Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 5

4

1 Die kantonalen kirchlichen Körperschaften organisieren

sich im Rahmen des kantonalen Rechts autonom.

2 Sie legen ihre Organisation unter Wahrung rechtsstaatlicher und

demokratischer Grundsätze fest.

3 Wo die kantonalen kirchlichen Körperschaften keine eigenen Be-

stimmungen erlassen, wenden sie das kantonale Recht sinngemäss an.

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