Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 5

1 Gesuche werden nach dem im Zeitpunkt der Zusicherung

geltenden Recht behandelt.

2 Staatsbeiträge werden nach dem Ausmass des öffentlichen Inte-

resses gewährt. Der Regierungsrat regelt die Bemessungsweise, ins-

besondere beitragsberechtigte Ausgaben und Pauschalierung.14

3 An Investitionen wird in der Regel ein fester Betrag ausgerichtet.

Wirkungs-

orientierte

Verwaltungs-

führung

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