Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 19

4 1 Der Kanton bewilligt mit einem Globalbudget Kostenbei-

träge an die kantonalen kirchlichen Körperschaften.

2 Er unterstützt mit den Kostenbeiträgen ihre Tätigkeiten mit

Bedeutung für die ganze Gesellschaft, insbesondere in den Bereichen

Bildung, Soziales und Kultur.

3 Die kantonalen kirchlichen Körperschaften erhalten Kosten-

beiträge, wenn sie eigene Programme zur Erbringung von Tätigkeiten

mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung erstellen.

4 Sie legen die Tätigkeitsprogramme für eine Dauer von jeweils

sechs Jahren fest. Die Direktion wird dazu angehört.

6

Kirchengesetz (KiG)

180.1

5 Beiträge an die kantonalen kirchlichen Körperschaften aufgrund

anderer rechtlicher Grundlagen bleiben vorbehalten.

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