Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 2

1 Elektronische und andere Aufzeichnungen sind insbesondere Begriffe

digital und analog gespeicherte Informationen auf magnetischen, opti-

schen oder anderweitigen Speichermedien.

2 Ergänzende Unterlagen sind insbesondere

a. Steuerungs- und Findmittel wie Verzeichnisse, Registraturpläne,

Geschäftskontrollen, Karteien, Listen in jeglicher Aufzeichnungs-

form,

b. technische Hilfsmittel und Daten, die notwendig sind, um Informa-

tionen verständlich zu machen und zu nutzen.

3 Aktenablagen sind Einrichtungen der öffentlichen Organe, die der

geordneten Aufbewahrung der Akten dienen, bevor sie einem Archiv

mit Fachpersonal zur Übernahme angeboten werden.

4 Amtsdruckschriften sind einmalig oder periodisch erscheinende

Publikationen, die im Auftrag oder unter Mitwirkung von öffentlichen

Organen erstellt wurden und für die Öffentlichkeit bestimmt oder einem

eingeschränkten Empfängerkreis zugänglich sind. Als Amtsdruckschrif-

ten gelten namentlich folgende Publikationen öffentlicher Organe:6

a. öffentlich zugängliche Druckpublikationen,

b. Handbücher und Dienstanweisungen,

c. Kommissions- und Expertenberichte,

d. Gutachten und Studien.

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