Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 13

Der Regierungsrat kann, wenn die Beitragsvoraussetzun-

gen nicht mehr erfüllt sind oder andere wichtige Gründe vorliegen, die

Zweckentfremdung oder die Veräusserung vorzeitig bewilligen oder

von einzelnen Bedingungen und Auflagen befreien. Er erlässt Bestim-

mungen über die Rückforderung.

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