Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 9

4 Die kantonalen kirchlichen Körperschaften sorgen mit einem Finanzausgleich

Finanzausgleich für eine ausgewogene Steuerbelastung unter ihren

Kirchgemeinden.

B. Kirchgemeinden

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