Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 24

4 Der Regierungsrat regelt in einer Verordnung die Einzel-

heiten zu den Kostenbeiträgen sowie zur Festlegung der Anteile der

kantonalen kirchlichen Körperschaften.

B. Steuern natürlicher und juristischer Personen

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