freigegeben, wenn sie ausschließlich dazu bestimmt sind: 1.bei Husten oder Heiserkeit angewendet zu werden, sofern sie an arzneilich wirksamen Bestandteilen keine anderen als die in der Anlage 2a zu dieser Verordnung genannten Stoffe oder Zubereitungen enthalten und sofern sie in Darreichungsformen zum Lutschen in den Verkehr gebracht werden, 2.als Abführmittel angewendet zu werden, sofern sie an arzneilich wirksamen Bestandteilen keine anderen als die in der Anlage 2b zu dieser Verordnung genannten Stoffe oder Zubereitungen enthalten, 3.bei Hühneraugen oder Hornhaut angewendet zu werden, sofern sie an arzneilich wirksamen Bestandteilen keine anderen als die in der Anlage 2c zu dieser Verordnung genannten Stoffe oder Zubereitungen enthalten.

bei Husten oder Heiserkeit angewendet zu werden, sofern sie an arzneilich wirksamen Bestandteilen keine anderen als die in der Anlage 2a zu dieser Verordnung genannten Stoffe oder Zubereitungen enthalten und sofern sie in Darreichungsformen zum Lutschen in den Verkehr gebracht werden,

als Abführmittel angewendet zu werden, sofern sie an arzneilich wirksamen Bestandteilen keine anderen als die in der Anlage 2b zu dieser Verordnung genannten Stoffe oder Zubereitungen enthalten,

bei Hühneraugen oder Hornhaut angewendet zu werden, sofern sie an arzneilich wirksamen Bestandteilen keine anderen als die in der Anlage 2c zu dieser Verordnung genannten Stoffe oder Zubereitungen enthalten.

(2) Die in Absatz 1 genannten Arzneimitteln dürfen auch arzneilich nicht wirksame Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sein.

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

(Fundstelle: BGBl. I 1988, 2162;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

A. Krankheiten und Leiden beim Menschen1.Im Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) aufgeführte, durch Krankheitserreger verursachte Krankheiten2.Geschwulstkrankheiten3.Krankheiten des Stoffwechsels und der inneren Sekretion, ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel und alimentäre Fettsucht4.Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe, ausgenommen Eisenmangelanämie5.organische Krankheitena)des Nervensystemsb)der Augen und Ohren, ausgenommen Blennorrhoe-Prophylaxec)des Herzens und der Gefäße, ausgenommen allgemeine Arteriosklerose und Frostbeulend)der Leber und des Pankrease)der Harn- und Geschlechtsorgane6.Geschwüre des Magens und des Darms7.Epilepsie8.Geisteskrankheiten, Psychosen, Neurosen9.Trunksucht10.Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts11.Krankheiten des Lungenparenchyms12.Wurmkrankheiten13.Krankhafte Veränderungen des Blutdrucks14.Ernährungskrankheiten des Säuglings15.Ekzeme, Schuppenflechten, infektiöse Hautkrankheiten

Im Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) aufgeführte, durch Krankheitserreger verursachte Krankheiten

Geschwulstkrankheiten

Krankheiten des Stoffwechsels und der inneren Sekretion, ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel und alimentäre Fettsucht

Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe, ausgenommen Eisenmangelanämie

organische Krankheitena)des Nervensystemsb)der Augen und Ohren, ausgenommen Blennorrhoe-Prophylaxec)des Herzens und der Gefäße, ausgenommen allgemeine Arteriosklerose und Frostbeulend)der Leber und des Pankrease)der Harn- und Geschlechtsorgane

des Nervensystems

der Augen und Ohren, ausgenommen Blennorrhoe-Prophylaxe

des Herzens und der Gefäße, ausgenommen allgemeine Arteriosklerose und Frostbeulen

der Leber und des Pankreas

der Harn- und Geschlechtsorgane

Geschwüre des Magens und des Darms

Epilepsie

Geisteskrankheiten, Psychosen, Neurosen

Trunksucht

Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts

Krankheiten des Lungenparenchyms

Wurmkrankheiten

Krankhafte Veränderungen des Blutdrucks

Ernährungskrankheiten des Säuglings

Ekzeme, Schuppenflechten, infektiöse Hautkrankheiten

B. Krankheiten und Leiden beim Tier1.Übertragbare Krankheiten der Tiere, ausgenommen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften nicht anzeigepflichtige ektoparasitäre und dermatomykotische Krankheiten2.Euterkrankheiten bei Kühen, Ziegen und Schafen, ausgenommen die Verhütung der Übertragung von Euterkrankheiten durch Arzneimittel, die zum äußeren Gebrauch bestimmt sind und deren Wirkung nicht auf der Resorption der wirksamen Bestandteile beruht3.Kolik bei Pferden und Rindern4.Stoffwechselkrankheiten und Krankheiten der inneren Sekretionsorgane, ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel5.Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe6.Geschwulstkrankheiten7.Fruchtbarkeitsstörungen bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen

Übertragbare Krankheiten der Tiere, ausgenommen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften nicht anzeigepflichtige ektoparasitäre und dermatomykotische Krankheiten

Euterkrankheiten bei Kühen, Ziegen und Schafen, ausgenommen die Verhütung der Übertragung von Euterkrankheiten durch Arzneimittel, die zum äußeren Gebrauch bestimmt sind und deren Wirkung nicht auf der Resorption der wirksamen Bestandteile beruht

Kolik bei Pferden und Rindern

Stoffwechselkrankheiten und Krankheiten der inneren Sekretionsorgane, ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel

Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe

Geschwulstkrankheiten

Fruchtbarkeitsstörungen bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Die §§ 1 und 2 gelten nicht für Arzneimittel, die zur Injektion oder Infusion, zur rektalen, vaginalen oder intrauterinen Anwendung, zur intramammären Anwendung bei Tieren, als Wundstäbchen, als Implantate sowie als Aerosole bis zu einer mittleren Teilchengröße von nicht mehr als 5 mym zur unmittelbaren Anwendung am oder im Körper in den Verkehr gebracht werden.

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

(Fundstelle: BGBl. I 1988, 2163;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)alpha-(Aminomethyl)benzylalkohol (Phenylaminoäthan), dessen Abkömmlinge und Salzep-Aminophenol, dessen Abkömmlinge und deren Salze2-Amino-1-phenylpropanol (Phenylaminopropanol), dessen Abkömmlinge und SalzeAnthrachinon, dessen Abkömmlinge und deren SalzeAntimonverbindungenBisacodylBleiverbindungenBorsäure und ihre Salze, ausgenommen zur Pufferung und/oder Isotonisierung in Benetzungslösungen oder Desinfektionslösungen für KontaktlinsenBromverbindungen, ausgenommen Invertseifen, ferner in Arzneimitteln, die dazu bestimmt sind, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen sowie in ausschließlich zum äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln, Mund- und RachendesinfektionsmittelnCarbamidsäure-AbkömmlingeCarbamidsäure-Ester und -Amide mit insektizider, akarizider oder fungizider Wirkung, ausgenommen in Fertigarzneimitteln zur äußeren Anwendung bei Hunden und KatzenChinin und dessen Salze, ausgenommen Chinin-Triquecksilber(II)-dioxid-sulfat in Zubereitungen bis zu 2,75% zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten, als FertigarzneimittelChinolinabkömmlinge, ausgenommen in Zubereitungen zum äußeren Gebrauch, zur Mund- und Rachendesinfektion sowie in Zubereitungen bis zu 3% zur Empfängnisverhütung als Fertigarzneimittel; die Ausnahme gilt nicht für halogenierte HydroxychinolineChlorierte Kohlenwasserstoffe6-Chlorthymol, ausgenommen zum äußeren GebrauchDantron2-Dimethylaminoethyl-benzilat (Benzilsäure-2-dimethyl-amino-äthylester)Fluoride, lösliche, ausgenommen in Zubereitungen, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis angegeben ist, die einem Fluorgehalt bis zu 2 mg entsprichtFormaldehydGoldverbindungenHeilbuttleberöl, ausgenommen zur Anwendung bei Menschen in Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 6 000 I.E. Vitamin A und 400 I.E. Vitamin D sowie ausgenommen zur Anwendung bei Tieren in Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 4 000 I.E. Vitamin A und 250 I.E. Vitamin DHeilwässer, in Flaschen abgefüllte, die je Liter a)0,01 mg Arsen entsprechend 0,019 mg Hydrogenarsenat oder mehr enthalten oderb)mehr als 3,7 Becquerel 226Radium oder mehr als 100 Becquerel 222Radon enthaltenHerzwirksame GlykosideJod, ausgenommen in Zubereitungen mit einem Gehalt von nicht mehr als 5% Jod und in Arzneimitteln nach § 44 Abs. 2 Nr. 1a und b des ArzneimittelgesetzesJodverbindungen, ausgenommen in Arzneimitteln, die dazu bestimmt sind, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen, ferner in ausschließlich zum äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln und in Arzneimitteln nach § 44 Abs. 2 Nr. 1a und b des Arzneimittelgesetzes, ferner in Zubereitungen zur Herstellung von Bädern und von Seifen, auch unter Verwendung von Jod, zum äußeren Gebrauch, als FertigarzneimittelNatriumpicosulfatOxazin und seine Hydrierungsprodukte, ihre Salze, ihre Abkömmlinge sowie deren SalzeParaffin, dick- und dünnflüssiges, ausgenommen zum äußeren Gebrauch oder bis zu einem Gehalt von 10% in nichtflüssigen ZubereitungenParaformaldehydPentetrazolPhenethylamin, dessen Abkömmlinge und SalzePhenolphthaleinPhosphorsäure-, Polyphosphorsäure-, substituierte Phosphorsäure- (z.B. Thiophosphorsäure-) Ester und -Amide, einschließlich der Ester mit Nitrophenol und Methylhydroxycumarin mit insektizider, akarizider oder fungizider Wirkung, ausgenommen in Fertigarzneimitteln zur äußeren Anwendung bei Hunden oder KatzenProcain und seine Salze zur oralen AnwendungPyrazol und seine Hydrierungsprodukte, ihre Salze, ihre Abkömmlinge sowie deren SalzeResorcinSalicylsäure, ihre Abkömmlinge und deren Salze, ausgenommen Zubereitungen zum äußeren Gebrauch, ferner Salicylsäureester in ausschließlich oder überwiegend zum äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln, Mund- und RachendesinfektionsmittelnSenföleVitamin A, ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 5 000 I.E. und einer Einzeldosis von nicht mehr als 3 000 I.E., auch unter Zusatz von Vitamin D mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 400 I.E., als Fertigarzneimittel für Menschen, sowie ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 4 000 I.E., auch unter Zusatz von Vitamin D mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 250 I.E., als Arzneimittel für TiereVitamin D, ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 400 I.E. als Fertigarzneimittel für Menschen, sowie ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 250 I.E. als Arzneimittel für Tiere

alpha-(Aminomethyl)benzylalkohol (Phenylaminoäthan),

dessen Abkömmlinge und Salze

p-Aminophenol, dessen Abkömmlinge und deren

Salze

2-Amino-1-phenylpropanol (Phenylaminopropanol),

dessen Abkömmlinge und Salze

Anthrachinon, dessen Abkömmlinge und deren Salze

Antimonverbindungen

Bisacodyl

Bleiverbindungen

Borsäure und ihre Salze, ausgenommen zur Pufferung und/oder

Isotonisierung in Benetzungslösungen oder Desinfektionslösungen für Kontaktlinsen

Bromverbindungen, ausgenommen Invertseifen,

ferner in Arzneimitteln, die dazu bestimmt sind, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen sowie in ausschließlich zum äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln, Mund- und Rachendesinfektionsmitteln

Carbamidsäure-Abkömmlinge

Carbamidsäure-Ester und -Amide mit insektizider,

akarizider oder fungizider Wirkung, ausgenommen in Fertigarzneimitteln zur äußeren Anwendung bei Hunden und Katzen

Chinin und dessen Salze, ausgenommen Chinin-Triquecksilber(II)-dioxid-sulfat

in Zubereitungen bis zu 2,75% zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten, als Fertigarzneimittel

Chinolinabkömmlinge, ausgenommen in Zubereitungen zum äußeren

Gebrauch, zur Mund- und Rachendesinfektion sowie in Zubereitungen bis zu 3% zur Empfängnisverhütung als Fertigarzneimittel; die Ausnahme gilt nicht für halogenierte Hydroxychinoline

Chlorierte Kohlenwasserstoffe

6-Chlorthymol, ausgenommen zum äußeren Gebrauch

Dantron

2-Dimethylaminoethyl-benzilat (Benzilsäure-2-dimethyl-amino-äthylester)

Fluoride, lösliche, ausgenommen in Zubereitungen,

sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis angegeben ist, die einem Fluorgehalt bis zu 2 mg entspricht

Formaldehyd

Goldverbindungen

Heilbuttleberöl, ausgenommen zur Anwendung bei Menschen

in Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 6 000 I.E. Vitamin A und 400 I.E. Vitamin D sowie ausgenommen zur Anwendung bei Tieren in Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 4 000 I.E. Vitamin A und 250 I.E. Vitamin D

Heilwässer, in Flaschen abgefüllte, die je Liter

a)0,01 mg Arsen entsprechend 0,019 mg Hydrogenarsenat oder mehr enthalten oderb)mehr als 3,7 Becquerel 226Radium oder mehr als 100 Becquerel 222Radon enthalten

0,01 mg Arsen entsprechend 0,019 mg Hydrogenarsenat oder mehr enthalten oder

mehr als 3,7 Becquerel 226Radium oder mehr als 100 Becquerel 222Radon enthalten

Herzwirksame Glykoside

Jod, ausgenommen in Zubereitungen mit einem Gehalt von nicht

mehr als 5% Jod und in Arzneimitteln nach § 44 Abs. 2 Nr. 1a und b des Arzneimittelgesetzes

Jodverbindungen, ausgenommen in Arzneimitteln, die dazu bestimmt

sind, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen, ferner in ausschließlich zum äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln und in Arzneimitteln nach § 44 Abs. 2 Nr. 1a und b des Arzneimittelgesetzes, ferner in Zubereitungen zur Herstellung von Bädern und von Seifen, auch unter Verwendung von Jod, zum äußeren Gebrauch, als Fertigarzneimittel

Natriumpicosulfat

Oxazin und seine Hydrierungsprodukte,

ihre Salze, ihre Abkömmlinge sowie deren Salze

Paraffin, dick- und dünnflüssiges, ausgenommen zum äußeren

Gebrauch oder bis zu einem Gehalt von 10% in nichtflüssigen Zubereitungen

Paraformaldehyd

Pentetrazol

Phenethylamin, dessen Abkömmlinge und Salze

Phenolphthalein

Phosphorsäure-, Polyphosphorsäure-, substituierte

Phosphorsäure- (z.B. Thiophosphorsäure-) Ester und -Amide, einschließlich der Ester mit Nitrophenol und Methylhydroxycumarin mit insektizider, akarizider oder fungizider Wirkung, ausgenommen in Fertigarzneimitteln zur äußeren Anwendung bei Hunden oder Katzen

Procain und seine Salze zur oralen Anwendung

Pyrazol und seine Hydrierungsprodukte, ihre Salze,

ihre Abkömmlinge sowie deren Salze

Resorcin

Salicylsäure, ihre Abkömmlinge und deren Salze, ausgenommen

Zubereitungen zum äußeren Gebrauch, ferner Salicylsäureester in ausschließlich oder überwiegend zum äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln, Mund- und Rachendesinfektionsmitteln

Senföle

Vitamin A, ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von

nicht mehr als 5 000 I.E. und einer Einzeldosis von nicht mehr als 3 000 I.E., auch unter Zusatz von Vitamin D mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 400 I.E., als Fertigarzneimittel für Menschen, sowie ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 4 000 I.E., auch unter Zusatz von Vitamin D mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 250 I.E., als Arzneimittel für Tiere

Vitamin D, ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von

nicht mehr als 400 I.E. als Fertigarzneimittel für Menschen, sowie ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 250 I.E. als Arzneimittel für Tiere

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 des Arzneimittelgesetzes, die 1.ausschließlich zur Anwendung bei Zierfischen, Zier- oder Singvögeln, Brieftauben, Terrarientieren, Kleinnagern, Frettchen oder nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienenden Kaninchen bestimmt sind und2.für die jeweilige Anwendung bei der betreffenden Tierart nach Nummer 1 nicht der Verschreibungspflicht nach § 48 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes unterliegen.

ausschließlich zur Anwendung bei Zierfischen, Zier- oder Singvögeln, Brieftauben, Terrarientieren, Kleinnagern, Frettchen oder nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienenden Kaninchen bestimmt sind und

für die jeweilige Anwendung bei der betreffenden Tierart nach Nummer 1 nicht der Verschreibungspflicht nach § 48 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes unterliegen.

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Die Freigabe der in den §§ 1, 2 und 4 genannten Arzneimittel für den Verkehr außerhalb der Apotheken wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß sie dazu bestimmt sind, teilweise auch zu anderen Zwecken als zur Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden zu dienen.

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Die Freigabe der in den §§ 1, 2 und 4 genannten Arzneimittel für den Verkehr außerhalb der Apotheken ist, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, ausgeschlossen, wenn sie teilweise oder ausschließlich zur Beseitigung oder Linderung oder wenn sie teilweise zur Verhütung der in der Anlage 3 genannten Krankheiten oder Leiden bestimmt sind.

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

(1) Die in § 44 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes genannten Arzneimittel sind vom Verkehr außerhalb der Apotheken ausgeschlossen, wenn 1.sie die in der Anlage 4 zu dieser Verordnung genannten Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen sind, 2.sie die in der Anlage 1b zu dieser Verordnung genannten Pflanzen, deren Teile, Zubereitungen daraus oder Preßsäfte sind, 3.ihnen die in den Nummern 1 oder 2 genannten Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sind, 4.sie teilweise oder ausschließlich zur Beseitigung, Linderung oder Verhütung der in der Anlage 3 genannten Krankheiten oder Leiden bestimmt sind.

sie die in der Anlage 4 zu dieser Verordnung genannten Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen sind,

sie die in der Anlage 1b zu dieser Verordnung genannten Pflanzen, deren Teile, Zubereitungen daraus oder Preßsäfte sind,

ihnen die in den Nummern 1 oder 2 genannten Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sind,

sie teilweise oder ausschließlich zur Beseitigung, Linderung oder Verhütung der in der Anlage 3 genannten Krankheiten oder Leiden bestimmt sind.

(2) Von den in § 44 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes genannten Arzneimitteln, die teilweise oder ausschließlich zur Beseitigung, Linderung oder Verhütung der in der Anlage 3 genannten Krankheiten oder Leiden bestimmt sind (Absatz 1 Nr. 4), sind jedoch für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben: 1.Heilwässer gegen die in der Anlage 3 unter Abschnitt A Nr. 3 und 5 Buchstaben d und e aufgeführten Krankheiten und Leiden, 2.Heilerden, Bademoore, andere Peloide und Zubereitungen zur Herstellung von Bädern, soweit sie nicht in Kleinpackungen im Einzelhandel in den Verkehr gebracht werden, 3.die in § 44 Abs. 2 Nr. 5 des Arzneimittelgesetzes bezeichneten Arzneimittel.

Heilwässer gegen die in der Anlage 3 unter Abschnitt A Nr. 3 und 5 Buchstaben d und e aufgeführten Krankheiten und Leiden,

Heilerden, Bademoore, andere Peloide und Zubereitungen zur Herstellung von Bädern, soweit sie nicht in Kleinpackungen im Einzelhandel in den Verkehr gebracht werden,

die in § 44 Abs. 2 Nr. 5 des Arzneimittelgesetzes bezeichneten Arzneimittel.

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

(1) Die in § 44 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes genannten Arzneimittel sind vom Verkehr außerhalb der Apotheken ausgeschlossen, wenn 1.sie die in der Anlage 4 zu dieser Verordnung genannten Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen sind, 2.sie die in der Anlage 1b zu dieser Verordnung genannten Pflanzen, deren Teile, Zubereitungen daraus oder Preßsäfte sind, 3.ihnen die in den Nummern 1 oder 2 genannten Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sind, 4.sie teilweise oder ausschließlich zur Verhütung der in der Anlage 3 genannten Krankheiten oder Leiden bestimmt sind.

sie die in der Anlage 4 zu dieser Verordnung genannten Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen sind,

sie die in der Anlage 1b zu dieser Verordnung genannten Pflanzen, deren Teile, Zubereitungen daraus oder Preßsäfte sind,

ihnen die in den Nummern 1 oder 2 genannten Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sind,

sie teilweise oder ausschließlich zur Verhütung der in der Anlage 3 genannten Krankheiten oder Leiden bestimmt sind.

(2) Absatz 1 Nr. 4 gilt nicht für Arzneimittel, die zur Verhütung von Krankheiten der Zierfische, Zier- oder Singvögel, Brieftauben, Terrarientiere, Kleinnager, Frettchen oder nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienenden Kaninchen bestimmt sind.

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Die in § 44 des Arzneimittelgesetzes genannten Arzneimittel sind ferner vom Verkehr außerhalb der Apotheken ausgeschlossen, wenn sie chemische Verbindungen sind, denen nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft eine antibiotische, blutgerinnungsverzögernde, histaminwidrige, hormonartige, parasympathicomimetische (cholinergische) oder parasympathicolytische, sympathicomimetische (adrenergische) oder sympathicolytische Wirkung auf den menschlichen oder tierischen Körper zukommt. Das gleiche gilt, wenn ihnen solche chemischen Verbindungen zugesetzt sind.

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Die in § 44 des Arzneimittelgesetzes genannten Arzneimittel sind ferner vom Verkehr außerhalb der Apotheken ausgeschlossen, wenn sie zur Injektion oder Infusion, zur rektalen oder intrauterinen Anwendung, zur intramammären oder vaginalen Anwendung bei Tieren, als Implantate oder als Aerosole bis zu einer mittleren Teilchengröße von nicht mehr als 5 mym in den Verkehr gebracht werden.

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Arzneimittel, die sich am 31. Januar 2007 in Verkehr befinden und durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel apothekenpflichtig werden, dürfen noch bis zum 1. Mai 2007 von pharmazeutischen Unternehmern und danach von Groß- und Einzelhändlern weiter in Verkehr gebracht werden.

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