Gemeindeverordnung (VGG) (VGG)
Table of Provisions (48)
Statutory Text (48 Provisions)
1 Die Gemeinden können beschliessen, ihre Erlasse, allgemein Elektronische
verbindlichen Beschlüsse und Wahlergebnisse amtlich im Internet zu Publikation
veröffentlichen. Für die damit verbundenen Rechtswirkungen ist die
elektronische Fassung massgebend.
2 Die Gemeinden gewährleisten die Unveränderbarkeit der elekt-
ronisch vorgenommenen Veröffentlichungen.
3 Sie beschliessen, wann, wie häufig und auf welcher Internetseite
die Veröffentlichungen vorgenommen werden.
1 Die systematisch aufgebaute Rechtssammlung der Gemein- Rechts-
den umfasst die Gemeindeordnung, die Gemeinde- und die Behörden- sammlung
erlasse sowie die rechtsetzenden Verträge, insbesondere Zweckver-
bandsstatuten.
2 Sie wird nach Sachgebieten geordnet.
3 Sie wird im Internet veröffentlicht und aktuell gehalten.
Der Gemeindevorstand veröffentlicht die Jahresrechnung und Jahresrechnung
das Budget.
und Budget
2. Abschnitt: Organisation und Zusammenarbeit17
1 Die Versammlungsleitung gibt vor der geheimen Abstim- Geheime
mung zu einem Geschäft die Abstimmungsfrage bekannt.
2 Die Stimmberechtigten erhalten einen vorgedruckten Stimmzet-
tel und Schreibzeug. Die Versammlungsleitung stellt die Anzahl aus-
gegebener Stimmzettel fest.
3 Die Stimmenzählenden sammeln die ausgefüllten Stimmzettel in
einer Urne. Die Versammlungsleitung stellt die Anzahl eingegangener
Stimmzettel fest, sorgt für die Auszählung der Stimmen und gibt das
Ergebnis bekannt.
Abstimmung in
der Gemeinde-
versammlung
1.7.24 - 125
1
131.11 Gemeindeverordnung (VGG)
4 Bei Stimmengleichheit ist das Geschäft abgelehnt.
5 Für die Sicherung des Ergebnisses gilt § 48 Abs. 4 der Verordnung
über die politischen Rechte vom 27. Oktober 20046 sinngemäss.
16 1 Auf Antrag des Zweckverbands stimmen die Stimmbe-
rechtigten der am Zweckverband beteiligten Gemeinden an der Urne
ab über
a. die Änderung der Rechtsgrundlage des Zweckverbands,
b. die Umwandlung des Zweckverbands in eine andere Rechtsform,
c. die Auflösung des Zweckverbands.
2 In den Gemeinden des Zweckverbands geben die Gemeindevor-
stände und in Parlamentsgemeinden zusätzlich die Gemeindeparlamente
ihre Abstimmungsempfehlung ab.
2. Teil: Finanzhaushalt
1. Abschnitt: Grundsätze
§5. Sachwerte sind laufend so zu unterhalten, dass ihre Substanz
und Gebrauchsfähigkeit erhalten bleiben und keine Personen-, Sach-
oder Bauschäden auftreten.
1 Die Bilanz, die Erfolgsrechnung und die Investitionsrech-
nung werden nach Sachgruppen gegliedert (Kontenrahmen).
2 Die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung werden zusätz-
lich nach Funktionen gegliedert.
3 Die Funktionen gemäss Anhang 1 Ziff. 1 werden mindestens vier-
stellig geführt, die Sachkonten gemäss Anhang 1 Ziff. 2 mindestens
sechsstellig.
1 Die Betriebsrechnung von Eigenwirtschaftsbetrieben um-
fasst die gesamten Kosten für deren Aufgabenerfüllung, insbesondere
Verzinsungen und Abschreibungen.
2 Die Gemeinde kann eine Einlage aus Steuermitteln als einmalige
neue Ausgabe bewilligen, wenn
a. der Eigenwirtschaftsbetrieb einen Vorschuss ausweist,
b. ohne Einlage unverhältnismässig hohe Gebühren erforderlich wären
und
c. das übergeordnete Recht eine Einlage zulässt.
3 Entnahmen können gestützt auf einen Gemeindeerlass vorgenom-
men werden, soweit das übergeordnete Recht dies zulässt.
2
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
1 Die Gemeinden können für Wohn- und Gewerbeliegenschaf- Liegenschaften-
ten, die durch Dritte genutzt werden, Liegenschaftenfonds bilden. Diese fonds
sind zweckgebundenes Eigenkapital.
2 Liegenschaftenfonds erfordern eine Regelung in einem Gemeinde-
erlass.
3 Die Äufnung erfolgt ausschliesslich aus Einnahmen aus den Wohn-
und Gewerbeliegenschaften.
4 Die Fondsmittel werden für werterhaltende Erneuerungen und
den Unterhalt verwendet.
5 Fondsentnahmen werden im gleichen Beschluss bewilligt, mit dem
die Ausgabenbewilligung für Erneuerungen oder Unterhalt erfolgt.
1 Sonderrechnungen werden im Anhang zur Jahresrechnung Sonder-
dargestellt.
2 Sie werden mit der Jahresrechnung genehmigt.
rechnungen
2. Abschnitt: Steuerung des Finanzhaushalts
A. Haushaltsgleichgewicht
gemäss § 92 Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (GG)3 Budgets
werden die Abschreibungen aus Eigenwirtschaftsbetrieben nicht be-
rücksichtigt.
2 Der massgebende Steuerertrag bemisst sich gemäss Anhang 2
Ziff. 2.1.
Die erste Tilgungsquote wird im nächstfolgenden Budget Bilanz-
eingestellt.
fehlbetrag
Zur Beurteilung der Entwicklung von Eigenkapital, Zins- Information
belastung und Investitionen werden die im Anhang 2 Ziff. 2.2-2.4 fest-
gelegten Kennzahlen in Budget und Jahresrechnung offengelegt.
B. Budget
Das Budget zeigt einen Vergleich mit dem Budget des Vor- Darstellung
jahres und mit der letzten Jahresrechnung.
1.7.24 - 125
3
131.11
3. Abschnitt: Ausgaben
Gemeindeverordnung (VGG)
Prüfung gebun-
dener Ausgaben
Inhalt des
Verpflichtungs-
kredits
Kredit-
rückstellung bei
Investitionen
Entnahmen aus
der Reserve
Geldfluss-
rechnung
Anhang der
Jahresrechnung
Verweigert das Budgetorgan die Aufnahme gebundener Aus-
gaben ins Budget, kann der Gemeindevorstand diesen Beschluss beim
Bezirksrat aufsichtsrechtlich überprüfen lassen.
1 Der Verpflichtungskredit umfasst alle für das geplante Vor-
haben anfallenden Aufwendungen, insbesondere
a. Umwandlung von Finanz- in Verwaltungsvermögen,
b. Landerwerb,
c. Baukosten, einschliesslich Kosten für Provisorien,
d. die für den sachgemässen Gebrauch erforderlichen Ausstattungen,
e. wesentliche Eigenleistungen der Gemeinde,
f. Steuern und Abgaben.
2 Die Erläuterungen zur Kreditbewilligung weisen die Folgekosten
und -erträge aus.
3 Die Gemeinden legen fest, ab welchem Betrag die Eigenleistun-
gen als wesentlich gelten.
1 Sind bei Investitionen lediglich noch kleinere Abschluss-
arbeiten ausstehend, kann für diese eine Rückstellung in die Jahres-
rechnung aufgenommen werden.
2 Die Rückstellung wird innerhalb von fünf Jahren aufgelöst.
4. Abschnitt: Rechnungslegung und Berichterstattung
A. Jahresrechnung
1 Entnahmen aus der Reserve werden vom Budgetorgan
beschlossen.
2 Sie werden in der Erfolgsrechnung, im ausserordentlichen Ergeb-
nis, ausgewiesen.
Die Geldmittel im Sinne der Geldflussrechnung umfassen
die flüssigen Mittel und die kurzfristigen Geldanlagen bis längstens
drei Monate.
§19. 1 Zur Beurteilung der Vermögens-, der Finanz- und der
Ertragslage enthält der Anhang der Jahresrechnung mindestens
a. den Anlagenspiegel der Sachanlagen des Finanzvermögens und
der Anlagen des Verwaltungsvermögens und der jeweiligen Eigen-
wirtschaftsbetriebe,
4
Gemeindeverordnung (VGG)
b. den Beteiligungs- und den Gewährleistungsspiegel,
c. den Rückstellungsspiegel,
d. den Eigenkapitalnachweis,
e. die Sonderrechnungen,
f. das Verzeichnis der von den Stimmberechtigten oder dem Gemeinde-
parlament beschlossenen Verpflichtungskredite.
2 Bei Zweckverbänden und interkommunalen Anstalten werden
zudem die Beteiligungsverhältnisse der Trägergemeinden am Eigen-
kapital im Anhang aufgeführt.
B. Bilanzierung und Vermögensübertragung
1 Ausgaben für Investitionen ins Verwaltungsvermögen, Aktivierung
welche die Aktivierungsgrenze gemäss § 21 übersteigen, werden in der
Investitionsrechnung erfasst. Massgebend sind die Gesamtkosten des
Projekts oder Beschaffungsgeschäfts.
2 Unter der Aktivierungsgrenze liegende Ausgaben werden unter
Vorbehalt von Abs. 3 der Erfolgsrechnung belastet.
3 Ungeachtet der Aktivierungsgrenze werden in der Investitions-
rechnung des Verwaltungsvermögens Ausgaben erfasst für
a. Grundstücke, mit Ausnahme von Strassen-, Wasserbau- und Wald-
grundstücken,
b. Investitionsbeiträge,
c. Darlehen und Beteiligungen.
1 Die Aktivierungsgrenze für Vermögenswerte des Verwal- Aktivierungs-
tungsvermögens wird vom Gemeindevorstand festgelegt. Sie beträgt grenze
höchstens Fr. 50000.
2 Vorbehalten bleibt § 30 Abs. 3.
1 Für Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet, wenn Rückstellungen
a. die Verpflichtung ihren Ursprung in einem Ereignis vor dem Bilanz-
stichtag hat,
b. der Mittelabfluss wahrscheinlich ist,
c. die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann und
d. der Gesamtbetrag die Wesentlichkeitsgrenze übersteigt.
2 Die Wesentlichkeitsgrenze entspricht der Aktivierungsgrenze ge-
mäss § 21.
3 Die Bildung, Verwendung und Auflösung von Rückstellungen wer-
den über die Aufwand- und Ausgabenkonten verbucht.
1.7.24 - 125
5
131.11 Gemeindeverordnung (VGG)
4 Die Vorgänge gemäss Abs. 3 werden im Rückstellungsspiegel erläu-
tert.
Bewertung des
Finanz-
vermögens
a. im
Allgemeinen
b. Grund-
eigentum
Bewertung des
Verwaltungs-
vermögens
Abschreibun-
gen des
Verwaltungs-
vermögens
a. im
Allgemeinen
b. Grundstücke,
Darlehen,
Beteiligungen
und Einlagen
1 Die Positionen des Finanzvermögens werden zu den Wer-
ten gemäss Anhang 2 Ziff. 1 bilanziert.
2 Wird eine neue Anlage am Jahresende noch nicht genutzt, erfolgt
die Bilanzierung in der Sachgruppe Anlagen im Bau. Die Übertragung
auf das entsprechende Sachkonto in der Bilanz erfolgt bei Nutzungs-
beginn.
3 Wertänderungen werden in der Erfolgsrechnung verbucht.
1 Grundstücke, Grundeigentumsanteile und Gebäude wer-
den in einer Legislaturperiode mindestens einmal neu bewertet.
2 Eine Neubewertung erfolgt unmittelbar nach Wertänderungen ins-
besondere wegen
a. Investitionen in das Grundeigentum,
b. Einräumung und Aufhebung von Dienstbarkeiten,
c. Änderungen der Bau- und Zonenordnung,
d. Umwandlung von Verwaltungs- in Finanzvermögen,
e. Feststellung von Altlasten.
1 Das Verwaltungsvermögen wird zum Anschaffungswert
abzüglich erhaltener Beiträge bilanziert (Aktivierung der Nettoinves-
titionen).
2 Wird eine neue Anlage am Jahresende noch nicht genutzt, erfolgt
die Bilanzierung gemäss § 23 Abs. 2.
1 Das Verwaltungsvermögen, das durch Nutzung entwertet
wird, wird planmässig nach Anlagekategorie gemäss Anhang 2 Ziff. 4
über die festgelegte Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
2 Die Abschreibungen beginnen mit der Nutzung. Im ersten Jahr
der Nutzung kann eine Jahresabschreibung vorgenommen werden.
1 Grundstücke, Darlehen und Beteiligungen des Verwal-
tungsvermögens werden unter Vorbehalt von Abs. 2 und 3 nicht abge-
schrieben. Bei Bedarf findet eine Wertberichtigung statt.
2 Abgeschrieben werden Strassen-, Wasserbau- und Waldgrund-
stücke.
3 Darlehen ohne festgelegten Rückzahlungszeitpunkt und Einla-
gen in privatrechtliche Stiftungen oder Vereine zur Bildung von Eigen-
kapital werden als Investitionsbeiträge aktiviert und über eine Nut-
zungsdauer von 25 Jahren abgeschrieben.
6
Gemeindeverordnung (VGG) 131.11
1 Das Verwaltungsvermögen wird jährlich auf dauernde Wert- berichtigung
Wertminderungen geprüft.
2 Ist bei einer Position eine dauerhafte Wertminderung eingetreten,
wird deren bilanzierter Wert ausserplanmässig abgeschrieben oder be-
richtigt.
Das Fremdkapital wird zum Nominalwert bewertet. Bewertung des
Fremdkapitals
1 Der Gemeindevorstand legt fest, ob anstelle des Mindest- Anlagekate-
standards der erweiterte Standard gemäss Anhang 2 Ziff. 4.1 angewen- gorien und
det wird. Die Wahl kann in allgemeiner Weise oder in Bezug auf ein- Nutzungsdauer
zelne Projekte und Beschaffungsgeschäfte erfolgen.
2 In begründeten Fällen kann er eine kürzere Nutzungsdauer fest-
legen.
3 Er kann für die im Anhang 2 Ziff. 4.2 aufgeführten Aufgabenberei-
che beschliessen, dass sich die Aktivierungsgrenze und die Anlagekate-
gorien nach bereichsspezifischen Regelungen richten. Die Anwendung
dieser Regelungen ist im Anhang der Jahresrechnung offenzulegen.
1 Liegenschaften, die ausschliesslich oder zur Hauptsache der Zuordnung von
Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, werden dem Verwaltungsver- Liegenschaften
mögen zugeordnet.
2 Liegenschaften, die im untergeordneten Umfang der Erfüllung
öffentlicher Aufgaben dienen, können anteilsmässig dem Finanz- und
dem Verwaltungsvermögen zugeordnet werden. Andernfalls werden sie
vollumfänglich dem Verwaltungsvermögen zugeordnet.
C. Rechnungsführung
Unabhängig vom Informationsträger sind bei der Führung Grundsätze der
der Bücher und der Erfassung der Buchungsbelege die Grundsätze der Buchführung
ordnungsgemässen Buchführung und Aufbewahrung einzuhalten.
1 Zur Aufbewahrung und Archivierung von Büchern, Bu- Informations-
chungsbelegen und Geschäftskorrespondenz sind unveränderbare In- träger
formationsträger zulässig, namentlich Papier, Bildträger und Daten- a. Zulässigkeit
träger.
1.7.24 - 125 7
131.11 Gemeindeverordnung (VGG)
2 Veränderbare Informationsträger sind zulässig, wenn
a. technische Verfahren eingesetzt werden, welche die Unverfälsch-
barkeit und Echtheit der gespeicherten Informationen gewährleis-
ten,
b. der Zeitpunkt der Speicherung der Informationen unverfälschbar
nachweisbar ist.
1 Die Informationsträger werden regelmässig auf ihre Un-
verfälschbarkeit und Lesbarkeit geprüft.
2 Die Daten können in andere Formate oder auf andere Informa-
tionsträger übertragen werden, wenn sichergestellt wird, dass
a. die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Informationen gewähr-
leistet bleiben sowie
b. die Verfügbarkeit und die Lesbarkeit den gesetzlichen Anforde-
rungen weiterhin genügen.
3 Die Übertragung von Daten von einem Informationsträger auf
einen anderen wird protokolliert. Das Protokoll wird zusammen mit
den Informationen aufbewahrt.
1 Die Anlagenbuchhaltung umfasst die Sachanlagen, die über
mehrere Jahre genutzt werden. Sie zeigt für jede Anlage insbesondere
a. den Anschaffungswert,
b. die erhaltenen Beiträge,
c. die jährlichen und kumulierten planmässigen Abschreibungen,
d. die Wertberichtigungen und ausserplanmässigen Abschreibungen,
e. den Restbuchwert,
f. die Zu- und Abgänge,
g. die Umgliederungen,
h. die Anlagekategorie und die Nutzungsdauer.
2 Die Anlagen werden gemäss den Sachgruppen in der Bilanz geglie-
dert.
1 Verzinst werden
a. die Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Sonderrechnungen,
b. die Guthaben und Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Spe-
zial- und Vorfinanzierungen der Eigenwirtschaftsbetriebe,
c. die Liegenschaften des Finanzvermögens,
d. das Verwaltungsvermögen der Eigenwirtschaftsbetriebe.
8
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
2 Der Gemeindevorstand legt eine marktübliche interne Verzinsung
fest.
3 Die Einzelheiten der internen Verzinsung werden im Budget und
in der Jahresrechnung offengelegt.
D. Finanzinformationen
1 Im Finanz- und Aufgabenplan, im Budget und in der Jah- Finanz-
resrechnung werden folgende Finanzkennzahlen veröffentlicht
a. Selbstfinanzierungsgrad,
b. Zinsbelastungsanteil,
c. Nettoverschuldungsquotient,
d. Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner.
2 Die Berechnung der Kennzahlen richtet sich nach Anhang 2 Ziff. 3.
kennzahlen
1 Die Gemeinden stellen der Direktion der Justiz und des Finanzstatistik
Innern bis 31. Januar das Budget für das laufende Jahr sowie die fol-
genden Eckwerte des Finanz- und Aufgabenplans zu
a. Ertrags- oder Aufwandüberschuss,
b. langfristige Finanzverbindlichkeiten,
c. zweckfreies Eigenkapital,
d. Steuerertrag,
e. Steuerfuss,
f. Einwohnerzahl.
2 Sie stellen der Direktion bis 30. Juni die Jahresrechnung des Vor-
jahres zu.
3 Sie übermitteln die Daten elektronisch über die für den Aus-
tausch der Gemeindefinanzstatistik verwendete Schnittstelle.
5. Abschnitt: Rechnungs- und Buchprüfung
Die finanztechnische Prüfung richtet sich nach den Schwei- Anwendbare
zerischen Prüfungsstandards der EXPERTsuisse*.
Normen
*Bezugsquelle: www.expertsuisse.ch. Einsehbar beim Gemeindeamt des Kantons
Zürich.
1.7.24 - 125
9
Massnahmen
aufgrund des
Prüfungs-
berichts
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
1 Der Gemeindevorstand beschliesst aufgrund des Berichts
der Prüfstelle, ob und allenfalls welche Massnahmen zur Beseitigung
beanstandeter Punkte getroffen werden.
2 Er teilt den Beschluss der Prüfstelle, der Rechnungsprüfungskom-
mission und dem Bezirksrat mit.
Beitrag an die
Projektkosten
a. Voraus-
setzungen
und Höhe
b. Anpassung
der Beiträge
3. Teil: Änderungen im Bestand und Gebiet der Gemeinden
1 Der Kanton leistet einen Beitrag an Projektkosten, die bei
der Vorbereitung eines Zusammenschlusses von politischen Gemein-
den, von Schulgemeinden oder einer Übernahme von Schulaufgaben
durch eine politische Gemeinde anfallen.
2 Voraussetzungen für die Beitragsberechtigung sind übereinstim-
mende Beschlüsse der Gemeindevorstände der beteiligten Gemein-
den über Inhalt und Verlauf des Projekts.
3 Der Beitrag an die Projektkosten beträgt
a. Fr. 100000 für den Zusammenschluss von zwei politischen Gemein-
den; für jede weitere beteiligte Gemeinde erhöht sich der Beitrag
um Fr. 20000,
b. Fr. 35 000 für den Zusammenschluss von zwei Schulgemeinden sowie
für die Übernahme von Schulaufgaben einer Schulgemeinde durch
eine politische Gemeinde; für jede weitere beteiligte Gemeinde er-
höht sich der Beitrag um Fr. 10000.
1 Wenn der Zusammenschluss der Gemeinden oder die Über-
nahme von Schulaufgaben durch die politische Gemeinde nicht zustande
kommt, wird der Beitrag anteilsmässig ausgerichtet.
2 Der Anteil am Beitrag gemäss § 41 Abs. 3 beträgt 25%, wenn die
Stimmberechtigten
a. in einer Grundsatzabstimmung den Zusammenschluss von Gemein-
den bzw. die Übernahme von Schulaufgaben durch die politische
Gemeinde ablehnen,
b. eine Initiative ablehnen, die einen Zusammenschluss von Gemein-
den bzw. die Übernahme von Schulaufgaben durch die politische
Gemeinde verlangt.
3 Der Anteil am Beitrag gemäss § 41 Abs. 3 beträgt 75%, wenn die
Stimmberechtigten
a. den Vertrag über den Zusammenschluss ablehnen,
b. die Revision der Gemeindeordnung im Zusammenhang mit der
Übernahme von Schulaufgaben durch die politische Gemeinde ab-
lehnen.
10
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
1 An den Zusammenschluss von zwei politischen Gemein- Zusammen-
den leistet der Kanton einen Beitrag von Fr. 350000. Für jede weitere schlussbeitrag
beteiligte politische Gemeinde erhöht sich der Beitrag um Fr. 350 000.
2 An den Zusammenschluss von zwei Schulgemeinden leistet der
Kanton einen Beitrag von Fr. 100000. Für jede weitere beteiligte Schul-
gemeinde erhöht sich der Beitrag um Fr. 100 000.
3 An die Übernahme von Schulaufgaben leistet der Kanton der
politischen Gemeinde einen Beitrag von Fr. 100 000 für jede aufgelöste
Schulgemeinde.
1 Der Kanton leistet einer zusammengeschlossenen Gemeinde Entschuldungs-
einen Entschuldungsbeitrag für jede am Zusammenschluss beteiligte beitrag
Gemeinde,
a. die weniger als 5000 Einwohnerinnen und Einwohner zählt und
b. die eine Nettoschuld von mehr als Fr. 1500 pro Einwohnerin und
Einwohner aufweist.
2 Für Gemeinden mit höchstens 3000 Einwohnerinnen und Ein-
wohnern entspricht der Beitrag dem Ergebnis der Multiplikation fol-
gender Faktoren
a. Betrag, um den die Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner
der Gemeinde Fr. 1500 übersteigt,
b. Einwohnerzahl der Gemeinde.
3 Für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 3000 und 5000
berechnet sich der Beitrag nach Anhang 2 Ziff. 5.
1 Die Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner wird Berechnungs-
nach dem Durchschnitt des zehnten bis dritten Jahres berechnet, die grundlagen
dem Jahr des Zusammenschlusses vorangehen.
2 Massgebend für die Einwohnerzahlen ist der Einwohnerbestand
am Ende des dritten Jahres, das dem Jahr des Zusammenschlusses
vorangeht.
1 Der Beitrag wird aus der Differenz zwischen den Finanz- Beitrag zum
ausgleichsbeiträgen gemäss § 159 Abs. 1 GG berechnet,
a. die den einzelnen beteiligten Gemeinden in den vier Jahren vor
dem Zusammenschluss durchschnittlich einzeln ausbezahlt wurden
und
b. die den beteiligten Gemeinden unter der Annahme ihres Zusam-
menschlusses auf der Grundlage eines rechnerischen Steuerfusses
gemäss Abs. 2 in den vier Jahren vor dem Zusammenschluss durch-
schnittlich zugestanden hätten.
Ausgleich von
Einbussen beim
Finanzausgleich
1.7.24 - 125
11
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
2 Als rechnerischer Steuerfuss gilt der mit der berichtigten absolu-
ten Steuerkraft nach § 7 der Finanzausgleichsverordnung vom 17. Au-
gust 2011 (FAV)5 gewogene Gesamtsteuerfuss der am Zusammenschluss
beteiligten Gemeinden. Massgebend für die berichtigte Steuerkraft und
die Gesamtsteuerfüsse sind die Werte des zweiten Kalenderjahres, das
dem jeweiligen Ausgleichsjahr gemäss § 8 lit. a des Finanzausgleichs-
gesetzes vom 12. Juli 20104 vorangeht.8
3 Der Beitrag gemäss Abs. 1 wird im ersten Jahr in voller Höhe
geleistet und in den folgenden Jahren um jährlich 25% vermindert.
Vollzug der
Haushalts-
vorschriften
a. Grundsatz
b. Jahresrech-
nung 2018
Eingangsbilanz
4. Teil: Schlussbestimmungen
1 Die materiellen Haushaltsvorschriften des Gemeindege-
setzes vom 20. April 20153 und dieser Verordnung werden erstmals für
das Budget 2019 angewendet. Dieses zeigt mindestens einen Vergleich
mit dem Budget 2018.
2 Die Jahresrechnung 2019 zeigt mindestens einen Vergleich mit
dem Budget 2019.
3 Die Informationspflichten gemäss § 94 GG können sich für das
Budget und die Jahresrechnung 2019 auf Werte jenes Jahres beschrän-
ken. In den Folgejahren werden jeweils die Informationen für ein wei-
teres Jahr abgebildet.
1 Die materiellen Haushaltsvorschriften des Gemeindegeset-
zes vom 6. Juni 1926 sowie der folgenden Verordnungen werden letzt-
mals für die Jahresrechnung 2018 angewendet
a. Verordnung über den Gemeindehaushalt vom 26. September 1984,
b. Verordnung über die Abschreibungen nach betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten vom 30. Juli 1999,
c. Verordnung über das Globalbudget in den Gemeinden vom 22. Ja-
nuar 1997.
2 Im Übrigen richten sich die Zuständigkeiten und das Verfahren
nach den Haushaltsvorschriften des Gemeindegesetzes vom 20. April
20153 und dieser Verordnung.
1 Das Budgetorgan hält in einem Beschluss fest, ob das Ver-
waltungsvermögen für die Eingangsbilanz neu bewertet wird oder nicht.
2 Die Gemeinden prüfen die Zuordnung der Vermögenswerte zum
Verwaltungs- oder Finanzvermögen.
12
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
3 Vermögenswerte, die aufgrund eines Beschlusses einer öffent-
lichen Aufgabe dienen und irrtümlich im Finanzvermögen bilanziert
sind, werden bei der Erstellung der Eingangsbilanz ins Verwaltungs-
vermögen übergeführt.
4 Die betreffenden Vermögenswerte werden im Bilanzanpassungs-
bericht unter Angabe ihres Buchwertes offengelegt.
1 OS 72, 238; Begründung siehe ABI 2016-07-15. Vom Kantonsrat genehmigt am
7. November 2016.
2 Inkrafttreten: 1. Januar 2018.
3 LS 131.1.
4 LS 132.1.
5 LS 132.11.
6 LS 161.1.
7 Eingefügt durch RRB vom 5. Juli 2017 (OS 72, 567; ABI 2017-07-14). In Kraft
seit 1. Januar 2018.
8 Fassung gemäss RRB vom 5. Juli 2017 (OS 72, 567; ABI 2017-07-14). In Kraft
seit 1. Januar 2018.
9 Eingefügt durch RRB vom 29. August 2018 (OS 73, 523; ABI 2018-09-07). In
Kraft seit 1. Januar 2019.
10 Fassung gemäss RRB vom 29. August 2018 (OS 73, 523; ABI 2018-09-07). In
Kraft seit 1. Januar 2019.
11 Fassung gemäss RRB vom 22. Mai 2019 (OS 74, 555; AB12019-05-31). In Kraft
seit 1. Januar 2020.
12 Eingefügt durch RRB vom 26. August 2020 (OS 75, 549; AB1 2020-09-04). In
Kraft seit 1. Januar 2021.
13 Fassung gemäss RRB vom 26. August 2020 (OS 75, 549; AB1 2020-09-04). In
Kraft seit 1. Januar 2021.
14 Eingefügt durch RRB vom 14. Juli 2021 (OS 76, 539; AB1 2021-07-23). In Kraft
seit 1. Januar 2022.
15 Fassung gemäss RRB vom 14. Juli 2021 (OS 76, 539; ABI 2021-07-23). In Kraft
seit 1. Januar 2022.
16 Eingefügt durch RRB vom 14. Dezember 2022 (OS 78, 413; AB1 2022-12-23).
In Kraft seit 1. Dezember 2023 (ABI 2023-09-22).
17 Fassung gemäss RRB vom 14. Dezember 2022 (OS 78, 413; ABI 2022-12-23).
In Kraft seit 1. Dezember 2023 (ABI 2023-09-22).
18 Eingefügt durch RRB vom 30. August 2023 (OS 79, 77; ABI 2023-09-15). In
Kraft seit 1. Mai 2024 (AB1 2024-03-08).
19 Fassung gemäss RRB vom 30. August 2023 (OS 79, 77; AB1 2023-09-15). In
Kraft seit 1. Mai 2024 (ABI 2024-03-08).
20 Aufgehoben durch RRB vom 30. August 2023 (OS 79, 77; ABI 2023-09-15). In
Kraft seit 1. Mai 2024 (AB1 2024-03-08).
1.7.24 - 125
13
131.11
Anhang 1
1. Funktionale Gliederung
Gemeindeverordnung (VGG)
Funktion
Bezeichnung
0
Allgemeine Verwaltung
01
Legislative und Exekutive
011
Legislative
012
Exekutive
02
Allgemeine Dienste
021
Finanz- und Steuerverwaltung
022
Allgemeine Dienste, übrige
029
Verwaltungsliegenschaften, übrige
1
11
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Öffentliche Sicherheit
111
Polizei
112
Verkehrssicherheit
12
Rechtsprechung
120
Rechtsprechung
14
Allgemeines Rechtswesen
140
Allgemeines Rechtswesen
1408
Regionales Zivilstandsamt
1409
Regionales Gemeindeammann- und Betreibungsamt
15
Feuerwehr
150
Feuerwehr
1509
16
161
162
1620
1621
1629
Regionale Feuerwehrorganisation
Verteidigung
Militärische Verteidigung
Zivile Verteidigung
Zivilschutz
Ziviler Gemeindeführungsstab
Regionale Zivilschutzorganisation
14
Gemeindeverordnung (VGG)
2
Bildung
21
Obligatorische Schule
211
Eingangsstufe
212
Primarstufe
213
Sekundarstufe
214
Musikschulen
217
Schulliegenschaften
218
Tagesbetreuung
219
Obligatorische Schule, Übriges
21907
Schulleitung
21917 Schulverwaltung
2192–21998 Volksschule, Sonstiges
22
Sonderschulen
220
Sonderschulen
23
Berufliche Grundbildung
230
Berufliche Grundbildung
25
Allgemeinbildende Schulen
251
Gymnasiale Maturitätsschulen
252
Fachmittelschulen und andere allgemeinbildende Schulen
269
Höhere Berufsbildung
2609
Höhere Berufsbildung
29
Übriges Bildungswesen
299
Bildung, Übriges
3
Kultur, Sport und Freizeit
31
Kulturerbe
311
Museen und bildende Kunst
312
Denkmalpflege und Heimatschutz
32
Kultur, übrige
32110
Bibliotheken und Literatur
3228
Musik und Theater
329
Kultur, Übriges
33
Medien
331
Film und Kino
332
Massenmedien
1.7.24 - 125
131.11
15
131.11
34 Sport und Freizeit
341 Sport
342 Freizeit
35 Kirchen und religiöse Angelegenheiten
350 Kirchen und religiöse Angelegenheiten
4 Gesundheit
41 Spitäler, Kranken- und Pflegeheime
411 Spitäler
412 Kranken-, Alters- und Pflegeheime
4125 Pflegefinanzierung Kranken-, Alters- und Pflegeheime
413 Psychiatrische Kliniken
42 Ambulante Krankenpflege
421 Ambulante Krankenpflege
4215 Pflegefinanzierung ambulante Krankenpflege (Spitex)
422 Rettungsdienste
43 Gesundheitsprävention
431 Alkohol- und Drogenprävention
432 Krankheitsbekämpfung, übrige
433 Schulgesundheitsdienst
434 Lebensmittelkontrolle
49 Gesundheitswesen, Übriges
490 Gesundheitswesen, Übriges
5 Soziale Sicherheit
51 Krankheit und Unfall
511 Krankenversicherung
512 Prämienverbilligungen
513 Unfallversicherungen
52 Invalidität
522 Ergänzungsleistungen IV
523 Invalidenheime
524 Leistungen an Invalide
53 Alter und Hinterlassene
531 Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV
532 Ergänzungsleistungen AHV
533 Leistungen an Pensionierte
16
Gemeindeverordnung (VGG)
Gemeindeverordnung (VGG)
534 Wohnen im Alter (ohne Pflege)
535 Leistungen an das Alter
54 Familie und Jugend
543 Alimentenbevorschussung und -inkasso
544 Jugendschutz
545 Leistungen an Familien
545113 Kindertagesstätten und Kinderhorte
55 Arbeitslosigkeit
552 Leistungen an Arbeitslose
552514 Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
559 Arbeitslosigkeit, Übriges
56 Sozialer Wohnungsbau
560 Sozialer Wohnungsbau
57 Sozialhilfe und Asylwesen
571 Beihilfen/Zuschüsse
572 Wirtschaftliche Hilfe
5720 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe
5721 Freiwillige wirtschaftliche Hilfe
573 Asylwesen
579 Fürsorge, Übriges
59 Soziale Wohlfahrt, Übriges
592 Hilfsaktionen im Inland
593 Hilfsaktionen im Ausland
6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung
61 Strassenverkehr
611 Nationalstrassen
612 Hauptstrassen nach Bundesrecht
613 Kantonsstrassen, übrige
615 Gemeindestrassen
618 Privatstrassen
619 Strassen, Übriges
62 Öffentlicher Verkehr
621 Öffentliche Verkehrsinfrastruktur
622 Regional- und Agglomerationsverkehr
629 Öffentlicher Verkehr, Übriges
1.7.24 - 125
131.11
17
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
63
631
632
633
634
64
640
640113
Verkehr, Übriges
Schifffahrt
Luft- und Raumfahrt
Sonstige Transportsysteme
Verkehrsplanung allgemein
Nachrichtenübermittlung
Nachrichtenübermittlung
Netzwerke (Gemeindebetrieb)
7
71
Umweltschutz und Raumordnung
Wasserversorgung
710
Wasserversorgung
7100
Wasserversorgung (allgemein)
7101
Wasserwerk (Gemeindebetrieb)
72
Abwasserbeseitigung
720
Abwasserbeseitigung
7200
Abwasserbeseitigung (allgemein)
7201
Abwasserbeseitigung (Gemeindebetrieb)
7202
Kläranlagen (Gemeindebetrieb)
73
Abfallwirtschaft
730
Abfallwirtschaft
7300
Abfallwirtschaft (allgemein)
7301
7302
74
Verbauungen
741
742
75
750
76
761
769
77
771
7719
Abfallwirtschaft (Gemeindebetrieb)
Kehrichtverbrennungsanlagen (Betrieb)
Gewässerverbauungen
Schutzverbauungen, übrige
Arten- und Landschaftsschutz
Arten- und Landschaftsschutz
Bekämpfung von Umweltverschmutzung
Luftreinhaltung und Klimaschutz
Übrige Bekämpfung von Umweltverschmutzung
Übriger Umweltschutz
Friedhof und Bestattung
Regionale Friedhoforganisation
18
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
779
Umweltschutz, Übriges
79
Raumordnung
790
Raumordnung
7909
Regionale Planungsgruppen
8
Volkswirtschaft
81
Landwirtschaft
812
Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen
813
Landwirtschaftliche Produktionsverbesserungen Vieh
814
Landwirtschaftliche Produktionsverbesserungen Pflanzen
818
Alpwirtschaft
82
Forstwirtschaft
820
Forstwirtschaft
83
Jagd und Fischerei
830
Jagd und Fischerei
84
Tourismus
840
Tourismus
85
Industrie, Gewerbe, Handel
850
Industrie, Gewerbe, Handel
86
Banken und Versicherungen
860
Banken und Versicherungen
87
Brennstoffe und Energie
871
Elektrizität
8710
Elektrizität (allgemein)
8711
Elektrizitätswerk – Elektrizitätsnetz (Gemeindebetrieb)
8712
Elektrizitätswerk – Stromhandel und Übriges
(ohne Elektrizitätsnetz) (Gemeindebetrieb)
872
Erdöl und Gas
8720
Erdöl und Gas (allgemein)
8721
Gasversorgung (Gemeindebetrieb)
873
Nichtelektrische Energie
8730
Nichtelektrische Energie (allgemein)
8731
Fernwärmebetrieb nichtelektrische Energie (Gemeinde-
betrieb)
1.7.24 - 125
19
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
879
Energie, Übriges
8790
Energie, Übriges (allgemein)
8791
Fernwärmebetrieb Energie, Übriges (Gemeindebetrieb)
89
Sonstige gewerbliche Betriebe
890
Sonstige gewerbliche Betriebe
9
Finanzen und Steuern
91
Steuern
910
Steuern
9100
Allgemeine Gemeindesteuern
9101
Sondersteuern
93
Finanz- und Lastenausgleich
930
Finanz- und Lastenausgleich
95
Ertragsanteile, übrige
950
Ertragsanteile, übrige, ohne Zweckbindung
96
Vermögens- und Schuldenverwaltung
961
Zinsen
962
Emissionskosten
963
Liegenschaften des Finanzvermögens
9639
Gewinne und Verluste sowie Wertberichtigungen auf
Liegenschaften des Finanzvermögens
969
Finanzvermögen, Übriges
97
Rückverteilungen
971
Rückverteilungen aus CO2-Abgabe
99
Nicht aufgeteilte Posten
990
Nicht aufgeteilte Posten
9900
Finanzpolitische Reserve, Einlagen und Entnahmen
995
Neutrale Aufwendungen und Erträge
9950
Neutrale Aufwendungen und Erträge
9951
Zweckgebundene Zuwendungen
999
Abschluss
9990
Abtragung Bilanzfehlbetrag
9998
Abschluss Zweckverband
9999
Abschluss
20
Gemeindeverordnung (VGG)
2. Kontenrahmen
Sachgruppe Bezeichnung
Bilanz
131.11
1
10
100
1000
Aktiven
Finanzvermögen (FV)
Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen
Kasse
1001
Post
1002
Bank
1003
Kurzfristige Geldmarktanlagen
1004
Debit- und Kreditkarten
1009
Übrige flüssige Mittel
101
Forderungen
1010
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber
Dritten
1011
Kontokorrente mit Dritten
1012
Steuerforderungen
1013
1014
1014.2
1015
1016
1019
102
Kurzfristige Finanzanlagen
1020
Anzahlungen an Dritte
Transferforderungen
Transferforderungen Finanz- und Lastenausgleich
Interne Kontokorrente (Abrechnungskonten)
Vorschüsse für vorläufige Verwaltungsausgaben
Übrige Forderungen
Kurzfristige Darlehen
1022
Verzinsliche Anlagen
1023
Festgelder
10269
Kurzfristige derivative Finanzinstrumente
1029
Übrige kurzfristige Finanzanlagen
104
Aktive Rechnungsabgrenzungen (RA)
1040
Aktive RA Personalaufwand
1041
Aktive RA Sach- und übriger Betriebsaufwand
1043
Aktive RA Transfers der Erfolgsrechnung
1043.2
1044
Aktive RA Finanz- und Lastenausgleich
Aktive RA Finanzaufwand/Finanzertrag
1045
Aktive RA übriger betrieblicher Ertrag
1.7.24 - 125
21
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
1046 Aktive RA Investitionsrechnung
106 Vorräte und angefangene Arbeiten
1060 Handelswaren
1061 Roh- und Hilfsmaterial
1062 Halb- und Fertigfabrikate
1063 Angefangene Arbeiten
10711 Langfristige Finanzanlagen
1070 Aktien und Anteilscheine
1071 Verzinsliche Anlagen
1072 Langfristige Forderungen
10769 Langfristige derivative Finanzinstrumente
1079 Übrige langfristige Finanzanlagen
10815 Sach- und immaterielle Anlagen Finanzvermögen
1080 Grundstücke FV
1084 Gebäude FV
1086 Mobilien FV
1087 Anlagen im Bau FV
108915 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen FV
109 Forderungen gegenüber Fonds im Fremdkapital
1091.013 Forderungen gegenüber Fonds im Fremdkapital
1091.077 Forderung gegenüber Fonds des überkommunalen
Strassenbaus
1091.087 Forderung gegenüber Fonds des überkommunalen
Strassenunterhalts
14 Verwaltungsvermögen (VV)
140 Sachanlagen Verwaltungsvermögen
1400 Grundstücke VV
1400.0 Allgemeiner Haushalt
1400.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
140113 Strassen und Verkehrswege
1401.0 Allgemeiner Haushalt
1401.1-99 Eigenwirtschaftsbetriebe
1402 Wasserbau
1402.0 Allgemeiner Haushalt
1402.1-99 Eigenwirtschaftsbetriebe
1403 Übrige Tiefbauten
1403.0 Allgemeiner Haushalt
22
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
1403.1-9
Eigenwirtschaftsbetriebe
1404
Hochbauten
1404.0
Allgemeiner Haushalt
1404.1-9
Eigenwirtschaftsbetriebe
1405
Waldungen
1405.0
Allgemeiner Haushalt
1406
Mobilien VV
1406.0
Allgemeiner Haushalt
1406.1-9
Eigenwirtschaftsbetriebe
1407
Anlagen im Bau VV
1407.0
Allgemeiner Haushalt
1407.1-9
Eigenwirtschaftsbetriebe
1409
Übrige Sachanlagen
1409.0
Allgemeiner Haushalt
1409.1-9
Eigenwirtschaftsbetriebe
142
Immaterielle Anlagen
1420
Software
1420.0
Allgemeiner Haushalt
1420.1-9
Eigenwirtschaftsbetriebe
1421
Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte
1421.0
Allgemeiner Haushalt
1421.1-9
Eigenwirtschaftsbetriebe
1427
Immaterielle Anlagen in Realisierung
1427.0
Allgemeiner Haushalt
1427.1-9
Eigenwirtschaftsbetriebe
1429
Übrige immaterielle Anlagen
1429.0
Allgemeiner Haushalt
1429.1-9
Eigenwirtschaftsbetriebe
144
Darlehen
1440
Darlehen an den Bund
1440.0
Allgemeiner Haushalt
1440.1-9
Eigenwirtschaftsbetriebe
1441
Darlehen an Kantone und Konkordate
1441.0
Allgemeiner Haushalt
1441.1-9
Eigenwirtschaftsbetriebe
1442
Darlehen an Gemeinden und Zweckverbände
1442.0
Allgemeiner Haushalt
1.7.24 - 125
23
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
1442.1-9
1443
1443.0
1443.1-9
1444
1444.0
1444.1-9
1445
1445.0
1445.1-9
1446
1446.0
1446.1-9
1447
1447.0
1447.1-9
1448
1448.0
1448.1-9
145
1450
1450.0
1450.1-9
1451
1451.0
1451.1-9
1452
1452.0
1452.1-9
1453
1453.0
1453.1-9
1454
1454.0
1454.1-9
1455
1455.0
Eigenwirtschaftsbetriebe
Darlehen an öffentliche Sozialversicherungen
Allgemeiner Haushalt
Eigenwirtschaftsbetriebe
Darlehen an öffentliche Unternehmungen
Allgemeiner Haushalt
Eigenwirtschaftsbetriebe
Darlehen an private Unternehmungen
Allgemeiner Haushalt
Eigenwirtschaftsbetriebe
Darlehen an private Organisationen ohne Erwerbszweck
Allgemeiner Haushalt
Eigenwirtschaftsbetriebe
Darlehen an private Haushalte
Allgemeiner Haushalt
Eigenwirtschaftsbetriebe
Darlehen an das Ausland
Allgemeiner Haushalt
Eigenwirtschaftsbetriebe
Beteiligungen, Grundkapitalien
Beteiligungen am Bund
Allgemeiner Haushalt
Eigenwirtschaftsbetriebe
Beteiligungen an Kantonen und Konkordaten
Allgemeiner Haushalt
Eigenwirtschaftsbetriebe
Beteiligungen an Gemeinden und Zweckverbänden
Allgemeiner Haushalt
Eigenwirtschaftsbetriebe
Beteiligungen an öffentlichen Sozialversicherungen
Allgemeiner Haushalt
Eigenwirtschaftsbetriebe
Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen
Allgemeiner Haushalt
Eigenwirtschaftsbetriebe
Beteiligungen an privaten Unternehmungen
Allgemeiner Haushalt
24
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
1455.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1456 Beteiligungen an privaten Organisationen ohne Erwerbs-
zweck
1456.0 Allgemeiner Haushalt
1456.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1457 Beteiligungen an privaten Haushalten
1457.0 Allgemeiner Haushalt
1457.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1458 Beteiligungen im Ausland
1458.0 Allgemeiner Haushalt
1458.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
146 Investitionsbeiträge
1460 Investitionsbeiträge an den Bund
1460.0 Allgemeiner Haushalt
1460.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1461 Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate
1461.0 Allgemeiner Haushalt
1461.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1462 Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände
1462.0 Allgemeiner Haushalt
1462.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1463 Investitionsbeiträge an öffentliche Sozialversicherungen
1463.0 Allgemeiner Haushalt
1463.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1464 Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen
1464.0 Allgemeiner Haushalt
1464.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1465 Investitionsbeiträge an private Unternehmungen
1465.0 Allgemeiner Haushalt
1465.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1466 Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne
Erwerbszweck
1466.0 Allgemeiner Haushalt
1466.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1467 Investitionsbeiträge an private Haushalte
1467.0 Allgemeiner Haushalt
1467.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe
1.7.24 - 125
25
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
1468
1468.0
1468.1-9
1469
1469.0
1469.1-9
2
2013
200
2000
2001
2002
2003
2004
2004.2
2005
2006
20098
201
2010
20118
2012
2013
2014
2015
201610
2019
204
2040
2041
2043
2044
2045
Investitionsbeiträge an das Ausland
Allgemeiner Haushalt
Eigenwirtschaftsbetriebe
Investitionsbeiträge an Anlagen im Bau
Allgemeiner Haushalt
Eigenwirtschaftsbetriebe
Passiven
Fremdkapital
Laufende Verbindlichkeiten
Laufende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-
gen von Dritten
Kontokorrente mit Dritten
Steuern
Erhaltene Anzahlungen von Dritten
Transferverbindlichkeiten
Transferverbindlichkeiten Finanz- und Lastenausgleich
Interne Kontokorrente (Abrechnungskonten)
Depotgelder und Kautionen
Übrige laufende Verbindlichkeiten
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Finanzintermediären
Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Gemeinwesen
und Zweckverbänden
Verbindlichkeiten gegenüber konsolidierten Einheiten
Verbindlichkeiten gegenüber selbstständigen Einheiten
Kurzfristiger Anteil langfristiger Verbindlichkeiten
Kurzfristiger Anteil langfristiger Leasingverbindlichkeiten
Kurzfristige derivative Finanzinstrumente
Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber
Dritten
Passive Rechnungsabgrenzungen (RA)
Passive RA Personalaufwand
Passive RA Sach- und übriger Betriebsaufwand
Passive RA Transfers der Erfolgsrechnung
Passive RA Finanzaufwand/Finanzertrag
Passive RA übriger betrieblicher Ertrag
26
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
2046
Passive RA Investitionsrechnung
205
Kurzfristige Rückstellungen
2050
Kurzfristige Rückstellungen aus Mehrleistungen des
Personals
2051
Kurzfristige Rückstellungen für andere Ansprüche des
Personals
2052
Kurzfristige Rückstellungen für Prozesse
2053
Kurzfristige Rückstellungen für nicht versicherte Schäden
2054
Kurzfristige Rückstellungen für Bürgschaften und
Garantieleistungen
2055
Kurzfristige Rückstellungen aus übriger betrieblicher
Tätigkeit
2056
Kurzfristige Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen
2057
Kurzfristige Rückstellungen für Finanzaufwand
2058
Kurzfristige Rückstellungen der Investitionsrechnung
2058.0
Kurzfristige Rückstellungen für Sachanlagen der
Investitionsrechnung
2058.1
Kurzfristige Rückstellungen für Investitionen auf
Rechnung Dritter
2058.2
Kurzfristige Rückstellungen für immaterielle Anlagen
2058.6
Kurzfristige Rückstellungen für Investitionsbeiträge
2059
Übrige kurzfristige Rückstellungen der Erfolgsrechnung
2059.2
Kurzfristige Rückstellungen Finanz- und Lastenausgleich
206
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
2060
Hypotheken
2062
Kassascheine
2063
Anleihen
2064
Darlehen, Schuldscheine
2066⁹
Langfristige derivative Finanzinstrumente
2067
Leasingverträge
2069
Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten
208
Langfristige Rückstellungen
2081
Langfristige Rückstellungen für Ansprüche des Personals
2082
Langfristige Rückstellungen für Prozesse
2083
Langfristige Rückstellungen für nicht versicherte Schäden
2084
Langfristige Rückstellungen für Bürgschaften und
Garantieleistungen
1.7.24 - 125
27
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
2085
Langfristige Rückstellungen aus übriger betrieblicher
Tätigkeit
2086
Langfristige Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen
2087
Langfristige Rückstellungen für Finanzaufwand
2088
Langfristige Rückstellungen der Investitionsrechnung
2088.0
Langfristige Rückstellungen für Sachanlagen der
Investitionsrechnung
2088.1
Langfristige Rückstellungen für Investitionen auf
Rechnung Dritter
2088.2
Langfristige Rückstellungen für immaterielle Anlagen
2088.6
2089
2089.2
Langfristige Rückstellungen für Investitionsbeiträge
Übrige langfristige Rückstellungen der Erfolgsrechnung
Langfristige Rückstellungen Finanz- und Lastenausgleich
209
Verbindlichkeiten gegenüber Fonds im Fremdkapital
2091.013
Verbindlichkeiten gegenüber Fonds im Fremdkapital
2091.007
Fonds Ersatzabgaben für Schutzraumbauten
2091.077
Fonds des überkommunalen Strassenbaus
2091.087
Fonds des überkommunalen Strassenunterhalts
209213
Verbindlichkeiten gegenüber Legaten und Stiftungen ohne
eigene Rechtspersönlichkeit im Fremdkapital
2913
Eigenkapital
2908
Spezialfinanzierungen im Eigenkapital
290013
Spezialfinanzierungen im Eigenkapital
2900.1
Wasserwerk
2900.2
Abwasserbeseitigung
2900.3
Abfallwirtschaft
291
Fonds im Eigenkapital
2910.013
Fonds im Eigenkapital
2910.017
Forstreservefonds
2910.007 Fonds Ersatzabgaben für Parkplatzbauten
2910.0212 Mehrwertausgleichsfonds
2910.039 Wohnraumfonds
2910.1-97 Liegenschaftenfonds
292
Rücklagen der Globalbudgetbereiche
2920
Rücklagen der Globalbudgetbereiche
293
Vorfinanzierungen
2930
Vorfinanzierungen
2930.0
Allgemeiner Haushalt
28
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
2930.1
Wasserwerk
2930.2
Abwasserbeseitigung
2930.3
Abfallwirtschaft
294
Finanzpolitische Reserve
2940
Finanzpolitische Reserve
29613
Marktwertreserve auf Finanzinstrumenten
2961
Marktwertreserve auf Finanzinstrumenten
299
Bilanzüberschuss/-fehlbetrag
2990
Jahresergebnis
2999
Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre
Erfolgsrechnung
3
Aufwand
30
Personalaufwand
300
Behörden und Kommissionen
3000
Entschädigungen, Tag- und Sitzungsgelder an Behörden
und Kommissionen
3001
Vergütungen an Behörden und Kommissionen (nicht zum
massgebenden Lohn gehörend)
301
Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals
3010
Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals
302
Löhne der Lehrpersonen
3020
Löhne der Lehrpersonen
303
Temporäre Arbeitskräfte
3030
Temporäre Arbeitskräfte
304
Zulagen
3040
Kinder- und Ausbildungszulagen
3042
Verpflegungszulagen
3043
Wohnungszulagen
3049
Übrige Zulagen
30519
Arbeitgebendenbeiträge (AG)
3050
AG-Beiträge AHV, IV, EO, ALV, Verwaltungskosten
3052
AG-Beiträge an Pensionskassen
3053
AG-Beiträge an Unfall- und Personal-Haftpflicht-
versicherungen
3054
AG-Beiträge an Familienausgleichskasse
3055
AG-Beiträge an Krankentaggeldversicherungen
1.7.24 - 125
29
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
3056
AG-Beiträge an Krankenkassenprämien
3059
Übrige AG-Beiträge
30619
Arbeitgebendenleistungen
3060
Ruhegehälter
3061
Renten oder Rentenanteile
3062
Teuerungszulagen auf Renten und Rentenanteilen
3063
Unfallrenten und Rentenablösungen
3064
Überbrückungsrenten
306919
Übrige Arbeitgebendenleistungen
309
Übriger Personalaufwand
309015
Aus- und Weiterbildung des eigenen Personals
3091
Personalwerbung
3099
Übriger Personalaufwand
31
Sach- und übriger Betriebsaufwand
310
Material- und Warenaufwand
3100
Büromaterial
3101
Betriebs-, Verbrauchsmaterial
3102
Drucksachen, Publikationen
3103
Fachliteratur, Zeitschriften
3104
Lehrmittel
3105
Lebensmittel
3106
Medizinisches Material
3109
Übriger Material- und Warenaufwand
311
Nicht aktivierbare Anlagen
3110
Anschaffung Büromöbel und -geräte
3111
Anschaffung Apparate, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge,
Werkzeuge
3112
Anschaffung Kleider, Wäsche, Vorhänge
3113
Anschaffung Hardware
3115
Anschaffung Viehhabe
3116
Anschaffung medizinische Geräte und Instrumente
3118
Anschaffung immaterielle Anlagen
3119
Anschaffung übrige nicht aktivierbare Anlagen
312
Ver- und Entsorgung Liegenschaften Verwaltungsvermögen
3120
Ver- und Entsorgung Liegenschaften VV
313
Dienstleistungen und Honorare
3130
Dienstleistungen Dritter
30
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
3131 Planungen und Projektierungen Dritter
313219 Honorare externe Beratungen, Gutachten, Fachexpertisen
usw.
3133 Informatik-Nutzungsaufwand
3134 Sachversicherungsprämien
3135 Dienstleistungsaufwand für Personen in Obhut
313619 Dienstleistungsaufwand für privatärztliche Tätigkeit
3137 Steuern und Abgaben
3138 Kurse, Prüfungen und Beratungen
3139 Lehrlingsprüfungen
314 Baulicher und betrieblicher Unterhalt
3140 Unterhalt an Grundstücken
314113 Unterhalt Strassen und Verkehrswege
3142 Unterhalt Wasserbau
3143 Unterhalt übrige Tiefbauten
3144 Unterhalt Hochbauten, Gebäude
3145 Unterhalt Wald
3149 Unterhalt übrige Sachanlagen
315 Unterhalt Mobilien und immaterielle Anlagen
3150 Unterhalt Büromöbel und -geräte
3151 Unterhalt Apparate, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Werk-
zeuge
3153 Informatik-Unterhalt (Hardware)
3156 Unterhalt medizinische Geräte und Instrumente
3158 Unterhalt immaterielle Anlagen
3159 Unterhalt übrige mobile Anlagen
31610 Mieten, Leasing, Pachten, Benützungskosten
3160 Miete und Pacht Liegenschaften
3161 Mieten, Benützungskosten Mobilien
3162 Raten für operatives Leasing
3169 Übrige Mieten und Benützungskosten
317 Spesenentschädigungen
3170 Reisekosten und Spesen
3171 Exkursionen, Schulreisen und Lager
318 Wertberichtigungen auf Forderungen
3180 Wertberichtigungen auf Forderungen
3181 Tatsächliche Forderungsverluste
1.7.24 - 125
31
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
3181.115 Prämienverbilligungen: Abschreibung und Erlass von
Rückerstattungsforderungen
3181.1019 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen KVG-
Prämien an Ergänzungsleistungs- und Beihilfebeziehende
(zu Unrecht bezogene Leistungen)
3181.1119 Erlass von Rückerstattungsforderungen KVG-Prämien
an Ergänzungsleistungs- und Beihilfebeziehende
(zu Unrecht bezogene Leistungen)
3181.1319 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen KVG-
Prämien aus Nachlass an Ergänzungsleistungs- und
Beihilfebeziehende (rechtmässig bezogene Leistungen)
3181.214 Zusatzleistungen: Abschreibung und Erlass von Rück-
erstattungsforderungen
3181.2014 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen Ergän-
zungsleistungen (zu Unrecht bezogene Leistungen)
3181.2114 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen Ergän-
zungsleistungen (rechtmässig bezogene Leistungen aus
Nachlass)
3181.2214 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen
EL-Krankheits- und Behinderungskosten (zu Unrecht
bezogene Leistungen)
3181.2314 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen
EL-Krankheits- und Behinderungskosten (rechtmässig
bezogene Leistungen aus Nachlass)
3181.2414 Abschreibung und Erlass von Rückerstattungsforderungen
Beihilfen
3181.2514 Abschreibung und Erlass von Rückerstattungsforderungen
kantonalrechtliche Zuschüsse
3181.2614 Abschreibung und Erlass von Rückerstattungsforderungen
Gemeindezuschüsse
3181.2814 Erlass von Rückerstattungsforderungen Ergänzungs-
leistungen (zu Unrecht bezogene Leistungen)
3181.2914 Erlass von Rückerstattungsforderungen EL-Krankheits-
und Behinderungskosten (zu Unrecht bezogene
Leistungen)
3181.614 Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Abschrei-
bung und Erlass von Rückerstattungsforderungen
3181.6014 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen Über-
brückungsleistungen
3181.6214 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen
ÜL-Krankheits- und Behinderungskosten
32
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
3181.6814 Erlass von Rückerstattungsforderungen Überbrückungs-
leistungen
3181.6914 Erlass von Rückerstattungsforderungen ÜL-Krankheits-
und Behinderungskosten
31913
Übriger Betriebsaufwand
3190
Schadenersatzleistungen
3192
Abgeltung von Rechten
3199
Übriger Betriebsaufwand
33
Abschreibungen Verwaltungsvermögen
330
Abschreibungen Sachanlagen VV
3300
Planmässige Abschreibungen Sachanlagen VV
3300.0
Planmässige Abschreibungen Grundstücke VV
3300.113
Planmässige Abschreibungen Strassen
und Verkehrswege VV
3300.2
Planmässige Abschreibungen Wasserbau VV
3300.3
Planmässige Abschreibungen übrige Tiefbauten VV
3300.4
Planmässige Abschreibungen Hochbauten VV
3300.5
Planmässige Abschreibungen Waldungen VV
3300.6
Planmässige Abschreibungen Mobilien VV
3300.9
Planmässige Abschreibungen übrige Sachanlagen VV
3301
Ausserplanmässige Abschreibungen Sachanlagen VV
3301.0
Ausserplanmässige Abschreibungen Grundstücke VV
3301.113
Ausserplanmässige Abschreibungen Strassen
und Verkehrswege VV
3301.2
Ausserplanmässige Abschreibungen Wasserbau VV
3301.3
Ausserplanmässige Abschreibungen übrige Tiefbauten VV
3301.4
Ausserplanmässige Abschreibungen Hochbauten VV
3301.5
Ausserplanmässige Abschreibungen Waldungen VV
3301.6
Ausserplanmässige Abschreibungen Mobilien VV
3301.7
Ausserplanmässige Abschreibungen Anlagen im Bau VV
3301.9
Ausserplanmässige Abschreibungen übrige Sachanlagen VV
332
Abschreibungen immaterielle Anlagen
3320
Planmässige Abschreibungen immaterielle Anlagen
3320.0
Planmässige Abschreibungen Software
3320.1
Planmässige Abschreibungen Lizenzen, Nutzungsrechte,
Markenrechte
3320.9
Planmässige Abschreibungen übrige immaterielle Anlagen
3321
Ausserplanmässige Abschreibungen immaterielle Anlagen
1.7.24 - 125
33
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
3321.0
Ausserplanmässige Abschreibungen Software
3321.1
Ausserplanmässige Abschreibungen Lizenzen, Nutzungs-
rechte, Markenrechte
3321.7
Ausserplanmässige Abschreibungen immaterielle Anlagen
in Realisierung
3321.9
Ausserplanmässige Abschreibungen übrige immaterielle
Anlagen
34
Finanzaufwand
340
Zinsaufwand
3400
Verzinsung laufende Verbindlichkeiten
3401
3409
Übrige Passivzinsen
34113
341013
3410.0
3410.1
Verzinsung Finanzverbindlichkeiten
Realisierte Verluste FV
Realisierte Verluste auf Finanzanlagen FV
Realisierte Verluste auf Aktien und Anteilscheinen FV
Realisierte Verluste auf verzinslichen Anlagen FV
3410.9
341115
Realisierte Verluste auf übrigen Finanzanlagen
Realisierte Verluste auf Sach- und immateriellen
Anlagen FV
3411.0
Realisierte Verluste auf Grundstücken FV
3411.4
Realisierte Verluste auf Gebäuden FV
3411.6
Realisierte Verluste auf Mobilien FV
3411.915
Realisierte Verluste auf übrigen Sach- und immateriellen
Anlagen FV
341915
Übrige realisierte Verluste aus Finanzvermögen
342
Kapitalbeschaffungs- und -verwaltungskosten
3420
343
3430
3431
3439
344
3440
3440.011
3440.1
Kapitalbeschaffung und -verwaltung
Liegenschaftenaufwand Finanzvermögen
Baulicher Unterhalt Liegenschaften FV
Nicht baulicher Unterhalt Liegenschaften FV
Übriger Liegenschaftsaufwand FV
Wertberichtigungen Anlagen FV
Wertberichtigungen Finanzanlagen FV
Wertberichtigungen übrige Finanzanlagen FV
Wertberichtigungen Darlehen FV
3440.2 Wertberichtigungen Beteiligungen FV
344115
Wertberichtigungen Sach- und immaterielle Anlagen FV
3441.0 Wertberichtigungen Grundstücke FV
34
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
3441.4
3441.6
3441.7
3441.915
34913
3499
3499.1
3513
35013
350113
350213
35113
Wertberichtigungen Gebäude FV
Wertberichtigungen Mobilien FV
Wertberichtigungen Anlagen im Bau FV
Wertberichtigungen übrige Sach- und immaterielle
Anlagen FV
Übriger Finanzaufwand
Übriger Finanzaufwand
Vergütungszinsen auf Steuern
Einlagen in Spezialfinanzierungen und Fonds
Einlagen in Fonds des Fremdkapitals
Einlagen in Fonds des Fremdkapitals
Einlagen in Legate und Stiftungen des Fremdkapitals
Einlagen in Spezialfinanzierungen und Fonds des Eigen-
kapitals
351013
Einlagen in Spezialfinanzierungen des Eigenkapitals
351113
36
360
3600
Einlagen in Fonds des Eigenkapitals
Transferaufwand
Ertragsanteile an Dritte
Ertragsanteile an den Bund
3601
Ertragsanteile an Kantone und Konkordate
3602
Ertragsanteile an Gemeinden und Zweckverbände
3603
Ertragsanteile an öffentliche Sozialversicherungen
3604
Ertragsanteile an öffentliche Unternehmungen
3618
Entschädigungen an öffentliche Gemeinwesen
3610
Entschädigungen an den Bund
3611
Entschädigungen an Kantone und Konkordate
3612
Entschädigungen an Gemeinden und Zweckverbände
3613
Entschädigungen an öffentliche Sozialversicherungen
3614
362
3621
3621.5
3621.50
3621.6
3621.63
3638
3630
Entschädigungen an öffentliche Unternehmungen
Finanz- und Lastenausgleich
Finanz- und Lastenausgleich an Kanton
Finanzausgleichsbeiträge an Kanton
Ressourcenausgleichsbeiträge
Lastenausgleichsbeiträge an Kanton
Rückerstattung individuelle Sonderlastenausgleichsbeiträge
Beiträge an öffentliche Gemeinwesen und Dritte
Beiträge an den Bund
1.7.24 - 125
35
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
3631 Beiträge an Kantone und Konkordate
3632 Beiträge an Gemeinden und Zweckverbände
3633 Beiträge an öffentliche Sozialversicherungen
3634 Beiträge an öffentliche Unternehmungen
3635 Beiträge an private Unternehmungen
3635.1 Prämienverbilligungen: Beiträge an private Unternehmun-
gen
3635.1019 Beiträge an obligatorische Krankenpflegeversicherung
(Krankenkassen) für Sozialhilfebeziehende
3636 Beiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck
3637 Beiträge an private Haushalte
3637.1 Prämienverbilligungen: Beiträge an private Haushalte
3637.1019 Beiträge an Sozialhilfebeziehende
3637.1119 Beiträge für Ergänzungsleistungsbeziehende
3637.1219 Beiträge für Beihilfebeziehende
3637.2 Zusatzleistungen: Beiträge an private Haushalte
3637.20 Ergänzungsleistungen zur IV
3637.21 Ergänzungsleistungen zur AHV
3637.22 EL-Krankheits- und Behinderungskosten (zur IV)
3637.23 EL-Krankheits- und Behinderungskosten (zur AHV)
3637.24 Beihilfen
3637.25 Kantonalrechtliche Zuschüsse
3637.26 Gemeindezuschüsse
3637.3 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe: Beiträge an private Haus-
halte
3637.30 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe an schweizerische
Staatsangehörige ohne Kostenersatz
3637.31 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe an schweizerische
Staatsangehörige mit vollem Kostenersatz
3637.34 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe an ausländische
Staatsangehörige ohne Kostenersatz
3637.35 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe an ausländische
Staatsangehörige mit vollem Kostenersatz
3637.614 Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Beiträge
an private Haushalte
3637.6014 Überbrückungsleistungen
3637.6214 ÜL-Krankheits- und Behinderungskosten
3638 Beiträge an das Ausland
36
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
364
Wertberichtigungen Darlehen VV
3640
Wertberichtigungen Darlehen VV
3640.0
Wertberichtigungen Darlehen VV an den Bund
3640.1
Wertberichtigungen Darlehen VV an Kantone und
Konkordate
3640.2
Wertberichtigungen Darlehen VV an Gemeinden und
Zweckverbände
3640.3
Wertberichtigungen Darlehen VV an öffentliche Sozial-
versicherungen
3640.4
Wertberichtigungen Darlehen VV an öffentliche Unter-
nehmungen
3640.5
Wertberichtigungen Darlehen VV an private Unter-
nehmungen
3640.6
Wertberichtigungen Darlehen VV an private Organi-
sationen ohne Erwerbszweck
3640.7
Wertberichtigungen Darlehen VV an private Haushalte
3640.8
Wertberichtigungen Darlehen VV an das Ausland
365
Wertberichtigungen Beteiligungen VV
3650
Wertberichtigungen Beteiligungen VV
3650.0
Wertberichtigungen Beteiligungen VV am Bund
3650.1
Wertberichtigungen Beteiligungen VV an Kantonen und
Konkordaten
3650.2
Wertberichtigungen Beteiligungen VV an Gemeinden und
Zweckverbänden
3650.3
Wertberichtigungen Beteiligungen VV an öffentlichen
Sozialversicherungen
3650.4
Wertberichtigungen Beteiligungen VV an öffentlichen
Unternehmungen
3650.5
Wertberichtigungen Beteiligungen VV an privaten
Unternehmungen
3650.6
Wertberichtigungen Beteiligungen VV an privaten
Organisationen ohne Erwerbszweck
3650.7
Wertberichtigungen Beteiligungen VV an privaten
Haushalten
3650.8
Wertberichtigungen Beteiligungen VV im Ausland
366
Abschreibungen Investitionsbeiträge
366015
Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
3660.0
Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an den
Bund
1.7.24 - 125
37
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
3660.1
Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
an Kantone und Konkordate
3660.2
Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
an Gemeinden und Zweckverbände
3660.3
Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
an öffentliche Sozialversicherungen
3660.4
Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
an öffentliche Unternehmungen
3660.5
Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
an private Unternehmungen
3660.6
Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
an private Organisationen ohne Erwerbszweck
3660.7
Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
an private Haushalte
3660.8
Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an das
Ausland
366115
Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
3661.0
Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
an den Bund
3661.1
Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
an Kantone und Konkordate
3661.2
Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
an Gemeinden und Zweckverbände
3661.3
Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
an öffentliche Sozialversicherungen
3661.4
Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
an öffentliche Unternehmungen
3661.5
Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
an private Unternehmungen
3661.6
Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
an private Organisationen ohne Erwerbszweck
3661.7
Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
an private Haushalte
3661.8
Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
an das Ausland
3661.9
Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge
an Anlagen im Bau
36913
Übriger Transferaufwand
3690
Übriger Transferaufwand
37
Durchlaufende Beiträge
38
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
370 Durchlaufende Beiträge
3700 Durchlaufende Beiträge an den Bund
3701 Durchlaufende Beiträge an Kantone und Konkordate
3702 Durchlaufende Beiträge an Gemeinden und Zweck-
verbände
3703 Durchlaufende Beiträge an öffentliche Sozial-
versicherungen
3704 Durchlaufende Beiträge an öffentliche Unternehmungen
3705 Durchlaufende Beiträge an private Unternehmungen
3706 Durchlaufende Beiträge an private Organisationen ohne
Erwerbszweck
3707 Durchlaufende Beiträge an private Haushalte
3708 Durchlaufende Beiträge ins Ausland
38 Ausserordentlicher Aufwand
389 Einlagen in das Eigenkapital
3892 Einlagen in Rücklagen der Globalbudgetbereiche
389313 Einlagen in Vorfinanzierungen des Eigenkapitals
3894 Einlagen in finanzpolitische Reserve
3899 Abtragung Bilanzfehlbetrag
39 Interne Verrechnungen
390 Material- und Warenbezüge
3900 Interne Verrechnung von Material- und Warenbezügen
391 Dienstleistungen
3910 Interne Verrechnung von Dienstleistungen
392 Pacht, Mieten, Benützungskosten
3920 Interne Verrechnung von Pacht, Mieten, Benützungs-
kosten
393 Betriebs- und Verwaltungskosten
3930 Interne Verrechnung von Betriebs- und Verwaltungs-
kosten
394 Kalkulatorische Zinsen und Finanzaufwand
3940 Interne Verrechnung von kalkulatorische Zinsen und
Finanzaufwand
395 Planmässige und ausserplanmässige Abschreibungen
3950 Interne Verrechnung von planmässigen und ausserplan-
mässigen Abschreibungen
398 Übertragungen
3980 Interne Übertragungen
1.7.24 - 125
39
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
399
Übrige interne Verrechnungen
3990 Übrige interne Verrechnungen
4
Ertrag
40
Fiskalertrag
400
Direkte Steuern natürliche Personen
4000
Einkommenssteuern natürliche Personen
4000.0
Einkommenssteuern natürliche Personen Rechnungsjahr
4000.1
Einkommenssteuern natürliche Personen früherer Jahre
4000.2
Nachsteuern Einkommenssteuern natürliche Personen
4000.4
Aktive Steuerausscheidungen Einkommenssteuern
natürliche Personen
4000.5
Passive Steuerausscheidungen Einkommenssteuern
natürliche Personen
4000.613
Anrechnung ausländischer Quellensteuern natürliche
Personen
4001
Vermögenssteuern natürliche Personen
4001.0
Vermögenssteuern natürliche Personen Rechnungsjahr
4001.1
Vermögenssteuern natürliche Personen früherer Jahre
4001.2
Nachsteuern Vermögenssteuern natürliche Personen
4001.4
Aktive Steuerausscheidungen Vermögenssteuern
natürliche Personen
4001.5
Passive Steuerausscheidungen Vermögenssteuern
natürliche Personen
4002
Quellensteuern natürliche Personen
4008
Personensteuern
4009
Übrige direkte Steuern natürliche Personen
401
Direkte Steuern juristische Personen
4010
Gewinnsteuern juristische Personen
4010.0
Gewinnsteuern juristische Personen Rechnungsjahr
4010.1
Gewinnsteuern juristische Personen früherer Jahre
4010.2
Nachsteuern Gewinnsteuern juristische Personen
4010.4
Aktive Steuerausscheidungen Gewinnsteuern juristische
Personen
4010.5
Passive Steuerausscheidungen Gewinnsteuern juristische
Personen
4010.613
Anrechnung ausländischer Quellensteuern juristische
Personen
40
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
4011 Kapitalsteuern juristische Personen
4011.0 Kapitalsteuern juristische Personen Rechnungsjahr
4011.1 Kapitalsteuern juristische Personen früherer Jahre
4011.2 Nachsteuern Kapitalsteuern juristische Personen
4011.4 Aktive Steuerausscheidungen Kapitalsteuern juristische Personen
4011.5 Passive Steuerausscheidungen Kapitalsteuern juristische Personen
4012 Quellensteuern juristische Personen
4019 Übrige direkte Steuern juristische Personen
402 Übrige direkte Steuern
4021 Grundsteuern
4022 Vermögensgewinnsteuern
4022.0 Grundstückgewinnsteuern
4022.1 Mehrwertabschöpfung
4023 Vermögensverkehrssteuern
4024 Erbschafts- und Schenkungssteuern
403 Besitz- und Aufwandsteuern
4033 Hundesteuern
4039 Übrige Besitz- und Aufwandsteuern
41 Regalien und Konzessionen
410 Regalien
4100 Regalien
412 Konzessionen
4120 Konzessionen
413 Ertragsanteile an Lotterien, Sport-Toto, Wetten
4130 Ertragsanteile an Lotterien, Sport-Toto, Wetten
42 Entgelte
420 Ersatzabgaben
4200 Ersatzabgaben
421 Gebühren für Amtshandlungen
4210 Gebühren für Amtshandlungen
422 Spital- und Heimtaxen, Kostgelder
4220 Taxen und Kostgelder
4221 Vergütung für besondere Leistungen
423 Schul- und Kursgelder
4230 Schulgelder
1.7.24 - 125
41
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
4231
Kursgelder
424
Benützungsgebühren und Dienstleistungen
4240
Benützungsgebühren und Dienstleistungen
425
Erlös aus Verkäufen
4250
Verkäufe
426
Rückerstattungen
4260
Rückerstattungen und Kostenbeteiligungen Dritter
427
Bussen
4270
Bussen
429
Übrige Entgelte
4290
Übrige Entgelte
4290.114
Prämienverbilligungen: Eingang abgeschriebener Rück-
erstattungsforderungen
4290.1119 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforderungen
KVG-Prämien von Ergänzungsleistungs- und Beihilfe-
beziehenden (zu Unrecht bezogene Leistungen)
4290.1319 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforderungen
KVG-Prämien von Ergänzungsleistungsbeziehenden
(rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass)
4290.214
Zusatzleistungen: Eingang abgeschriebener Rück-
erstattungsforderungen
4290.2014 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-
rungen Ergänzungsleistungen (zu Unrecht bezogene
Leistungen)
4290.2114 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-
rungen Ergänzungsleistungen (rechtmässig bezogene
Leistungen aus Nachlass)
4290.2214 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-
rungen EL-Krankheits- und Behinderungskosten
(zu Unrecht bezogene Leistungen)
4290.2314 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-
rungen EL-Krankheits- und Behinderungskosten
(rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass)
4290.2414 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-
rungen Beihilfen (zu Unrecht bezogene Leistungen)
4290.2514 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-
rungen kantonalrechtliche Zuschüsse (zu Unrecht
bezogene Leistungen)
42
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
4290.2614 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-
rungen Gemeindezuschüsse (zu Unrecht bezogene
Leistungen)
4290.2714 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-
rungen Beihilfen (rechtmässig bezogene Leistungen aus
Nachlass)
4290.2814 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-
rungen kantonalrechtliche Zuschüsse (rechtmässig
bezogene Leistungen aus Nachlass)
4290.2914 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-
rungen Gemeindezuschüsse (rechtmässig bezogene
Leistungen)
4290.614 Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Eingang
abgeschriebener Rückerstattungsforderungen
4290.6014 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-
rungen Überbrückungsleistungen
4290.6214 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-
rungen ÜL-Krankheits- und Behinderungskosten
4313
Übrige Erträge
43013
Übrige betriebliche Erträge
430019
Erträge aus privatärztlicher Tätigkeit
4301
Beschlagnahmte Vermögenswerte
4309
Übriger betrieblicher Ertrag
43117
Übertragungen in die Investitionsrechnung
4310
Aktivierbare Eigenleistungen auf Sachanlagen
4311
Aktivierbare Eigenleistungen auf immateriellen Anlagen
4312
Aktivierbare Projektierungskosten
432
Bestandesveränderungen
4320
Bestandesveränderungen Halb- und Fertigfabrikate
4321
Bestandesveränderungen angefangene Arbeiten
(Dienstleistungen)
4329
Übrige Bestandesveränderungen
439
Übriger Ertrag
4390
Übriger Ertrag
439118
Aufwertungen VV
44
Finanzertrag
440
Zinsertrag
4400
Zinsen flüssige Mittel
4401
Zinsen Forderungen und Kontokorrente
1.7.24 - 125
43
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
4401.1
Zinsen auf Steuerforderungen
4402
Zinsen Finanzanlagen
4409
Übrige Zinsen von Finanzvermögen
441
Realisierte Gewinne FV
4410
Gewinne aus Verkäufen von Finanzanlagen FV
4410.0
Gewinne aus Verkäufen von Aktien und Anteilscheinen
FV
4410.1
Gewinne aus Verkäufen von verzinslichen Anlagen FV
4410.9
Gewinne aus Verkäufen von übrigen Finanzanlagen FV
441115
Gewinne aus Verkäufen von Sach- und immateriellen
Anlagen FV
4411.0
Gewinne aus Verkäufen von Grundstücken FV
4411.4
Gewinne aus Verkäufen von Gebäuden FV
4411.6
Gewinne aus Verkäufen von Mobilien FV
4411.915
Gewinne aus Verkäufen von übrigen Sach- und imma-
teriellen Anlagen FV
4419
Übrige realisierte Gewinne aus Finanzvermögen FV
442
Beteiligungsertrag Finanzvermögen
4420
Dividenden
4429
Übriger Beteiligungsertrag
443
Liegenschaftenertrag Finanzvermögen
4430
Pacht- und Mietzinse Liegenschaften FV
4431
Vergütung für Dienstwohnungen FV
4432
Vergütung für Benützungen Liegenschaften FV
4439
Übriger Liegenschaftenertrag FV
444
Wertberichtigungen Anlagen Finanzvermögen
444011
Wertberichtigungen übrige Finanzanlagen FV
444111
Wertberichtigungen Darlehen FV
444211
Wertberichtigungen Beteiligungen FV
444311
Wertberichtigungen Liegenschaften FV
4443.011 Wertberichtigungen Grundstücke FV
4443.411
Wertberichtigungen Gebäude FV
444915
Wertberichtigungen übrige Sach- und immaterielle
Anlagen FV
4449.611
Wertberichtigungen Mobilien FV
4449.915
Wertberichtigungen übrige Sach- und immaterielle
Anlagen FV
44
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
445
Finanzertrag aus Darlehen und Beteiligungen des
Verwaltungsvermögens
4450
Erträge aus Darlehen VV
4451
Erträge aus Beteiligungen VV ohne öffentliche Unter-
nehmungen
446
Finanzertrag von öffentlichen Unternehmungen (VV)
4460
Öffentliche Betriebe des Bundes
4461
Öffentliche Unternehmen der Kantone mit öffentlich-
rechtlicher Rechtsform, Konkordate
4462
Zweckverbände, selbstständige und unselbstständige
Gemeindebetriebe
4463
Öffentliche Unternehmen als Aktiengesellschaft oder
andere privatrechtliche Organisationsform
4468
Öffentliche Unternehmungen im Ausland
4469
Übrige öffentliche Unternehmungen
447
Liegenschaftenertrag Verwaltungsvermögen
4470
Pacht- und Mietzinse Liegenschaften VV
4471
Vergütung Dienstwohnungen VV
4472
Vergütung für Benützungen Liegenschaften VV
4479
Übrige Erträge Liegenschaften VV
448
Erträge von gemieteten Liegenschaften
4480
Mietzinse von gemieteten Liegenschaften
4489
Übrige Erträge von gemieteten Liegenschaften
44913
Übrige Finanzerträge
449020
449913
Übrige Finanzerträge
4513
Entnahmen aus Spezialfinanzierungen und Fonds
45013
Entnahmen aus Fonds des Fremdkapitals
450113
Entnahmen aus Fonds des Fremdkapitals
450213
Entnahmen aus Legaten und Stiftungen des Fremdkapitals
45113
Entnahmen aus Spezialfinanzierungen und Fonds des
Eigenkapitals
451013
Entnahmen aus Spezialfinanzierungen des Eigenkapitals
451113
Entnahmen aus Fonds des Eigenkapitals
46
Transferertrag
46011
Ertragsanteile von Dritten
4600
Anteil an Bundeserträgen
4600.5
Anteil am Ertrag eidg. Mineralölsteuer
1.7.24 - 125
45
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
4601
Anteil an Kantonserträgen und Konkordaten
4601.0
Anteil am Ertrag kantonaler Steuern
4601.1
Anteil am Ertrag kantonaler Regalien und Konzessionen
4601.2
Anteil an kantonalen Gebühren
4601.9
Anteil an übrigen kantonalen Erträgen
4602
Anteil an Erträgen von Gemeinden und Zweckverbänden
4603
Anteil an Erträgen öffentlicher Sozialversicherungs-
anstalten
4604
Anteil an Erträgen öffentlicher Unternehmungen
4618
Entschädigungen von öffentlichen Gemeinwesen
4610
Entschädigungen vom Bund
4611
Entschädigungen von Kantonen und Konkordaten
4612
Entschädigungen von Gemeinden und Zweckverbänden
4613
Entschädigungen von öffentlichen Sozialversicherungen
4614
Entschädigungen von öffentlichen Unternehmungen
462
Finanz- und Lastenausgleich
4621
Finanz- und Lastenausgleich vom Kanton
4621.5
Finanzausgleichsbeiträge vom Kanton
4621.50
Ressourcenausgleichsbeiträge
4621.6
Lastenausgleichsbeiträge vom Kanton
4621.61
Demografische Sonderlastenausgleichsbeiträge
4621.62
Geografisch-topografische Sonderlastenausgleichsbeiträge
4621.63
Individuelle Sonderlastenausgleichsbeiträge
4621.64
Zentrumslastenausgleichsbeiträge
4638
Beiträge von öffentlichen Gemeinwesen und Dritten
4630
Beiträge vom Bund
4631
Beiträge von Kantonen und Konkordaten
4631.3
Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe: Kostenerstattungen des
Kantons
4631.31
Kostenerstattungen des Kantons für schweizerische Staats-
angehörige mit vollem Kostenersatz
4631.35
Kostenerstattungen des Kantons für ausländische Staats-
angehörige mit vollem Kostenersatz
4632
Beiträge von Gemeinden und Zweckverbänden
4632.3
Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe: Kostenerstattungen von
Gemeinden
4632.31
Kostenerstattungen von Gemeinden für schweizerische
Staatsangehörige mit vollem Kostenersatz
46
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
4632.35
Kostenerstattungen von Gemeinden für ausländische
Staatsangehörige mit vollem Kostenersatz
4633
Beiträge von öffentlichen Sozialversicherungen
4634
Beiträge von öffentlichen Unternehmungen
4635
Beiträge von privaten Unternehmungen
4636
4637
4637.1
Beiträge von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck
Beiträge von privaten Haushalten
Prämienverbilligungen: Rückerstattungen Dritter
4637.1019 Durch Sozialhilfebeziehende rückerstattete Prämien;
individuelle Prämienverbilligung (IPV), Regionale Durch-
schnittsprämie (RDP) und weitere nachträgliche Erträge
4637.1119 Durch Ergänzungsleistungsbeziehende rückerstattete
KVG-Prämien (zu Unrecht bezogene KVG-Prämien)
4637.1219 Durch Beihilfebeziehende rückerstattete KVG-Prämien
(zu Unrecht bezogene KVG-Prämien)
4637.1319 Durch Ergänzungsleistungsbeziehende rückerstattete
KVG-Prämien (rechtmässig bezogene KVG-Prämien aus
Nachlass)
4637.2 Zusatzleistungen: Rückerstattungen Dritter
4637.2015 Rückerstattungen Ergänzungsleistungen (zu Unrecht
bezogene Leistungen)
4637.2115 Rückerstattungen Ergänzungsleistungen
(rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass)
4637.2215 Rückerstattungen EL-Krankheits- und Behinderungs-
kosten (zu Unrecht bezogene Leistungen)
4637.2315 Rückerstattungen EL-Krankheits- und Behinderungs-
kosten (rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass)
4637.2415 Rückerstattungen Beihilfen (zu Unrecht bezogene
Leistungen)
4637.2515 Rückerstattungen kantonalrechtliche Zuschüsse
(zu Unrecht bezogene Leistungen)
4637.2615 Rückerstattungen Gemeindezuschüsse (zu Unrecht
bezogene Leistungen)
4637.2714 Rückerstattungen Beihilfen (rechtmässig bezogene
Leistungen aus Nachlass)
4637.2814 Rückerstattungen kantonalrechtliche Zuschüsse
(rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass)
4637.2914 Rückerstattungen Gemeindezuschüsse (rechtmässig
bezogene Leistungen)
1.7.24 - 125
47
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
4637.3
Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe: Rückerstattungen
Dritter
4637.30
Rückerstattungen Dritter für schweizerische Staats-
angehörige ohne Kostenersatz
4637.31
Rückerstattungen Dritter für schweizerische Staats-
angehörige mit vollem Kostenersatz
4637.34
Rückerstattungen Dritter für ausländische Staats-
angehörige ohne Kostenersatz
4637.35
Rückerstattungen Dritter für ausländische Staats-
angehörige mit vollem Kostenersatz
4637.614
Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Rück-
erstattungen Dritter
4637.6014 Rückerstattungen Überbrückungsleistungen
4637.6214 Rückerstattungen ÜL-Krankheits- und Behinderungs-
kosten
4638
Beiträge aus dem Ausland
46913
Übriger Transferertrag
4690
Übriger Transferertrag
4699
Rückverteilungen
4699.1
Rückverteilung CO2-Abgabe
47
Durchlaufende Beiträge
470
Durchlaufende Beiträge
4700
Durchlaufende Beiträge vom Bund
4701
Durchlaufende Beiträge von Kantonen und Konkordaten
4702
Durchlaufende Beiträge von Gemeinden und Zweck-
verbänden
4703
Durchlaufende Beiträge von öffentlichen Sozial-
versicherungen
4704
Durchlaufende Beiträge von öffentlichen Unter-
nehmungen
4705
Durchlaufende Beiträge von privaten Unternehmungen
4706
Durchlaufende Beiträge von privaten Organisationen
4707
4708
48
489
4892
4893
ohne Erwerbszweck
Durchlaufende Beiträge von privaten Haushalten
Durchlaufende Beiträge aus dem Ausland
Ausserordentlicher Ertrag
Entnahmen aus dem Eigenkapital
Entnahmen aus Rücklagen der Globalbudgetbereiche
Entnahmen aus Vorfinanzierungen des EK
48
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
4894 Entnahmen aus finanzpolitischer Reserve
49 Interne Verrechnungen
490 Material- und Warenbezüge
4900 Interne Verrechnung von Material- und Warenbezügen
491 Dienstleistungen
4910 Interne Verrechnung von Dienstleistungen
492 Pacht, Mieten, Benützungskosten
4920 Interne Verrechnung von Pacht, Mieten, Benützungs-
kosten
493 Betriebs- und Verwaltungskosten
4930 Interne Verrechnung von Betriebs- und Verwaltungs-
kosten
494 Kalkulatorische Zinsen und Finanzaufwand
4940 Interne Verrechnung von kalkulatorischen Zinsen und
Finanzaufwand
495 Planmässige und ausserplanmässige Abschreibungen
4950 Interne Verrechnung von planmässigen und ausserplan-
mässigen Abschreibungen
498 Übertragungen
4980 Interne Übertragungen
499 Übrige interne Verrechnungen
4990 Übrige interne Verrechnungen
Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
5 Investitionsausgaben
50 Sachanlagen
500 Grundstücke
5000 Grundstücke
50113 Strassen und Verkehrswege
501013 Strassen und Verkehrswege
502 Wasserbau
5020 Wasserbau
503 Übriger Tiefbau
5030 Übrige Tiefbauten
504 Hochbauten
5040 Hochbauten
505 Waldungen
1.7.24 - 125
49
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
5050 Waldungen
506 Mobilien
5060 Mobilien
509 Übrige Sachanlagen
5090 Übrige Sachanlagen
5113 Investitionsausgaben auf Rechnung Dritter
510 Grundstücke
510013 Investitionsausgaben für Grundstücke auf Rechnung
Dritter
51113 Strassen und Verkehrswege
511013 Investitionsausgaben für Strassen und Verkehrswege auf
Rechnung Dritter
512 Wasserbau
512013 Investitionsausgaben für Wasserbau auf Rechnung Dritter
513 Übriger Tiefbau
513013 Investitionsausgaben für übriger Tiefbau auf Rechnung
Dritter
514 Hochbauten
514013 Investitionsausgaben für Hochbauten auf Rechnung
Dritter
515 Waldungen
515013 Investitionsausgaben für Waldungen auf Rechnung Dritter
516 Mobilien
516013 Investitionsausgaben für Mobilien auf Rechnung Dritter
519 Übrige Sachanlagen
519013 Investitionsausgaben für übrige Sachanlagen auf
Rechnung Dritter
52 Immaterielle Anlagen
520 Software
5200 Software
52113 Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte
521013 Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte
529 Übrige immaterielle Anlagen
5290 Übrige immaterielle Anlagen
54 Darlehen
540 Bund
5400 Darlehen an den Bund
541 Kantone und Konkordate
50
Gemeindeverordnung (VGG)
5410
542
131.11
Darlehen an Kantone und Konkordate
Gemeinden und Zweckverbände
5420
Darlehen an Gemeinden und Zweckverbände
543
Öffentliche Sozialversicherungen
5430
Darlehen an öffentliche Sozialversicherungen
544
Öffentliche Unternehmungen
544015
Darlehen an öffentliche Unternehmungen
545
Private Unternehmungen
5450
546
5460
547
5470
548
5480
55
550
5500
551
5510
552
5520
553
Darlehen an private Unternehmungen
Private Organisationen ohne Erwerbszweck
Darlehen an private Organisationen ohne Erwerbszweck
Private Haushalte
Darlehen an private Haushalte
Ausland
Darlehen an das Ausland
Beteiligungen und Grundkapitalien
Bund
Beteiligungen am Bund
Kantone und Konkordate
Beteiligungen an Kantonen und Konkordaten
Gemeinden und Zweckverbände
Beteiligungen an Gemeinden und Zweckverbänden
Öffentliche Sozialversicherungen
Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen
Private Unternehmungen
Beteiligungen an privaten Unternehmungen
Private Organisationen ohne Erwerbszweck
5530
554
Beteiligungen an öffentlichen Sozialversicherungen
Öffentliche Unternehmungen
5540
555
5550
556
5560
557
5570
558
5580
56
560
Beteiligungen an privaten Organisationen ohne Erwerbs-
zweck
Private Haushalte
Beteiligungen an privaten Haushalten
Ausland
Beteiligungen im Ausland
Eigene Investitionsbeiträge
Bund
1.7.24 - 125
51
131.11 Gemeindeverordnung (VGG)
5600 Investitionsbeiträge an den Bund
561 Kantone und Konkordate
5610 Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate
562 Gemeinden und Zweckverbände
5620 Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände
563 Öffentliche Sozialversicherungen
5630 Investitionsbeiträge an öffentliche Sozialversicherungen
564 Öffentliche Unternehmungen
5640 Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen
565 Private Unternehmungen
5650 Investitionsbeiträge an private Unternehmungen
566 Private Organisationen ohne Erwerbszweck
5660 Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck
567 Private Haushalte
5670 Investitionsbeiträge an private Haushalte
568 Ausland
5680 Investitionsbeiträge an das Ausland
57 Durchlaufende Investitionsbeiträge
570 Bund
5700 Durchlaufende Investitionsbeiträge an den Bund
571 Kantone und Konkordate
5710 Durchlaufende Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate
572 Gemeinden und Zweckverbände
5720 Durchlaufende Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände
573 Öffentliche Sozialversicherungen
5730 Durchlaufende Investitionsbeiträge an öffentliche Sozialversicherungen
574 Öffentliche Unternehmungen
5740 Durchlaufende Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen
575 Private Unternehmungen
5750 Durchlaufende Investitionsbeiträge an private Unternehmungen
576 Private Organisationen ohne Erwerbszweck
52
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
5760
Durchlaufende Investitionsbeiträge an private Organi-
sationen ohne Erwerbszweck
577
Private Haushalte
5770
Durchlaufende Investitionsbeiträge an private Haushalte
578
Ausland
5780
Durchlaufende Investitionsbeiträge an das Ausland
59
Übertrag an Bilanz
590
Passivierungen
5900
Passivierte Einnahmen
6
Investitionseinnahmen
60
600
Übertragung von Sachanlagen in das Finanzvermögen
Übertragung von Grundstücken
6000
Übertragung von Grundstücken ins FV
60113
Übertragung von Strassen und Verkehrswegen
601013
Übertragung von Strassen und Verkehrswegen ins FV
602
Übertragung von Wasserbauten
6020
Übertragung von Wasserbauten ins FV
603
Übertragung übrige Tiefbauten
Übertragung Hochbauten
6030 Übertragung von übrigen Tiefbauten ins FV
604
6040 Übertragung von Hochbauten ins FV
605
Übertragung Waldungen
6050
Übertragung von Waldungen ins FV
606
Übertragung Mobilien
6060
Übertragung von Mobilien ins FV
609
Übertragung übrige Sachanlagen
6090
Übertragung von übrigen Sachanlagen ins FV
6115
Rückerstattungen von Investitionsausgaben auf Rechnung
Dritter
610
Grundstücke
6100
Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Grundstücke
61113
Strassen und Verkehrswege
611013
Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Strassen
und Verkehrswege
612
Wasserbau
6120
Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Wasserbau
1.7.24 - 125
53
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
613
Übriger Tiefbau
6130
Rückerstattungen Dritter für Investitionen in übrigen
Tiefbau
614
Hochbauten
6140
Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Hochbauten
615
Waldungen
6150
Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Waldungen
616
Mobilien
6160
Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Mobilien
619
Übrige Sachanlagen
6190
Rückerstattungen Dritter für Investitionen in übrige
Sachanlagen
62
Übertragung von immateriellen Anlagen in das Finanz-
vermögen
620
Software
6200
Übertragung von Software ins FV
62113
621013
Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte
Übertragung von Lizenzen, Nutzungsrechten,
Markenrechten ins FV
629
Übrige immaterielle Anlagen
6290
Übertragung von übrigen immateriellen Anlagen ins FV
63
Investitionsbeiträge für eigene Rechnung
630
Bund
6300
Investitionsbeiträge vom Bund
631
Kantone und Konkordate
6310
Investitionsbeiträge von Kantonen und Konkordaten
6319
Entnahmen aus Fonds überkommunaler Strassenbau
632
Gemeinden und Zweckverbände
6320
Investitionsbeiträge von Gemeinden und Zweck-
verbänden
633
Öffentliche Sozialversicherungen
6330
Investitionsbeiträge von öffentlichen Sozialversicherungen
634
Öffentliche Unternehmungen
6340
Investitionsbeiträge von öffentlichen Unternehmungen
635
Private Unternehmungen
6350
Investitionsbeiträge von privaten Unternehmungen
54
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
636
Private Organisationen ohne Erwerbszweck
6360
Investitionsbeiträge von privaten Organisationen ohne
Erwerbszweck
637
Private Haushalte
6370
Investitionsbeiträge von privaten Haushalten
6379
Entnahmen aus Fonds
638
Ausland
6380
Investitionsbeiträge aus dem Ausland
64
Rückzahlung von Darlehen
640
Bund
6400
Rückzahlung von Darlehen an den Bund
641
Kantone und Konkordate
6410
Rückzahlung von Darlehen an Kantone und Konkordate
642
Gemeinden und Zweckverbände
6420
Rückzahlung von Darlehen an Gemeinden und Zweck-
verbände
643
Öffentliche Sozialversicherungen
6430
Rückzahlung von Darlehen an öffentliche Sozial-
versicherungen
644
Öffentliche Unternehmungen
6440
Rückzahlung von Darlehen an öffentliche Unter-
nehmungen
645
Private Unternehmungen
6450
Rückzahlung von Darlehen an private Unternehmungen
646
Private Organisationen ohne Erwerbszweck
6460
Rückzahlung von Darlehen an private Organisationen
ohne Erwerbszweck
647
Private Haushalte
6470
Rückzahlung von Darlehen an private Haushalte
648
Ausland
6480
Rückzahlung von Darlehen an das Ausland
65
Übertragung von Beteiligungen in das Finanzvermögen
650
Bund
6500
Übertragung von Beteiligungen am Bund ins FV
651
Kantone und Konkordate
6510
Übertragung von Beteiligungen an Kantonen und
1.7.24 - 125
Konkordaten ins FV
55
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
652
Gemeinden und Zweckverbände
6520
Übertragung von Beteiligungen an Gemeinden und
Zweckverbänden ins FV
653
Öffentliche Sozialversicherungen
6530
Übertragung von Beteiligungen an öffentlichen Sozial-
versicherungen ins FV
654
Öffentliche Unternehmungen
6540
Übertragung von Beteiligungen an öffentlichen Unter-
nehmungen ins FV
655
Private Unternehmungen
6550
Übertragung von Beteiligungen an privaten Unter-
nehmungen ins FV
656
Private Organisationen ohne Erwerbszweck
6560
Übertragung von Beteiligungen an privaten Organi-
sationen ohne Erwerbszweck ins FV
657
Private Haushalte
6570
Übertragung von Beteiligungen an privaten Haushalten
ins FV
658
Ausland
6580
Übertragung von Beteiligungen im Ausland ins FV
66
Rückzahlung eigener Investitionsbeiträge
660
Bund
6600
Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an den Bund
661
Kantone und Konkordate
6610
Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an Kantone
und Konkordate
662
Gemeinden und Zweckverbände
6620
Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an Gemeinden und
Zweckverbände
663
Öffentliche Sozialversicherungen
6630
Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an öffentliche
Sozialversicherungen
664
Öffentliche Unternehmungen
6640
Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an öffentliche
Unternehmungen
665
Private Unternehmungen
6650
Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an private Unter-
nehmungen
56
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
666
Private Organisationen ohne Erwerbszweck
6660
Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an private Organi-
sationen ohne Erwerbszweck
667
Private Haushalte
6670
Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an private Haus-
halte
668
Ausland
6680
Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an das Ausland
67
Durchlaufende Investitionsbeiträge
670
Bund
6700
Durchlaufende Investitionsbeiträge vom Bund
671
Kantone und Konkordate
6710
Durchlaufende Investitionsbeiträge von Kantonen und
Konkordaten
672
Gemeinden und Zweckverbände
6720
Durchlaufende Investitionsbeiträge von Gemeinden
und Zweckverbänden
673
Öffentliche Sozialversicherungen
6730
Durchlaufende Investitionsbeiträge von öffentlichen
Sozialversicherungen
674
Öffentliche Unternehmungen
6740
Durchlaufende Investitionsbeiträge von öffentlichen
Unternehmungen
675
Private Unternehmungen
6750
Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten
Unternehmungen
676
Private Organisationen ohne Erwerbszweck
6760
Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten Organi-
sationen ohne Erwerbszweck
677
Private Haushalte
6770
Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten Haus-
halten
678
Ausland
6780
Durchlaufende Investitionsbeiträge aus dem Ausland
69
Übertrag an Bilanz
690
Aktivierungen
6900
Aktivierte Ausgaben
1.7.24 - 125
57
131.11 Gemeindeverordnung (VGG)
Investitionsrechnung Finanzvermögen
Ausgaben für Sach- und immaterielle Anlagen
des Finanzvermögens
Investitionen in Sach- und immaterielle Anlagen
700 Grundstücke
7000 Investitionen in Grundstücke
704 Gebäude
7040 Investitionen in Gebäude
706 Mobilien
7060 Investitionen in Mobilien
70917 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen
709017 Investitionen in übrige Sach- und immaterielle Anlagen
7217 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Sach- und
immateriellen Anlagen
720 Grundstücke
7200 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Grundstücken
(liquiditätswirksam)
7201 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Grundstücken
(nicht liquiditätswirksam)
724 Gebäude
7240 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Gebäuden
(liquiditätswirksam)
7241 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Gebäuden
(nicht liquiditätswirksam)
726 Mobilien
7260 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Mobilien
(liquiditätswirksam)
7261 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Mobilien
(nicht liquiditätswirksam)
72917 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen
729017 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von übrigen Sach-
und immateriellen Anlagen (liquiditätswirksam)
729117 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von übrigen Sach-
und immateriellen Anlagen (nicht liquiditätswirksam)
7517 Übertragung von Sach- und immateriellen Anlagen
aus dem Verwaltungsvermögen
750 Grundstücke
7500 Übertragung von Grundstücken aus dem VV
754 Gebäude
58
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
7540 Übertragung von Gebäuden aus dem VV
756 Mobilien
7560 Übertragung von Mobilien aus dem VV
75917 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen
759017 Übertragung von übrigen Sach- und immateriellen
Anlagen aus dem VV
7717 Übertragung von realisierten Gewinnen aus Sach- und
immateriellen Anlagen in die Erfolgsrechnung
770 Grundstücke
7700 Übertragung von realisierten Gewinnen aus Grundstücken
in die Erfolgsrechnung
774 Gebäude
7740 Übertragung von realisierten Gewinnen aus Gebäuden
in die Erfolgsrechnung
776 Mobilien
7760 Übertragung von realisierten Gewinnen aus Mobilien
in die Erfolgsrechnung
77917 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen
779017 Übertragung von realisierten Gewinnen aus übrigen
Sach- und immateriellen Anlagen in die Erfolgsrechnung
79 Übertrag an Bilanz
79917 Abgang Sach- und immaterielle Anlagen Finanzvermögen
799017 Abgang Sach- und immaterielle Anlagen FV
817 Einnahmen für Sach- und immaterielle Anlagen des
Finanzvermögens
8017 Verkauf von Sach- und immateriellen Anlagen
800 Grundstücke
8000 Verkauf von Grundstücken
804 Gebäude
8040 Verkauf von Gebäuden
806 Mobilien
8060 Verkauf von Mobilien
80917 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen
809017 Verkauf von übrigen Sach- und immateriellen Anlagen
8217 Beiträge Dritter für Sach- und immaterielle Anlagen
820 Grundstücke
8200 Beiträge Dritter für Grundstücke
1.7.24 - 125
59
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
824
Gebäude
8240
Beiträge Dritter für Gebäude
826
Mobilien
8260
Beiträge Dritter für Mobilien
82917
Übrige Sach- und immaterielle Anlagen
829017
Beiträge Dritter für übrige Sach- und immaterielle Anlagen
8517
Übertragung von Sach- und immateriellen Anlagen
ins Verwaltungsvermögen
850
Grundstücke
8500
Übertragung von Grundstücken ins VV
854
Gebäude
8540
Übertragung von Gebäuden ins VV
856
Mobilien
8560
Übertragung von Mobilien ins VV
85917
Übrige Sach- und immaterielle Anlagen
859017
Übertragung von übrigen Sach- und immateriellen Anlagen
8717
ins VV
Übertragung von realisierten Verlusten aus Sach- und
immateriellen Anlagen in die Erfolgsrechnung
870
Grundstücke
8700
Übertragung von realisierten Verlusten aus Grundstücken
in die Erfolgsrechnung
874
Gebäude
8740
Übertragung von realisierten Verlusten aus Gebäuden
in die Erfolgsrechnung
876
Mobilien
8760
Übertragung von realisierten Verlusten aus Mobilien in die
Erfolgsrechnung
87917
Übrige Sach- und immaterielle Anlagen
879017
Übertragung von realisierten Verlusten aus übrigen Sach-
und immateriellen Anlagen in die Erfolgsrechnung
89
Übertrag an Bilanz
89917
Zugang Sach- und immaterielle Anlagen Finanzvermögen
899017
Zugang Sach- und immaterielle Anlagen FV
60
Gemeindeverordnung (VGG)
Abschluss Erfolgsrechnung
9
90
900
9000
9001
Abschlusskonten
Abschluss Erfolgsrechnung
Abschluss allgemeiner Haushalt
Ertragsüberschuss
Aufwandüberschuss
131.11
1.7.24 - 125
61
131.11
Anhang 2
1. Bewertung Finanzvermögen
Gemeindeverordnung (VGG)
Die Positionen des Finanzvermögens werden wie folgt bewertet
1. flüssige Mittel zu Nominalwerten,
2. Forderungen zu Nominalwerten,
3. Geldmarkt- und Festgeldanlagen zu Nominalwerten,
4. Darlehens- und Hypothekarforderungen zu Nominalwerten,
5. Wertschriften mit Kurswert zum Kurswert,
6. Wertschriften ohne Kurswert zum Anschaffungswert,
7. Fremdwährungen zum Kurswert,
8. aktive Rechnungsabgrenzungen zu Nominalwerten,
9. Vorräte und angefangene Arbeiten zum Anschaffungswert bzw. zu
Herstellungskosten oder zum Marktwert, wenn dieser darunter
liegt,
10. Mobilien zum Verkehrswert, unter Berücksichtigung der Nutzungs-
dauer,
11. Grundstücke zum Verkehrswert,
12. mit Baurechten belastete Grundstücke anhand des Baurechtszinses,
kapitalisiert zu einem marktkonformen Zinsfuss,
13. Gebäude zum Verkehrswert nach der Formel: einfacher Realwert
plus dreifacher Ertragswert, geteilt durch vier,
14. grundbuchamtlich ausgeschiedene Miteigentumsanteile entspre-
chend der Formel für Gebäude,
15. grundbuchamtlich nicht ausgeschiedene Grundeigentumsanteile
zum kapitalisierten Ertragswert.
62
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
2. Steuerertrag und Kennzahlen zum Haushaltsgleichgewicht
2.1 Massgebender Steuerertrag
Der massgebende Steuerertrag gemäss § 10 Abs. 2 setzt sich aus
folgenden Konten zusammen
9100.4000.0 Einkommenssteuern natürliche Personen Rechnungsjahr
9100.4001.0 Vermögenssteuern natürliche Personen Rechnungsjahr
9100.4010.0 Gewinnsteuern juristische Personen Rechnungsjahr
9100.4011.0 Kapitalsteuern juristische Personen Rechnungsjahr
2.2 Zinsbelastungsquote
Zinsbelastungsquote (in %)
= (kurz- und langfristige Schulden × 5% – Finanzvermögensertrag) × 100
laufender Ertrag
Die Zinsbelastungsquote wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der
Bilanz und der Erfolgsrechnung gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet
Zinsbelastungsquote (in %) = [(201 + 206) × 5% – (440 + 442 + 443)] × 100
40 +41 + 42 + 43 + 44 + 45 + 46
2.3 Eigenkapitalquote
Eigenkapitalquote (in %) =
zweckfreies Eigenkapital × 100
Bilanzsumme – zweckgebundene Mittel
Die Eigenkapitalquote wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der
Bilanz gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet
Eigenkapitalquote (in %) = (299 + 294 + 2961) × 100
2-209-290-291-292 – 293
1.7.24 - 125
63
131.11
2.4 Investitionsanteil
Investitionsanteil (in %) = Bruttoinvestitionen × 100
Gesamtausgaben
Gemeindeverordnung (VGG)
Der Investitionsanteil wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der Inves-
titions- und der Erfolgsrechnung gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet
Investitionsanteil (in %) =
(50 + 51 +52 + 54 + 55 + 56) × 100
50+51 +52 +54 + 55 + 56
+ 30 + 31-3180 + 34 – 344 + 36 - 364 – 365 – 366
3. Finanzkennzahlen
3.1 Selbstfinanzierungsgrad
Selbstfinanzierungsgrad (in %) = Selbstfinanzierung × 100
Nettoinvestitionen
Der Selbstfinanzierungsgrad wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen
der Erfolgs- und der Investitionsrechnung gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet
Selbstfinanzierungsgrad (in %)
= (9000 – 9001 + 33 + 35 – 45 + 364 + 365 + 366 + 389 – 489 – 4490) × 100
50 +51 +52 +54 + 55 + 56-60-61-62-63-64-65-66
3.2 Zinsbelastungsanteil
Zinsbelastungsanteil (in %) = Nettozinsaufwand × 100
laufender Ertrag
Der Zinsbelastungsanteil wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der
Erfolgsrechnung gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet
Zinsbelastungsanteil (in %) =
(340-440) × 100
40 +41 + 42 + 43 + 44 + 45 + 46
64
Gemeindeverordnung (VGG)
3.3 Nettoverschuldungsquotient
Nettoverschuldungsquotient (in %)
Nettoschuld I × 100
direkte Steuern der natürlichen und juristischen Personen
131.11
Der Nettoverschuldungsquotient wird aus den Beträgen der folgenden Sachgrup-
pen der Bilanz und der Erfolgsrechnung gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet
Nettoverschuldungsquotient (in %) = (20 – 10) × 100
400 + 401
3.4 Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner
Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner (in Fr.) = Nettoschuld I
Einwohnerbestand
Die Nettoschuld I wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der Bilanz
gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet
Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner (in Fr.) = (20-10)
Einwohnerbestand
Der Einwohnerbestand richtet sich nach der Einwohnerzahl ge-
mäss § 8 lit. e des Finanzausgleichsgesetzes vom 12. Juli 20104 und § 1
FAV5.
1.7.24 - 125
65
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
4. Anlagekategorien und Nutzungsdauern
4.1 Allgemeine Anlagekategorien und Nutzungsdauern
Anlagekategorien
Nutzungsdauern
Mindest-
standard
erweiterter
Standard
A. Sachanlagen
1. Grundstücke
2. Strassen
40
3. Strassen, Erneuerungsunterhaltsinvestitionen
10
4. Gemeindestrassen
40
5. Brücken
40
6. Parkplätze
40
7. Verkehrsanlagen
20
8. Öffentliche Beleuchtung, Kabelleitungen
40
9. Öffentliche Beleuchtung, Anlagen oberirdisch
25
(Kandelaber und Ausleger)
10. Waldstrassen und -wege, Wanderwege, übrige Wege
25
11. Gewässerverbauungen
50
12. Kanal- und Leitungsnetze
50
13. Friedhöfe
30
14. Hafenanlagen
40
15. Übrige Tiefbauten
30
16. Übrige Tiefbauten, Erneuerungsunterhaltsinvestitionen
20
17. Hochbauten
33
18. Hochbauten, Erneuerungsunterhaltsinvestitionen
20
19. Verwaltungsliegenschaften (BKP1-Nrn. 1, 2 und 5)
33
20. Schulliegenschaften (BKP-Nrn. 1, 2 und 5)
33
21. Sport- und Freizeitanlagen (BKP-Nrn. 1, 2 und 5)
40
22. Betriebsgebäude und Werkhöfe (BKP-Nrn. 1, 2 und 5)
40
23. Sonderbauwerke (BKP-Nrn. 1, 2 und 5)
50
24. Parkhäuser (BKP-Nrn. 1, 2 und 5)
25
25. Übrige Gebäude (BKP-Nrn. 1, 2 und 5)
25
26. Containerbauten, Fahrnisbauten, Provisorium
10
27. Betriebseinrichtungen (Installationen, BKP-Nr. 3)
20
28. Umgebung (BKP-Nr. 4)
20
66
Gemeindeverordnung (VGG)
Anlagekategorien
131.11
Nutzungsdauern
Mindest- erweiterter
standard
29. Mietliegenschaften; bauliche Anpassungen bei unbefristetem
Mietverhältnis
30. Mietliegenschaften; bauliche Anpassungen bei befristetem
Mietverhältnis gemäss Mietvertrag
31. Kommunale Wohn- und Gewerbeliegenschaften
32. Kommunale Wohn- und Gewerbeliegenschaften bei Führung
eines Liegenschaftenfonds gemäss § 8
33. Waldungen
34. Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge, Ausstattungen
35. Spezialfahrzeuge
36. Personenwagen, Last- und Nutzfahrzeuge bis 3,5 t
37. Spezialfahrzeuge, Last- und Nutzfahrzeuge über 3,5 t
38. Geräte, Maschinen, Ausstattungen (BKP-Nr. 9)
39. Medizinische Geräte (BKP-Nr. 9)
40. Lagereinrichtungen (Gestelle, Behälter, Transportwagen;
BKP-Nr. 9)
41. Laboreinrichtungen (BKP-Nr. 9)
42. Mobiliar (Möbel, mobile Beleuchtungskörper usw.; BKP-Nr. 9)
43. Informatik- und Kommunikationsanlagen
44. Glasfasernetze
45. Übrige Informatikanlagen und Telekommunikationseinrichtungen
46. Personalcomputer (Hardware inkl. Zubehör und Peripherie)
47. Übrige Mobilien
48. Anlagen im Bau
49. Übrige Sachanlagen
50. Kulturgüter
1 BKP = Baukostenplan
2 WBFV = Wohnbauförderungsverordnung vom 1. Juni 2005
standard
15
33
40
8
15
15
10
8
10
10
5
4
30
5
3
3
10
1
67
1.7.24 - 125
131.11
Anlagekategorien
Gemeindeverordnung (VGG)
Nutzungsdauern
Mindest- erweiterter
standard Standard
B. Immaterielle Anlagen
1. Software 5
2. Informatik-Software und -Lizenzen (Arbeitsplatz-Software) 5
3. Informatik-Software (selbsterstellte Software) 3
4. Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte 5
5. Immaterielle Anlagen in Realisierung
6. Planungs- und Vermessungsausgaben 10
7. Entschädigung aus materieller Enteignung 10
8. Übrige immaterielle Anlagen 5
C. Darlehen
1. Darlehen
2. Darlehen ohne festgelegten Rückzahlungszeitpunkt gem. lit. E
D. Beteiligungen, Grundkapitalien
Beteiligungen
E. Investitionsbeiträge – Beiträge an Dritte (Ausgaben)
Die geleisteten Investitionsbeiträge werden gemäss Anlagekategorie über die fest-
gelegte Nutzungsdauer der mitfinanzierten Anlage abgeschrieben.
1. Anlagekategorie und Nutzungsdauer gem. Anlage
2. Darlehen ohne festgelegten Rückzahlungszeitpunkt 25
3. Einlagen in privatrechtliche Stiftungen und Vereine 25
4. Investitionsbeiträge an Anlagen im Bau
F. Investitionsbeiträge – Beiträge von Dritten (Einnahmen)
Anschlussgebühren 40
68
Gemeindeverordnung (VGG)
131.11
4.2 Bereichsspezifische Anlagekategorien und Nutzungsdauern
A. Branchenregelungen
Für die nachstehenden Aufgabenbereiche können die Anlagekate-
gorien und Nutzungsdauern der aufgeführten Branchenregelungen
angewendet werden (§ 30 Abs. 3). Es gilt die jeweils neuste Version der
Branchenregelung*.
Abwasserbeseitigung13
Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute, VSA
Organisation Kommunale Infrastruktur, OKI
Gebührensystem und Kostenverteilung bei Abwasseranlagen
Elektrizitätsversorgung
Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen, VSE
Handbuch für das betriebliche Rechnungswesen
Gasversorgung
Auf die Abschreibung von Anlagen der Gasversorgung findet die
Branchenregelung der Wasserversorgung sinngemäss Anwendung.
Öffentlicher Verkehr
Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessio-
nierten Unternehmen, RKV
Wasserversorgung
Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches, SVGW
Empfehlung zur Finanzierung der Wasserversorgung
Alters-, Kranken- und Pflegeheime, Alterswohnungen15
CURAVIVA Schweiz
Handbuch Anlagebuchhaltung für Alters- und Pflegeheime
Spitäler
H+ Die Spitäler der Schweiz
Betriebliches Rechnungswesen im Spital
* Einsehbar beim Gemeindeamt des Kantons Zürich.
1.7.24 - 125
69
131.11
Gemeindeverordnung (VGG)
Ambulante Krankenpflege (Spitex)
Spitex Verband Schweiz
Finanzmanual, Das Handbuch zum Rechnungswesen
Sonderschulen14
Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren
(SODK)
IVSE-Richtlinie zur Leistungsabgeltung und zur Kostenrechnung
(IVSE-Richtlinie LAKORE)
B. Nach kantonalem Recht
Für die nachstehenden Aufgabenbereiche können die aufgeführ-
ten Anlagekategorien und Nutzungsdauern angewendet werden
1. Fernwärmeversorgung
Steuerungsanlagen inkl. EDV, Mobiliar
Versorgungs-, Wärmeerzeugungsanlagen
Wärmeverteilung
HKW-Gebäude, Fernwärmestollen
10
25
33
50
2. Anlagen der Kehrichtverbrennung und der Kehrichtentsorgung
Neuanlagen
Bauliche Anlagenteile
Mechanische Anlagenteile
max. 33
max. 20
Ersatzinvestitionen
Abschreibungen grundsätzlich in Abhängigkeit
von der mutmasslichen Nutzungsdauer
Abschreibungssatz 20%
Abschreibungssatz 10%
Abschreibungssatz 6%
bis 5
5 bis 10
über 10
5. Entschuldungsbeitrag
Abgestufter Entschuldungsbeitrag (in Fr.)
= voller Entschuldungsbeitrag x (5000 – Einwohnerbestand)
2000
70