Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 10

16 1 Die Evangelisch-reformierte Landeskirche und die Rö- Bestand

misch-katholische Körperschaft regeln in der Kirchenordnung die Zu-

ständigkeit für die Neubildung, den Zusammenschluss und die Auf-

lösung sowie für Gebietsveränderungen von Kirchgemeinden.

2 Sie legen die Kirchgemeinden in einem Verzeichnis zur Kirchen-

ordnung fest.

3 Die Christkatholische Kirchgemeinde bildet eine einzige Kirch-

gemeinde.

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