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131.11 VGGORCRCO CH-ZH

Gemeindeverordnung (VGG) (VGG)

48 Articles / Provisions · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
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Table of Provisions (48)

Statutory Text (48 Provisions)

1 Die Gemeinden können beschliessen, ihre Erlasse, allgemein Elektronische

verbindlichen Beschlüsse und Wahlergebnisse amtlich im Internet zu Publikation

veröffentlichen. Für die damit verbundenen Rechtswirkungen ist die

elektronische Fassung massgebend.

2 Die Gemeinden gewährleisten die Unveränderbarkeit der elekt-

ronisch vorgenommenen Veröffentlichungen.

3 Sie beschliessen, wann, wie häufig und auf welcher Internetseite

die Veröffentlichungen vorgenommen werden.

1 Die systematisch aufgebaute Rechtssammlung der Gemein- Rechts-

den umfasst die Gemeindeordnung, die Gemeinde- und die Behörden- sammlung

erlasse sowie die rechtsetzenden Verträge, insbesondere Zweckver-

bandsstatuten.

2 Sie wird nach Sachgebieten geordnet.

3 Sie wird im Internet veröffentlicht und aktuell gehalten.

Der Gemeindevorstand veröffentlicht die Jahresrechnung und Jahresrechnung

das Budget.

und Budget

2. Abschnitt: Organisation und Zusammenarbeit17

1 Die Versammlungsleitung gibt vor der geheimen Abstim- Geheime

mung zu einem Geschäft die Abstimmungsfrage bekannt.

2 Die Stimmberechtigten erhalten einen vorgedruckten Stimmzet-

tel und Schreibzeug. Die Versammlungsleitung stellt die Anzahl aus-

gegebener Stimmzettel fest.

3 Die Stimmenzählenden sammeln die ausgefüllten Stimmzettel in

einer Urne. Die Versammlungsleitung stellt die Anzahl eingegangener

Stimmzettel fest, sorgt für die Auszählung der Stimmen und gibt das

Ergebnis bekannt.

Abstimmung in

der Gemeinde-

versammlung

1.7.24 - 125

1

131.11 Gemeindeverordnung (VGG)

4 Bei Stimmengleichheit ist das Geschäft abgelehnt.

5 Für die Sicherung des Ergebnisses gilt § 48 Abs. 4 der Verordnung

über die politischen Rechte vom 27. Oktober 20046 sinngemäss.

16 1 Auf Antrag des Zweckverbands stimmen die Stimmbe-

rechtigten der am Zweckverband beteiligten Gemeinden an der Urne

ab über

a. die Änderung der Rechtsgrundlage des Zweckverbands,

b. die Umwandlung des Zweckverbands in eine andere Rechtsform,

c. die Auflösung des Zweckverbands.

2 In den Gemeinden des Zweckverbands geben die Gemeindevor-

stände und in Parlamentsgemeinden zusätzlich die Gemeindeparlamente

ihre Abstimmungsempfehlung ab.

2. Teil: Finanzhaushalt

1. Abschnitt: Grundsätze

§5. Sachwerte sind laufend so zu unterhalten, dass ihre Substanz

und Gebrauchsfähigkeit erhalten bleiben und keine Personen-, Sach-

oder Bauschäden auftreten.

1 Die Bilanz, die Erfolgsrechnung und die Investitionsrech-

nung werden nach Sachgruppen gegliedert (Kontenrahmen).

2 Die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung werden zusätz-

lich nach Funktionen gegliedert.

3 Die Funktionen gemäss Anhang 1 Ziff. 1 werden mindestens vier-

stellig geführt, die Sachkonten gemäss Anhang 1 Ziff. 2 mindestens

sechsstellig.

1 Die Betriebsrechnung von Eigenwirtschaftsbetrieben um-

fasst die gesamten Kosten für deren Aufgabenerfüllung, insbesondere

Verzinsungen und Abschreibungen.

2 Die Gemeinde kann eine Einlage aus Steuermitteln als einmalige

neue Ausgabe bewilligen, wenn

a. der Eigenwirtschaftsbetrieb einen Vorschuss ausweist,

b. ohne Einlage unverhältnismässig hohe Gebühren erforderlich wären

und

c. das übergeordnete Recht eine Einlage zulässt.

3 Entnahmen können gestützt auf einen Gemeindeerlass vorgenom-

men werden, soweit das übergeordnete Recht dies zulässt.

2

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

1 Die Gemeinden können für Wohn- und Gewerbeliegenschaf- Liegenschaften-

ten, die durch Dritte genutzt werden, Liegenschaftenfonds bilden. Diese fonds

sind zweckgebundenes Eigenkapital.

2 Liegenschaftenfonds erfordern eine Regelung in einem Gemeinde-

erlass.

3 Die Äufnung erfolgt ausschliesslich aus Einnahmen aus den Wohn-

und Gewerbeliegenschaften.

4 Die Fondsmittel werden für werterhaltende Erneuerungen und

den Unterhalt verwendet.

5 Fondsentnahmen werden im gleichen Beschluss bewilligt, mit dem

die Ausgabenbewilligung für Erneuerungen oder Unterhalt erfolgt.

1 Sonderrechnungen werden im Anhang zur Jahresrechnung Sonder-

dargestellt.

2 Sie werden mit der Jahresrechnung genehmigt.

rechnungen

2. Abschnitt: Steuerung des Finanzhaushalts

A. Haushaltsgleichgewicht

gemäss § 92 Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (GG)3 Budgets

werden die Abschreibungen aus Eigenwirtschaftsbetrieben nicht be-

rücksichtigt.

2 Der massgebende Steuerertrag bemisst sich gemäss Anhang 2

Ziff. 2.1.

Die erste Tilgungsquote wird im nächstfolgenden Budget Bilanz-

eingestellt.

fehlbetrag

Zur Beurteilung der Entwicklung von Eigenkapital, Zins- Information

belastung und Investitionen werden die im Anhang 2 Ziff. 2.2-2.4 fest-

gelegten Kennzahlen in Budget und Jahresrechnung offengelegt.

B. Budget

Das Budget zeigt einen Vergleich mit dem Budget des Vor- Darstellung

jahres und mit der letzten Jahresrechnung.

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3

131.11

3. Abschnitt: Ausgaben

Gemeindeverordnung (VGG)

Prüfung gebun-

dener Ausgaben

Inhalt des

Verpflichtungs-

kredits

Kredit-

rückstellung bei

Investitionen

Entnahmen aus

der Reserve

Geldfluss-

rechnung

Anhang der

Jahresrechnung

Verweigert das Budgetorgan die Aufnahme gebundener Aus-

gaben ins Budget, kann der Gemeindevorstand diesen Beschluss beim

Bezirksrat aufsichtsrechtlich überprüfen lassen.

1 Der Verpflichtungskredit umfasst alle für das geplante Vor-

haben anfallenden Aufwendungen, insbesondere

a. Umwandlung von Finanz- in Verwaltungsvermögen,

b. Landerwerb,

c. Baukosten, einschliesslich Kosten für Provisorien,

d. die für den sachgemässen Gebrauch erforderlichen Ausstattungen,

e. wesentliche Eigenleistungen der Gemeinde,

f. Steuern und Abgaben.

2 Die Erläuterungen zur Kreditbewilligung weisen die Folgekosten

und -erträge aus.

3 Die Gemeinden legen fest, ab welchem Betrag die Eigenleistun-

gen als wesentlich gelten.

1 Sind bei Investitionen lediglich noch kleinere Abschluss-

arbeiten ausstehend, kann für diese eine Rückstellung in die Jahres-

rechnung aufgenommen werden.

2 Die Rückstellung wird innerhalb von fünf Jahren aufgelöst.

4. Abschnitt: Rechnungslegung und Berichterstattung

A. Jahresrechnung

1 Entnahmen aus der Reserve werden vom Budgetorgan

beschlossen.

2 Sie werden in der Erfolgsrechnung, im ausserordentlichen Ergeb-

nis, ausgewiesen.

Die Geldmittel im Sinne der Geldflussrechnung umfassen

die flüssigen Mittel und die kurzfristigen Geldanlagen bis längstens

drei Monate.

§19. 1 Zur Beurteilung der Vermögens-, der Finanz- und der

Ertragslage enthält der Anhang der Jahresrechnung mindestens

a. den Anlagenspiegel der Sachanlagen des Finanzvermögens und

der Anlagen des Verwaltungsvermögens und der jeweiligen Eigen-

wirtschaftsbetriebe,

4

Gemeindeverordnung (VGG)

b. den Beteiligungs- und den Gewährleistungsspiegel,

c. den Rückstellungsspiegel,

d. den Eigenkapitalnachweis,

e. die Sonderrechnungen,

f. das Verzeichnis der von den Stimmberechtigten oder dem Gemeinde-

parlament beschlossenen Verpflichtungskredite.

2 Bei Zweckverbänden und interkommunalen Anstalten werden

zudem die Beteiligungsverhältnisse der Trägergemeinden am Eigen-

kapital im Anhang aufgeführt.

B. Bilanzierung und Vermögensübertragung

1 Ausgaben für Investitionen ins Verwaltungsvermögen, Aktivierung

welche die Aktivierungsgrenze gemäss § 21 übersteigen, werden in der

Investitionsrechnung erfasst. Massgebend sind die Gesamtkosten des

Projekts oder Beschaffungsgeschäfts.

2 Unter der Aktivierungsgrenze liegende Ausgaben werden unter

Vorbehalt von Abs. 3 der Erfolgsrechnung belastet.

3 Ungeachtet der Aktivierungsgrenze werden in der Investitions-

rechnung des Verwaltungsvermögens Ausgaben erfasst für

a. Grundstücke, mit Ausnahme von Strassen-, Wasserbau- und Wald-

grundstücken,

b. Investitionsbeiträge,

c. Darlehen und Beteiligungen.

1 Die Aktivierungsgrenze für Vermögenswerte des Verwal- Aktivierungs-

tungsvermögens wird vom Gemeindevorstand festgelegt. Sie beträgt grenze

höchstens Fr. 50000.

2 Vorbehalten bleibt § 30 Abs. 3.

1 Für Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet, wenn Rückstellungen

a. die Verpflichtung ihren Ursprung in einem Ereignis vor dem Bilanz-

stichtag hat,

b. der Mittelabfluss wahrscheinlich ist,

c. die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann und

d. der Gesamtbetrag die Wesentlichkeitsgrenze übersteigt.

2 Die Wesentlichkeitsgrenze entspricht der Aktivierungsgrenze ge-

mäss § 21.

3 Die Bildung, Verwendung und Auflösung von Rückstellungen wer-

den über die Aufwand- und Ausgabenkonten verbucht.

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5

131.11 Gemeindeverordnung (VGG)

4 Die Vorgänge gemäss Abs. 3 werden im Rückstellungsspiegel erläu-

tert.

Bewertung des

Finanz-

vermögens

a. im

Allgemeinen

b. Grund-

eigentum

Bewertung des

Verwaltungs-

vermögens

Abschreibun-

gen des

Verwaltungs-

vermögens

a. im

Allgemeinen

b. Grundstücke,

Darlehen,

Beteiligungen

und Einlagen

1 Die Positionen des Finanzvermögens werden zu den Wer-

ten gemäss Anhang 2 Ziff. 1 bilanziert.

2 Wird eine neue Anlage am Jahresende noch nicht genutzt, erfolgt

die Bilanzierung in der Sachgruppe Anlagen im Bau. Die Übertragung

auf das entsprechende Sachkonto in der Bilanz erfolgt bei Nutzungs-

beginn.

3 Wertänderungen werden in der Erfolgsrechnung verbucht.

1 Grundstücke, Grundeigentumsanteile und Gebäude wer-

den in einer Legislaturperiode mindestens einmal neu bewertet.

2 Eine Neubewertung erfolgt unmittelbar nach Wertänderungen ins-

besondere wegen

a. Investitionen in das Grundeigentum,

b. Einräumung und Aufhebung von Dienstbarkeiten,

c. Änderungen der Bau- und Zonenordnung,

d. Umwandlung von Verwaltungs- in Finanzvermögen,

e. Feststellung von Altlasten.

1 Das Verwaltungsvermögen wird zum Anschaffungswert

abzüglich erhaltener Beiträge bilanziert (Aktivierung der Nettoinves-

titionen).

2 Wird eine neue Anlage am Jahresende noch nicht genutzt, erfolgt

die Bilanzierung gemäss § 23 Abs. 2.

1 Das Verwaltungsvermögen, das durch Nutzung entwertet

wird, wird planmässig nach Anlagekategorie gemäss Anhang 2 Ziff. 4

über die festgelegte Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

2 Die Abschreibungen beginnen mit der Nutzung. Im ersten Jahr

der Nutzung kann eine Jahresabschreibung vorgenommen werden.

1 Grundstücke, Darlehen und Beteiligungen des Verwal-

tungsvermögens werden unter Vorbehalt von Abs. 2 und 3 nicht abge-

schrieben. Bei Bedarf findet eine Wertberichtigung statt.

2 Abgeschrieben werden Strassen-, Wasserbau- und Waldgrund-

stücke.

3 Darlehen ohne festgelegten Rückzahlungszeitpunkt und Einla-

gen in privatrechtliche Stiftungen oder Vereine zur Bildung von Eigen-

kapital werden als Investitionsbeiträge aktiviert und über eine Nut-

zungsdauer von 25 Jahren abgeschrieben.

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Gemeindeverordnung (VGG) 131.11

1 Das Verwaltungsvermögen wird jährlich auf dauernde Wert- berichtigung

Wertminderungen geprüft.

2 Ist bei einer Position eine dauerhafte Wertminderung eingetreten,

wird deren bilanzierter Wert ausserplanmässig abgeschrieben oder be-

richtigt.

Das Fremdkapital wird zum Nominalwert bewertet. Bewertung des

Fremdkapitals

1 Der Gemeindevorstand legt fest, ob anstelle des Mindest- Anlagekate-

standards der erweiterte Standard gemäss Anhang 2 Ziff. 4.1 angewen- gorien und

det wird. Die Wahl kann in allgemeiner Weise oder in Bezug auf ein- Nutzungsdauer

zelne Projekte und Beschaffungsgeschäfte erfolgen.

2 In begründeten Fällen kann er eine kürzere Nutzungsdauer fest-

legen.

3 Er kann für die im Anhang 2 Ziff. 4.2 aufgeführten Aufgabenberei-

che beschliessen, dass sich die Aktivierungsgrenze und die Anlagekate-

gorien nach bereichsspezifischen Regelungen richten. Die Anwendung

dieser Regelungen ist im Anhang der Jahresrechnung offenzulegen.

1 Liegenschaften, die ausschliesslich oder zur Hauptsache der Zuordnung von

Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, werden dem Verwaltungsver- Liegenschaften

mögen zugeordnet.

2 Liegenschaften, die im untergeordneten Umfang der Erfüllung

öffentlicher Aufgaben dienen, können anteilsmässig dem Finanz- und

dem Verwaltungsvermögen zugeordnet werden. Andernfalls werden sie

vollumfänglich dem Verwaltungsvermögen zugeordnet.

C. Rechnungsführung

Unabhängig vom Informationsträger sind bei der Führung Grundsätze der

der Bücher und der Erfassung der Buchungsbelege die Grundsätze der Buchführung

ordnungsgemässen Buchführung und Aufbewahrung einzuhalten.

1 Zur Aufbewahrung und Archivierung von Büchern, Bu- Informations-

chungsbelegen und Geschäftskorrespondenz sind unveränderbare In- träger

formationsträger zulässig, namentlich Papier, Bildträger und Daten- a. Zulässigkeit

träger.

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131.11 Gemeindeverordnung (VGG)

2 Veränderbare Informationsträger sind zulässig, wenn

a. technische Verfahren eingesetzt werden, welche die Unverfälsch-

barkeit und Echtheit der gespeicherten Informationen gewährleis-

ten,

b. der Zeitpunkt der Speicherung der Informationen unverfälschbar

nachweisbar ist.

1 Die Informationsträger werden regelmässig auf ihre Un-

verfälschbarkeit und Lesbarkeit geprüft.

2 Die Daten können in andere Formate oder auf andere Informa-

tionsträger übertragen werden, wenn sichergestellt wird, dass

a. die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Informationen gewähr-

leistet bleiben sowie

b. die Verfügbarkeit und die Lesbarkeit den gesetzlichen Anforde-

rungen weiterhin genügen.

3 Die Übertragung von Daten von einem Informationsträger auf

einen anderen wird protokolliert. Das Protokoll wird zusammen mit

den Informationen aufbewahrt.

1 Die Anlagenbuchhaltung umfasst die Sachanlagen, die über

mehrere Jahre genutzt werden. Sie zeigt für jede Anlage insbesondere

a. den Anschaffungswert,

b. die erhaltenen Beiträge,

c. die jährlichen und kumulierten planmässigen Abschreibungen,

d. die Wertberichtigungen und ausserplanmässigen Abschreibungen,

e. den Restbuchwert,

f. die Zu- und Abgänge,

g. die Umgliederungen,

h. die Anlagekategorie und die Nutzungsdauer.

2 Die Anlagen werden gemäss den Sachgruppen in der Bilanz geglie-

dert.

1 Verzinst werden

a. die Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Sonderrechnungen,

b. die Guthaben und Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Spe-

zial- und Vorfinanzierungen der Eigenwirtschaftsbetriebe,

c. die Liegenschaften des Finanzvermögens,

d. das Verwaltungsvermögen der Eigenwirtschaftsbetriebe.

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Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

2 Der Gemeindevorstand legt eine marktübliche interne Verzinsung

fest.

3 Die Einzelheiten der internen Verzinsung werden im Budget und

in der Jahresrechnung offengelegt.

D. Finanzinformationen

1 Im Finanz- und Aufgabenplan, im Budget und in der Jah- Finanz-

resrechnung werden folgende Finanzkennzahlen veröffentlicht

a. Selbstfinanzierungsgrad,

b. Zinsbelastungsanteil,

c. Nettoverschuldungsquotient,

d. Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner.

2 Die Berechnung der Kennzahlen richtet sich nach Anhang 2 Ziff. 3.

kennzahlen

1 Die Gemeinden stellen der Direktion der Justiz und des Finanzstatistik

Innern bis 31. Januar das Budget für das laufende Jahr sowie die fol-

genden Eckwerte des Finanz- und Aufgabenplans zu

a. Ertrags- oder Aufwandüberschuss,

b. langfristige Finanzverbindlichkeiten,

c. zweckfreies Eigenkapital,

d. Steuerertrag,

e. Steuerfuss,

f. Einwohnerzahl.

2 Sie stellen der Direktion bis 30. Juni die Jahresrechnung des Vor-

jahres zu.

3 Sie übermitteln die Daten elektronisch über die für den Aus-

tausch der Gemeindefinanzstatistik verwendete Schnittstelle.

5. Abschnitt: Rechnungs- und Buchprüfung

Die finanztechnische Prüfung richtet sich nach den Schwei- Anwendbare

zerischen Prüfungsstandards der EXPERTsuisse*.

Normen

*Bezugsquelle: www.expertsuisse.ch. Einsehbar beim Gemeindeamt des Kantons

Zürich.

1.7.24 - 125

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Massnahmen

aufgrund des

Prüfungs-

berichts

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

1 Der Gemeindevorstand beschliesst aufgrund des Berichts

der Prüfstelle, ob und allenfalls welche Massnahmen zur Beseitigung

beanstandeter Punkte getroffen werden.

2 Er teilt den Beschluss der Prüfstelle, der Rechnungsprüfungskom-

mission und dem Bezirksrat mit.

Beitrag an die

Projektkosten

a. Voraus-

setzungen

und Höhe

b. Anpassung

der Beiträge

3. Teil: Änderungen im Bestand und Gebiet der Gemeinden

1 Der Kanton leistet einen Beitrag an Projektkosten, die bei

der Vorbereitung eines Zusammenschlusses von politischen Gemein-

den, von Schulgemeinden oder einer Übernahme von Schulaufgaben

durch eine politische Gemeinde anfallen.

2 Voraussetzungen für die Beitragsberechtigung sind übereinstim-

mende Beschlüsse der Gemeindevorstände der beteiligten Gemein-

den über Inhalt und Verlauf des Projekts.

3 Der Beitrag an die Projektkosten beträgt

a. Fr. 100000 für den Zusammenschluss von zwei politischen Gemein-

den; für jede weitere beteiligte Gemeinde erhöht sich der Beitrag

um Fr. 20000,

b. Fr. 35 000 für den Zusammenschluss von zwei Schulgemeinden sowie

für die Übernahme von Schulaufgaben einer Schulgemeinde durch

eine politische Gemeinde; für jede weitere beteiligte Gemeinde er-

höht sich der Beitrag um Fr. 10000.

1 Wenn der Zusammenschluss der Gemeinden oder die Über-

nahme von Schulaufgaben durch die politische Gemeinde nicht zustande

kommt, wird der Beitrag anteilsmässig ausgerichtet.

2 Der Anteil am Beitrag gemäss § 41 Abs. 3 beträgt 25%, wenn die

Stimmberechtigten

a. in einer Grundsatzabstimmung den Zusammenschluss von Gemein-

den bzw. die Übernahme von Schulaufgaben durch die politische

Gemeinde ablehnen,

b. eine Initiative ablehnen, die einen Zusammenschluss von Gemein-

den bzw. die Übernahme von Schulaufgaben durch die politische

Gemeinde verlangt.

3 Der Anteil am Beitrag gemäss § 41 Abs. 3 beträgt 75%, wenn die

Stimmberechtigten

a. den Vertrag über den Zusammenschluss ablehnen,

b. die Revision der Gemeindeordnung im Zusammenhang mit der

Übernahme von Schulaufgaben durch die politische Gemeinde ab-

lehnen.

10

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

1 An den Zusammenschluss von zwei politischen Gemein- Zusammen-

den leistet der Kanton einen Beitrag von Fr. 350000. Für jede weitere schlussbeitrag

beteiligte politische Gemeinde erhöht sich der Beitrag um Fr. 350 000.

2 An den Zusammenschluss von zwei Schulgemeinden leistet der

Kanton einen Beitrag von Fr. 100000. Für jede weitere beteiligte Schul-

gemeinde erhöht sich der Beitrag um Fr. 100 000.

3 An die Übernahme von Schulaufgaben leistet der Kanton der

politischen Gemeinde einen Beitrag von Fr. 100 000 für jede aufgelöste

Schulgemeinde.

1 Der Kanton leistet einer zusammengeschlossenen Gemeinde Entschuldungs-

einen Entschuldungsbeitrag für jede am Zusammenschluss beteiligte beitrag

Gemeinde,

a. die weniger als 5000 Einwohnerinnen und Einwohner zählt und

b. die eine Nettoschuld von mehr als Fr. 1500 pro Einwohnerin und

Einwohner aufweist.

2 Für Gemeinden mit höchstens 3000 Einwohnerinnen und Ein-

wohnern entspricht der Beitrag dem Ergebnis der Multiplikation fol-

gender Faktoren

a. Betrag, um den die Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner

der Gemeinde Fr. 1500 übersteigt,

b. Einwohnerzahl der Gemeinde.

3 Für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 3000 und 5000

berechnet sich der Beitrag nach Anhang 2 Ziff. 5.

1 Die Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner wird Berechnungs-

nach dem Durchschnitt des zehnten bis dritten Jahres berechnet, die grundlagen

dem Jahr des Zusammenschlusses vorangehen.

2 Massgebend für die Einwohnerzahlen ist der Einwohnerbestand

am Ende des dritten Jahres, das dem Jahr des Zusammenschlusses

vorangeht.

1 Der Beitrag wird aus der Differenz zwischen den Finanz- Beitrag zum

ausgleichsbeiträgen gemäss § 159 Abs. 1 GG berechnet,

a. die den einzelnen beteiligten Gemeinden in den vier Jahren vor

dem Zusammenschluss durchschnittlich einzeln ausbezahlt wurden

und

b. die den beteiligten Gemeinden unter der Annahme ihres Zusam-

menschlusses auf der Grundlage eines rechnerischen Steuerfusses

gemäss Abs. 2 in den vier Jahren vor dem Zusammenschluss durch-

schnittlich zugestanden hätten.

Ausgleich von

Einbussen beim

Finanzausgleich

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11

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

2 Als rechnerischer Steuerfuss gilt der mit der berichtigten absolu-

ten Steuerkraft nach § 7 der Finanzausgleichsverordnung vom 17. Au-

gust 2011 (FAV)5 gewogene Gesamtsteuerfuss der am Zusammenschluss

beteiligten Gemeinden. Massgebend für die berichtigte Steuerkraft und

die Gesamtsteuerfüsse sind die Werte des zweiten Kalenderjahres, das

dem jeweiligen Ausgleichsjahr gemäss § 8 lit. a des Finanzausgleichs-

gesetzes vom 12. Juli 20104 vorangeht.8

3 Der Beitrag gemäss Abs. 1 wird im ersten Jahr in voller Höhe

geleistet und in den folgenden Jahren um jährlich 25% vermindert.

Vollzug der

Haushalts-

vorschriften

a. Grundsatz

b. Jahresrech-

nung 2018

Eingangsbilanz

4. Teil: Schlussbestimmungen

1 Die materiellen Haushaltsvorschriften des Gemeindege-

setzes vom 20. April 20153 und dieser Verordnung werden erstmals für

das Budget 2019 angewendet. Dieses zeigt mindestens einen Vergleich

mit dem Budget 2018.

2 Die Jahresrechnung 2019 zeigt mindestens einen Vergleich mit

dem Budget 2019.

3 Die Informationspflichten gemäss § 94 GG können sich für das

Budget und die Jahresrechnung 2019 auf Werte jenes Jahres beschrän-

ken. In den Folgejahren werden jeweils die Informationen für ein wei-

teres Jahr abgebildet.

1 Die materiellen Haushaltsvorschriften des Gemeindegeset-

zes vom 6. Juni 1926 sowie der folgenden Verordnungen werden letzt-

mals für die Jahresrechnung 2018 angewendet

a. Verordnung über den Gemeindehaushalt vom 26. September 1984,

b. Verordnung über die Abschreibungen nach betriebswirtschaftlichen

Gesichtspunkten vom 30. Juli 1999,

c. Verordnung über das Globalbudget in den Gemeinden vom 22. Ja-

nuar 1997.

2 Im Übrigen richten sich die Zuständigkeiten und das Verfahren

nach den Haushaltsvorschriften des Gemeindegesetzes vom 20. April

20153 und dieser Verordnung.

1 Das Budgetorgan hält in einem Beschluss fest, ob das Ver-

waltungsvermögen für die Eingangsbilanz neu bewertet wird oder nicht.

2 Die Gemeinden prüfen die Zuordnung der Vermögenswerte zum

Verwaltungs- oder Finanzvermögen.

12

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

3 Vermögenswerte, die aufgrund eines Beschlusses einer öffent-

lichen Aufgabe dienen und irrtümlich im Finanzvermögen bilanziert

sind, werden bei der Erstellung der Eingangsbilanz ins Verwaltungs-

vermögen übergeführt.

4 Die betreffenden Vermögenswerte werden im Bilanzanpassungs-

bericht unter Angabe ihres Buchwertes offengelegt.

1 OS 72, 238; Begründung siehe ABI 2016-07-15. Vom Kantonsrat genehmigt am

7. November 2016.

2 Inkrafttreten: 1. Januar 2018.

3 LS 131.1.

4 LS 132.1.

5 LS 132.11.

6 LS 161.1.

7 Eingefügt durch RRB vom 5. Juli 2017 (OS 72, 567; ABI 2017-07-14). In Kraft

seit 1. Januar 2018.

8 Fassung gemäss RRB vom 5. Juli 2017 (OS 72, 567; ABI 2017-07-14). In Kraft

seit 1. Januar 2018.

9 Eingefügt durch RRB vom 29. August 2018 (OS 73, 523; ABI 2018-09-07). In

Kraft seit 1. Januar 2019.

10 Fassung gemäss RRB vom 29. August 2018 (OS 73, 523; ABI 2018-09-07). In

Kraft seit 1. Januar 2019.

11 Fassung gemäss RRB vom 22. Mai 2019 (OS 74, 555; AB12019-05-31). In Kraft

seit 1. Januar 2020.

12 Eingefügt durch RRB vom 26. August 2020 (OS 75, 549; AB1 2020-09-04). In

Kraft seit 1. Januar 2021.

13 Fassung gemäss RRB vom 26. August 2020 (OS 75, 549; AB1 2020-09-04). In

Kraft seit 1. Januar 2021.

14 Eingefügt durch RRB vom 14. Juli 2021 (OS 76, 539; AB1 2021-07-23). In Kraft

seit 1. Januar 2022.

15 Fassung gemäss RRB vom 14. Juli 2021 (OS 76, 539; ABI 2021-07-23). In Kraft

seit 1. Januar 2022.

16 Eingefügt durch RRB vom 14. Dezember 2022 (OS 78, 413; AB1 2022-12-23).

In Kraft seit 1. Dezember 2023 (ABI 2023-09-22).

17 Fassung gemäss RRB vom 14. Dezember 2022 (OS 78, 413; ABI 2022-12-23).

In Kraft seit 1. Dezember 2023 (ABI 2023-09-22).

18 Eingefügt durch RRB vom 30. August 2023 (OS 79, 77; ABI 2023-09-15). In

Kraft seit 1. Mai 2024 (AB1 2024-03-08).

19 Fassung gemäss RRB vom 30. August 2023 (OS 79, 77; AB1 2023-09-15). In

Kraft seit 1. Mai 2024 (ABI 2024-03-08).

20 Aufgehoben durch RRB vom 30. August 2023 (OS 79, 77; ABI 2023-09-15). In

Kraft seit 1. Mai 2024 (AB1 2024-03-08).

1.7.24 - 125

13

131.11

Anhang 1

1. Funktionale Gliederung

Gemeindeverordnung (VGG)

Funktion

Bezeichnung

0

Allgemeine Verwaltung

01

Legislative und Exekutive

011

Legislative

012

Exekutive

02

Allgemeine Dienste

021

Finanz- und Steuerverwaltung

022

Allgemeine Dienste, übrige

029

Verwaltungsliegenschaften, übrige

1

11

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Öffentliche Sicherheit

111

Polizei

112

Verkehrssicherheit

12

Rechtsprechung

120

Rechtsprechung

14

Allgemeines Rechtswesen

140

Allgemeines Rechtswesen

1408

Regionales Zivilstandsamt

1409

Regionales Gemeindeammann- und Betreibungsamt

15

Feuerwehr

150

Feuerwehr

1509

16

161

162

1620

1621

1629

Regionale Feuerwehrorganisation

Verteidigung

Militärische Verteidigung

Zivile Verteidigung

Zivilschutz

Ziviler Gemeindeführungsstab

Regionale Zivilschutzorganisation

14

Gemeindeverordnung (VGG)

2

Bildung

21

Obligatorische Schule

211

Eingangsstufe

212

Primarstufe

213

Sekundarstufe

214

Musikschulen

217

Schulliegenschaften

218

Tagesbetreuung

219

Obligatorische Schule, Übriges

21907

Schulleitung

21917 Schulverwaltung

2192–21998 Volksschule, Sonstiges

22

Sonderschulen

220

Sonderschulen

23

Berufliche Grundbildung

230

Berufliche Grundbildung

25

Allgemeinbildende Schulen

251

Gymnasiale Maturitätsschulen

252

Fachmittelschulen und andere allgemeinbildende Schulen

269

Höhere Berufsbildung

2609

Höhere Berufsbildung

29

Übriges Bildungswesen

299

Bildung, Übriges

3

Kultur, Sport und Freizeit

31

Kulturerbe

311

Museen und bildende Kunst

312

Denkmalpflege und Heimatschutz

32

Kultur, übrige

32110

Bibliotheken und Literatur

3228

Musik und Theater

329

Kultur, Übriges

33

Medien

331

Film und Kino

332

Massenmedien

1.7.24 - 125

131.11

15

131.11

34 Sport und Freizeit

341 Sport

342 Freizeit

35 Kirchen und religiöse Angelegenheiten

350 Kirchen und religiöse Angelegenheiten

4 Gesundheit

41 Spitäler, Kranken- und Pflegeheime

411 Spitäler

412 Kranken-, Alters- und Pflegeheime

4125 Pflegefinanzierung Kranken-, Alters- und Pflegeheime

413 Psychiatrische Kliniken

42 Ambulante Krankenpflege

421 Ambulante Krankenpflege

4215 Pflegefinanzierung ambulante Krankenpflege (Spitex)

422 Rettungsdienste

43 Gesundheitsprävention

431 Alkohol- und Drogenprävention

432 Krankheitsbekämpfung, übrige

433 Schulgesundheitsdienst

434 Lebensmittelkontrolle

49 Gesundheitswesen, Übriges

490 Gesundheitswesen, Übriges

5 Soziale Sicherheit

51 Krankheit und Unfall

511 Krankenversicherung

512 Prämienverbilligungen

513 Unfallversicherungen

52 Invalidität

522 Ergänzungsleistungen IV

523 Invalidenheime

524 Leistungen an Invalide

53 Alter und Hinterlassene

531 Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV

532 Ergänzungsleistungen AHV

533 Leistungen an Pensionierte

16

Gemeindeverordnung (VGG)

Gemeindeverordnung (VGG)

534 Wohnen im Alter (ohne Pflege)

535 Leistungen an das Alter

54 Familie und Jugend

543 Alimentenbevorschussung und -inkasso

544 Jugendschutz

545 Leistungen an Familien

545113 Kindertagesstätten und Kinderhorte

55 Arbeitslosigkeit

552 Leistungen an Arbeitslose

552514 Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

559 Arbeitslosigkeit, Übriges

56 Sozialer Wohnungsbau

560 Sozialer Wohnungsbau

57 Sozialhilfe und Asylwesen

571 Beihilfen/Zuschüsse

572 Wirtschaftliche Hilfe

5720 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe

5721 Freiwillige wirtschaftliche Hilfe

573 Asylwesen

579 Fürsorge, Übriges

59 Soziale Wohlfahrt, Übriges

592 Hilfsaktionen im Inland

593 Hilfsaktionen im Ausland

6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung

61 Strassenverkehr

611 Nationalstrassen

612 Hauptstrassen nach Bundesrecht

613 Kantonsstrassen, übrige

615 Gemeindestrassen

618 Privatstrassen

619 Strassen, Übriges

62 Öffentlicher Verkehr

621 Öffentliche Verkehrsinfrastruktur

622 Regional- und Agglomerationsverkehr

629 Öffentlicher Verkehr, Übriges

1.7.24 - 125

131.11

17

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

63

631

632

633

634

64

640

640113

Verkehr, Übriges

Schifffahrt

Luft- und Raumfahrt

Sonstige Transportsysteme

Verkehrsplanung allgemein

Nachrichtenübermittlung

Nachrichtenübermittlung

Netzwerke (Gemeindebetrieb)

7

71

Umweltschutz und Raumordnung

Wasserversorgung

710

Wasserversorgung

7100

Wasserversorgung (allgemein)

7101

Wasserwerk (Gemeindebetrieb)

72

Abwasserbeseitigung

720

Abwasserbeseitigung

7200

Abwasserbeseitigung (allgemein)

7201

Abwasserbeseitigung (Gemeindebetrieb)

7202

Kläranlagen (Gemeindebetrieb)

73

Abfallwirtschaft

730

Abfallwirtschaft

7300

Abfallwirtschaft (allgemein)

7301

7302

74

Verbauungen

741

742

75

750

76

761

769

77

771

7719

Abfallwirtschaft (Gemeindebetrieb)

Kehrichtverbrennungsanlagen (Betrieb)

Gewässerverbauungen

Schutzverbauungen, übrige

Arten- und Landschaftsschutz

Arten- und Landschaftsschutz

Bekämpfung von Umweltverschmutzung

Luftreinhaltung und Klimaschutz

Übrige Bekämpfung von Umweltverschmutzung

Übriger Umweltschutz

Friedhof und Bestattung

Regionale Friedhoforganisation

18

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

779

Umweltschutz, Übriges

79

Raumordnung

790

Raumordnung

7909

Regionale Planungsgruppen

8

Volkswirtschaft

81

Landwirtschaft

812

Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen

813

Landwirtschaftliche Produktionsverbesserungen Vieh

814

Landwirtschaftliche Produktionsverbesserungen Pflanzen

818

Alpwirtschaft

82

Forstwirtschaft

820

Forstwirtschaft

83

Jagd und Fischerei

830

Jagd und Fischerei

84

Tourismus

840

Tourismus

85

Industrie, Gewerbe, Handel

850

Industrie, Gewerbe, Handel

86

Banken und Versicherungen

860

Banken und Versicherungen

87

Brennstoffe und Energie

871

Elektrizität

8710

Elektrizität (allgemein)

8711

Elektrizitätswerk – Elektrizitätsnetz (Gemeindebetrieb)

8712

Elektrizitätswerk – Stromhandel und Übriges

(ohne Elektrizitätsnetz) (Gemeindebetrieb)

872

Erdöl und Gas

8720

Erdöl und Gas (allgemein)

8721

Gasversorgung (Gemeindebetrieb)

873

Nichtelektrische Energie

8730

Nichtelektrische Energie (allgemein)

8731

Fernwärmebetrieb nichtelektrische Energie (Gemeinde-

betrieb)

1.7.24 - 125

19

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

879

Energie, Übriges

8790

Energie, Übriges (allgemein)

8791

Fernwärmebetrieb Energie, Übriges (Gemeindebetrieb)

89

Sonstige gewerbliche Betriebe

890

Sonstige gewerbliche Betriebe

9

Finanzen und Steuern

91

Steuern

910

Steuern

9100

Allgemeine Gemeindesteuern

9101

Sondersteuern

93

Finanz- und Lastenausgleich

930

Finanz- und Lastenausgleich

95

Ertragsanteile, übrige

950

Ertragsanteile, übrige, ohne Zweckbindung

96

Vermögens- und Schuldenverwaltung

961

Zinsen

962

Emissionskosten

963

Liegenschaften des Finanzvermögens

9639

Gewinne und Verluste sowie Wertberichtigungen auf

Liegenschaften des Finanzvermögens

969

Finanzvermögen, Übriges

97

Rückverteilungen

971

Rückverteilungen aus CO2-Abgabe

99

Nicht aufgeteilte Posten

990

Nicht aufgeteilte Posten

9900

Finanzpolitische Reserve, Einlagen und Entnahmen

995

Neutrale Aufwendungen und Erträge

9950

Neutrale Aufwendungen und Erträge

9951

Zweckgebundene Zuwendungen

999

Abschluss

9990

Abtragung Bilanzfehlbetrag

9998

Abschluss Zweckverband

9999

Abschluss

20

Gemeindeverordnung (VGG)

2. Kontenrahmen

Sachgruppe Bezeichnung

Bilanz

131.11

1

10

100

1000

Aktiven

Finanzvermögen (FV)

Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen

Kasse

1001

Post

1002

Bank

1003

Kurzfristige Geldmarktanlagen

1004

Debit- und Kreditkarten

1009

Übrige flüssige Mittel

101

Forderungen

1010

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber

Dritten

1011

Kontokorrente mit Dritten

1012

Steuerforderungen

1013

1014

1014.2

1015

1016

1019

102

Kurzfristige Finanzanlagen

1020

Anzahlungen an Dritte

Transferforderungen

Transferforderungen Finanz- und Lastenausgleich

Interne Kontokorrente (Abrechnungskonten)

Vorschüsse für vorläufige Verwaltungsausgaben

Übrige Forderungen

Kurzfristige Darlehen

1022

Verzinsliche Anlagen

1023

Festgelder

10269

Kurzfristige derivative Finanzinstrumente

1029

Übrige kurzfristige Finanzanlagen

104

Aktive Rechnungsabgrenzungen (RA)

1040

Aktive RA Personalaufwand

1041

Aktive RA Sach- und übriger Betriebsaufwand

1043

Aktive RA Transfers der Erfolgsrechnung

1043.2

1044

Aktive RA Finanz- und Lastenausgleich

Aktive RA Finanzaufwand/Finanzertrag

1045

Aktive RA übriger betrieblicher Ertrag

1.7.24 - 125

21

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

1046 Aktive RA Investitionsrechnung

106 Vorräte und angefangene Arbeiten

1060 Handelswaren

1061 Roh- und Hilfsmaterial

1062 Halb- und Fertigfabrikate

1063 Angefangene Arbeiten

10711 Langfristige Finanzanlagen

1070 Aktien und Anteilscheine

1071 Verzinsliche Anlagen

1072 Langfristige Forderungen

10769 Langfristige derivative Finanzinstrumente

1079 Übrige langfristige Finanzanlagen

10815 Sach- und immaterielle Anlagen Finanzvermögen

1080 Grundstücke FV

1084 Gebäude FV

1086 Mobilien FV

1087 Anlagen im Bau FV

108915 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen FV

109 Forderungen gegenüber Fonds im Fremdkapital

1091.013 Forderungen gegenüber Fonds im Fremdkapital

1091.077 Forderung gegenüber Fonds des überkommunalen

Strassenbaus

1091.087 Forderung gegenüber Fonds des überkommunalen

Strassenunterhalts

14 Verwaltungsvermögen (VV)

140 Sachanlagen Verwaltungsvermögen

1400 Grundstücke VV

1400.0 Allgemeiner Haushalt

1400.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe

140113 Strassen und Verkehrswege

1401.0 Allgemeiner Haushalt

1401.1-99 Eigenwirtschaftsbetriebe

1402 Wasserbau

1402.0 Allgemeiner Haushalt

1402.1-99 Eigenwirtschaftsbetriebe

1403 Übrige Tiefbauten

1403.0 Allgemeiner Haushalt

22

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

1403.1-9

Eigenwirtschaftsbetriebe

1404

Hochbauten

1404.0

Allgemeiner Haushalt

1404.1-9

Eigenwirtschaftsbetriebe

1405

Waldungen

1405.0

Allgemeiner Haushalt

1406

Mobilien VV

1406.0

Allgemeiner Haushalt

1406.1-9

Eigenwirtschaftsbetriebe

1407

Anlagen im Bau VV

1407.0

Allgemeiner Haushalt

1407.1-9

Eigenwirtschaftsbetriebe

1409

Übrige Sachanlagen

1409.0

Allgemeiner Haushalt

1409.1-9

Eigenwirtschaftsbetriebe

142

Immaterielle Anlagen

1420

Software

1420.0

Allgemeiner Haushalt

1420.1-9

Eigenwirtschaftsbetriebe

1421

Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte

1421.0

Allgemeiner Haushalt

1421.1-9

Eigenwirtschaftsbetriebe

1427

Immaterielle Anlagen in Realisierung

1427.0

Allgemeiner Haushalt

1427.1-9

Eigenwirtschaftsbetriebe

1429

Übrige immaterielle Anlagen

1429.0

Allgemeiner Haushalt

1429.1-9

Eigenwirtschaftsbetriebe

144

Darlehen

1440

Darlehen an den Bund

1440.0

Allgemeiner Haushalt

1440.1-9

Eigenwirtschaftsbetriebe

1441

Darlehen an Kantone und Konkordate

1441.0

Allgemeiner Haushalt

1441.1-9

Eigenwirtschaftsbetriebe

1442

Darlehen an Gemeinden und Zweckverbände

1442.0

Allgemeiner Haushalt

1.7.24 - 125

23

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

1442.1-9

1443

1443.0

1443.1-9

1444

1444.0

1444.1-9

1445

1445.0

1445.1-9

1446

1446.0

1446.1-9

1447

1447.0

1447.1-9

1448

1448.0

1448.1-9

145

1450

1450.0

1450.1-9

1451

1451.0

1451.1-9

1452

1452.0

1452.1-9

1453

1453.0

1453.1-9

1454

1454.0

1454.1-9

1455

1455.0

Eigenwirtschaftsbetriebe

Darlehen an öffentliche Sozialversicherungen

Allgemeiner Haushalt

Eigenwirtschaftsbetriebe

Darlehen an öffentliche Unternehmungen

Allgemeiner Haushalt

Eigenwirtschaftsbetriebe

Darlehen an private Unternehmungen

Allgemeiner Haushalt

Eigenwirtschaftsbetriebe

Darlehen an private Organisationen ohne Erwerbszweck

Allgemeiner Haushalt

Eigenwirtschaftsbetriebe

Darlehen an private Haushalte

Allgemeiner Haushalt

Eigenwirtschaftsbetriebe

Darlehen an das Ausland

Allgemeiner Haushalt

Eigenwirtschaftsbetriebe

Beteiligungen, Grundkapitalien

Beteiligungen am Bund

Allgemeiner Haushalt

Eigenwirtschaftsbetriebe

Beteiligungen an Kantonen und Konkordaten

Allgemeiner Haushalt

Eigenwirtschaftsbetriebe

Beteiligungen an Gemeinden und Zweckverbänden

Allgemeiner Haushalt

Eigenwirtschaftsbetriebe

Beteiligungen an öffentlichen Sozialversicherungen

Allgemeiner Haushalt

Eigenwirtschaftsbetriebe

Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen

Allgemeiner Haushalt

Eigenwirtschaftsbetriebe

Beteiligungen an privaten Unternehmungen

Allgemeiner Haushalt

24

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

1455.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe

1456 Beteiligungen an privaten Organisationen ohne Erwerbs-

zweck

1456.0 Allgemeiner Haushalt

1456.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe

1457 Beteiligungen an privaten Haushalten

1457.0 Allgemeiner Haushalt

1457.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe

1458 Beteiligungen im Ausland

1458.0 Allgemeiner Haushalt

1458.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe

146 Investitionsbeiträge

1460 Investitionsbeiträge an den Bund

1460.0 Allgemeiner Haushalt

1460.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe

1461 Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate

1461.0 Allgemeiner Haushalt

1461.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe

1462 Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände

1462.0 Allgemeiner Haushalt

1462.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe

1463 Investitionsbeiträge an öffentliche Sozialversicherungen

1463.0 Allgemeiner Haushalt

1463.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe

1464 Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen

1464.0 Allgemeiner Haushalt

1464.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe

1465 Investitionsbeiträge an private Unternehmungen

1465.0 Allgemeiner Haushalt

1465.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe

1466 Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne

Erwerbszweck

1466.0 Allgemeiner Haushalt

1466.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe

1467 Investitionsbeiträge an private Haushalte

1467.0 Allgemeiner Haushalt

1467.1-9 Eigenwirtschaftsbetriebe

1.7.24 - 125

25

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

1468

1468.0

1468.1-9

1469

1469.0

1469.1-9

2

2013

200

2000

2001

2002

2003

2004

2004.2

2005

2006

20098

201

2010

20118

2012

2013

2014

2015

201610

2019

204

2040

2041

2043

2044

2045

Investitionsbeiträge an das Ausland

Allgemeiner Haushalt

Eigenwirtschaftsbetriebe

Investitionsbeiträge an Anlagen im Bau

Allgemeiner Haushalt

Eigenwirtschaftsbetriebe

Passiven

Fremdkapital

Laufende Verbindlichkeiten

Laufende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-

gen von Dritten

Kontokorrente mit Dritten

Steuern

Erhaltene Anzahlungen von Dritten

Transferverbindlichkeiten

Transferverbindlichkeiten Finanz- und Lastenausgleich

Interne Kontokorrente (Abrechnungskonten)

Depotgelder und Kautionen

Übrige laufende Verbindlichkeiten

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Finanzintermediären

Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Gemeinwesen

und Zweckverbänden

Verbindlichkeiten gegenüber konsolidierten Einheiten

Verbindlichkeiten gegenüber selbstständigen Einheiten

Kurzfristiger Anteil langfristiger Verbindlichkeiten

Kurzfristiger Anteil langfristiger Leasingverbindlichkeiten

Kurzfristige derivative Finanzinstrumente

Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber

Dritten

Passive Rechnungsabgrenzungen (RA)

Passive RA Personalaufwand

Passive RA Sach- und übriger Betriebsaufwand

Passive RA Transfers der Erfolgsrechnung

Passive RA Finanzaufwand/Finanzertrag

Passive RA übriger betrieblicher Ertrag

26

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

2046

Passive RA Investitionsrechnung

205

Kurzfristige Rückstellungen

2050

Kurzfristige Rückstellungen aus Mehrleistungen des

Personals

2051

Kurzfristige Rückstellungen für andere Ansprüche des

Personals

2052

Kurzfristige Rückstellungen für Prozesse

2053

Kurzfristige Rückstellungen für nicht versicherte Schäden

2054

Kurzfristige Rückstellungen für Bürgschaften und

Garantieleistungen

2055

Kurzfristige Rückstellungen aus übriger betrieblicher

Tätigkeit

2056

Kurzfristige Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen

2057

Kurzfristige Rückstellungen für Finanzaufwand

2058

Kurzfristige Rückstellungen der Investitionsrechnung

2058.0

Kurzfristige Rückstellungen für Sachanlagen der

Investitionsrechnung

2058.1

Kurzfristige Rückstellungen für Investitionen auf

Rechnung Dritter

2058.2

Kurzfristige Rückstellungen für immaterielle Anlagen

2058.6

Kurzfristige Rückstellungen für Investitionsbeiträge

2059

Übrige kurzfristige Rückstellungen der Erfolgsrechnung

2059.2

Kurzfristige Rückstellungen Finanz- und Lastenausgleich

206

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

2060

Hypotheken

2062

Kassascheine

2063

Anleihen

2064

Darlehen, Schuldscheine

2066⁹

Langfristige derivative Finanzinstrumente

2067

Leasingverträge

2069

Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten

208

Langfristige Rückstellungen

2081

Langfristige Rückstellungen für Ansprüche des Personals

2082

Langfristige Rückstellungen für Prozesse

2083

Langfristige Rückstellungen für nicht versicherte Schäden

2084

Langfristige Rückstellungen für Bürgschaften und

Garantieleistungen

1.7.24 - 125

27

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

2085

Langfristige Rückstellungen aus übriger betrieblicher

Tätigkeit

2086

Langfristige Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen

2087

Langfristige Rückstellungen für Finanzaufwand

2088

Langfristige Rückstellungen der Investitionsrechnung

2088.0

Langfristige Rückstellungen für Sachanlagen der

Investitionsrechnung

2088.1

Langfristige Rückstellungen für Investitionen auf

Rechnung Dritter

2088.2

Langfristige Rückstellungen für immaterielle Anlagen

2088.6

2089

2089.2

Langfristige Rückstellungen für Investitionsbeiträge

Übrige langfristige Rückstellungen der Erfolgsrechnung

Langfristige Rückstellungen Finanz- und Lastenausgleich

209

Verbindlichkeiten gegenüber Fonds im Fremdkapital

2091.013

Verbindlichkeiten gegenüber Fonds im Fremdkapital

2091.007

Fonds Ersatzabgaben für Schutzraumbauten

2091.077

Fonds des überkommunalen Strassenbaus

2091.087

Fonds des überkommunalen Strassenunterhalts

209213

Verbindlichkeiten gegenüber Legaten und Stiftungen ohne

eigene Rechtspersönlichkeit im Fremdkapital

2913

Eigenkapital

2908

Spezialfinanzierungen im Eigenkapital

290013

Spezialfinanzierungen im Eigenkapital

2900.1

Wasserwerk

2900.2

Abwasserbeseitigung

2900.3

Abfallwirtschaft

291

Fonds im Eigenkapital

2910.013

Fonds im Eigenkapital

2910.017

Forstreservefonds

2910.007 Fonds Ersatzabgaben für Parkplatzbauten

2910.0212 Mehrwertausgleichsfonds

2910.039 Wohnraumfonds

2910.1-97 Liegenschaftenfonds

292

Rücklagen der Globalbudgetbereiche

2920

Rücklagen der Globalbudgetbereiche

293

Vorfinanzierungen

2930

Vorfinanzierungen

2930.0

Allgemeiner Haushalt

28

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

2930.1

Wasserwerk

2930.2

Abwasserbeseitigung

2930.3

Abfallwirtschaft

294

Finanzpolitische Reserve

2940

Finanzpolitische Reserve

29613

Marktwertreserve auf Finanzinstrumenten

2961

Marktwertreserve auf Finanzinstrumenten

299

Bilanzüberschuss/-fehlbetrag

2990

Jahresergebnis

2999

Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre

Erfolgsrechnung

3

Aufwand

30

Personalaufwand

300

Behörden und Kommissionen

3000

Entschädigungen, Tag- und Sitzungsgelder an Behörden

und Kommissionen

3001

Vergütungen an Behörden und Kommissionen (nicht zum

massgebenden Lohn gehörend)

301

Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals

3010

Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals

302

Löhne der Lehrpersonen

3020

Löhne der Lehrpersonen

303

Temporäre Arbeitskräfte

3030

Temporäre Arbeitskräfte

304

Zulagen

3040

Kinder- und Ausbildungszulagen

3042

Verpflegungszulagen

3043

Wohnungszulagen

3049

Übrige Zulagen

30519

Arbeitgebendenbeiträge (AG)

3050

AG-Beiträge AHV, IV, EO, ALV, Verwaltungskosten

3052

AG-Beiträge an Pensionskassen

3053

AG-Beiträge an Unfall- und Personal-Haftpflicht-

versicherungen

3054

AG-Beiträge an Familienausgleichskasse

3055

AG-Beiträge an Krankentaggeldversicherungen

1.7.24 - 125

29

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

3056

AG-Beiträge an Krankenkassenprämien

3059

Übrige AG-Beiträge

30619

Arbeitgebendenleistungen

3060

Ruhegehälter

3061

Renten oder Rentenanteile

3062

Teuerungszulagen auf Renten und Rentenanteilen

3063

Unfallrenten und Rentenablösungen

3064

Überbrückungsrenten

306919

Übrige Arbeitgebendenleistungen

309

Übriger Personalaufwand

309015

Aus- und Weiterbildung des eigenen Personals

3091

Personalwerbung

3099

Übriger Personalaufwand

31

Sach- und übriger Betriebsaufwand

310

Material- und Warenaufwand

3100

Büromaterial

3101

Betriebs-, Verbrauchsmaterial

3102

Drucksachen, Publikationen

3103

Fachliteratur, Zeitschriften

3104

Lehrmittel

3105

Lebensmittel

3106

Medizinisches Material

3109

Übriger Material- und Warenaufwand

311

Nicht aktivierbare Anlagen

3110

Anschaffung Büromöbel und -geräte

3111

Anschaffung Apparate, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge,

Werkzeuge

3112

Anschaffung Kleider, Wäsche, Vorhänge

3113

Anschaffung Hardware

3115

Anschaffung Viehhabe

3116

Anschaffung medizinische Geräte und Instrumente

3118

Anschaffung immaterielle Anlagen

3119

Anschaffung übrige nicht aktivierbare Anlagen

312

Ver- und Entsorgung Liegenschaften Verwaltungsvermögen

3120

Ver- und Entsorgung Liegenschaften VV

313

Dienstleistungen und Honorare

3130

Dienstleistungen Dritter

30

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

3131 Planungen und Projektierungen Dritter

313219 Honorare externe Beratungen, Gutachten, Fachexpertisen

usw.

3133 Informatik-Nutzungsaufwand

3134 Sachversicherungsprämien

3135 Dienstleistungsaufwand für Personen in Obhut

313619 Dienstleistungsaufwand für privatärztliche Tätigkeit

3137 Steuern und Abgaben

3138 Kurse, Prüfungen und Beratungen

3139 Lehrlingsprüfungen

314 Baulicher und betrieblicher Unterhalt

3140 Unterhalt an Grundstücken

314113 Unterhalt Strassen und Verkehrswege

3142 Unterhalt Wasserbau

3143 Unterhalt übrige Tiefbauten

3144 Unterhalt Hochbauten, Gebäude

3145 Unterhalt Wald

3149 Unterhalt übrige Sachanlagen

315 Unterhalt Mobilien und immaterielle Anlagen

3150 Unterhalt Büromöbel und -geräte

3151 Unterhalt Apparate, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Werk-

zeuge

3153 Informatik-Unterhalt (Hardware)

3156 Unterhalt medizinische Geräte und Instrumente

3158 Unterhalt immaterielle Anlagen

3159 Unterhalt übrige mobile Anlagen

31610 Mieten, Leasing, Pachten, Benützungskosten

3160 Miete und Pacht Liegenschaften

3161 Mieten, Benützungskosten Mobilien

3162 Raten für operatives Leasing

3169 Übrige Mieten und Benützungskosten

317 Spesenentschädigungen

3170 Reisekosten und Spesen

3171 Exkursionen, Schulreisen und Lager

318 Wertberichtigungen auf Forderungen

3180 Wertberichtigungen auf Forderungen

3181 Tatsächliche Forderungsverluste

1.7.24 - 125

31

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

3181.115 Prämienverbilligungen: Abschreibung und Erlass von

Rückerstattungsforderungen

3181.1019 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen KVG-

Prämien an Ergänzungsleistungs- und Beihilfebeziehende

(zu Unrecht bezogene Leistungen)

3181.1119 Erlass von Rückerstattungsforderungen KVG-Prämien

an Ergänzungsleistungs- und Beihilfebeziehende

(zu Unrecht bezogene Leistungen)

3181.1319 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen KVG-

Prämien aus Nachlass an Ergänzungsleistungs- und

Beihilfebeziehende (rechtmässig bezogene Leistungen)

3181.214 Zusatzleistungen: Abschreibung und Erlass von Rück-

erstattungsforderungen

3181.2014 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen Ergän-

zungsleistungen (zu Unrecht bezogene Leistungen)

3181.2114 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen Ergän-

zungsleistungen (rechtmässig bezogene Leistungen aus

Nachlass)

3181.2214 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen

EL-Krankheits- und Behinderungskosten (zu Unrecht

bezogene Leistungen)

3181.2314 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen

EL-Krankheits- und Behinderungskosten (rechtmässig

bezogene Leistungen aus Nachlass)

3181.2414 Abschreibung und Erlass von Rückerstattungsforderungen

Beihilfen

3181.2514 Abschreibung und Erlass von Rückerstattungsforderungen

kantonalrechtliche Zuschüsse

3181.2614 Abschreibung und Erlass von Rückerstattungsforderungen

Gemeindezuschüsse

3181.2814 Erlass von Rückerstattungsforderungen Ergänzungs-

leistungen (zu Unrecht bezogene Leistungen)

3181.2914 Erlass von Rückerstattungsforderungen EL-Krankheits-

und Behinderungskosten (zu Unrecht bezogene

Leistungen)

3181.614 Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Abschrei-

bung und Erlass von Rückerstattungsforderungen

3181.6014 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen Über-

brückungsleistungen

3181.6214 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen

ÜL-Krankheits- und Behinderungskosten

32

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

3181.6814 Erlass von Rückerstattungsforderungen Überbrückungs-

leistungen

3181.6914 Erlass von Rückerstattungsforderungen ÜL-Krankheits-

und Behinderungskosten

31913

Übriger Betriebsaufwand

3190

Schadenersatzleistungen

3192

Abgeltung von Rechten

3199

Übriger Betriebsaufwand

33

Abschreibungen Verwaltungsvermögen

330

Abschreibungen Sachanlagen VV

3300

Planmässige Abschreibungen Sachanlagen VV

3300.0

Planmässige Abschreibungen Grundstücke VV

3300.113

Planmässige Abschreibungen Strassen

und Verkehrswege VV

3300.2

Planmässige Abschreibungen Wasserbau VV

3300.3

Planmässige Abschreibungen übrige Tiefbauten VV

3300.4

Planmässige Abschreibungen Hochbauten VV

3300.5

Planmässige Abschreibungen Waldungen VV

3300.6

Planmässige Abschreibungen Mobilien VV

3300.9

Planmässige Abschreibungen übrige Sachanlagen VV

3301

Ausserplanmässige Abschreibungen Sachanlagen VV

3301.0

Ausserplanmässige Abschreibungen Grundstücke VV

3301.113

Ausserplanmässige Abschreibungen Strassen

und Verkehrswege VV

3301.2

Ausserplanmässige Abschreibungen Wasserbau VV

3301.3

Ausserplanmässige Abschreibungen übrige Tiefbauten VV

3301.4

Ausserplanmässige Abschreibungen Hochbauten VV

3301.5

Ausserplanmässige Abschreibungen Waldungen VV

3301.6

Ausserplanmässige Abschreibungen Mobilien VV

3301.7

Ausserplanmässige Abschreibungen Anlagen im Bau VV

3301.9

Ausserplanmässige Abschreibungen übrige Sachanlagen VV

332

Abschreibungen immaterielle Anlagen

3320

Planmässige Abschreibungen immaterielle Anlagen

3320.0

Planmässige Abschreibungen Software

3320.1

Planmässige Abschreibungen Lizenzen, Nutzungsrechte,

Markenrechte

3320.9

Planmässige Abschreibungen übrige immaterielle Anlagen

3321

Ausserplanmässige Abschreibungen immaterielle Anlagen

1.7.24 - 125

33

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

3321.0

Ausserplanmässige Abschreibungen Software

3321.1

Ausserplanmässige Abschreibungen Lizenzen, Nutzungs-

rechte, Markenrechte

3321.7

Ausserplanmässige Abschreibungen immaterielle Anlagen

in Realisierung

3321.9

Ausserplanmässige Abschreibungen übrige immaterielle

Anlagen

34

Finanzaufwand

340

Zinsaufwand

3400

Verzinsung laufende Verbindlichkeiten

3401

3409

Übrige Passivzinsen

34113

341013

3410.0

3410.1

Verzinsung Finanzverbindlichkeiten

Realisierte Verluste FV

Realisierte Verluste auf Finanzanlagen FV

Realisierte Verluste auf Aktien und Anteilscheinen FV

Realisierte Verluste auf verzinslichen Anlagen FV

3410.9

341115

Realisierte Verluste auf übrigen Finanzanlagen

Realisierte Verluste auf Sach- und immateriellen

Anlagen FV

3411.0

Realisierte Verluste auf Grundstücken FV

3411.4

Realisierte Verluste auf Gebäuden FV

3411.6

Realisierte Verluste auf Mobilien FV

3411.915

Realisierte Verluste auf übrigen Sach- und immateriellen

Anlagen FV

341915

Übrige realisierte Verluste aus Finanzvermögen

342

Kapitalbeschaffungs- und -verwaltungskosten

3420

343

3430

3431

3439

344

3440

3440.011

3440.1

Kapitalbeschaffung und -verwaltung

Liegenschaftenaufwand Finanzvermögen

Baulicher Unterhalt Liegenschaften FV

Nicht baulicher Unterhalt Liegenschaften FV

Übriger Liegenschaftsaufwand FV

Wertberichtigungen Anlagen FV

Wertberichtigungen Finanzanlagen FV

Wertberichtigungen übrige Finanzanlagen FV

Wertberichtigungen Darlehen FV

3440.2 Wertberichtigungen Beteiligungen FV

344115

Wertberichtigungen Sach- und immaterielle Anlagen FV

3441.0 Wertberichtigungen Grundstücke FV

34

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

3441.4

3441.6

3441.7

3441.915

34913

3499

3499.1

3513

35013

350113

350213

35113

Wertberichtigungen Gebäude FV

Wertberichtigungen Mobilien FV

Wertberichtigungen Anlagen im Bau FV

Wertberichtigungen übrige Sach- und immaterielle

Anlagen FV

Übriger Finanzaufwand

Übriger Finanzaufwand

Vergütungszinsen auf Steuern

Einlagen in Spezialfinanzierungen und Fonds

Einlagen in Fonds des Fremdkapitals

Einlagen in Fonds des Fremdkapitals

Einlagen in Legate und Stiftungen des Fremdkapitals

Einlagen in Spezialfinanzierungen und Fonds des Eigen-

kapitals

351013

Einlagen in Spezialfinanzierungen des Eigenkapitals

351113

36

360

3600

Einlagen in Fonds des Eigenkapitals

Transferaufwand

Ertragsanteile an Dritte

Ertragsanteile an den Bund

3601

Ertragsanteile an Kantone und Konkordate

3602

Ertragsanteile an Gemeinden und Zweckverbände

3603

Ertragsanteile an öffentliche Sozialversicherungen

3604

Ertragsanteile an öffentliche Unternehmungen

3618

Entschädigungen an öffentliche Gemeinwesen

3610

Entschädigungen an den Bund

3611

Entschädigungen an Kantone und Konkordate

3612

Entschädigungen an Gemeinden und Zweckverbände

3613

Entschädigungen an öffentliche Sozialversicherungen

3614

362

3621

3621.5

3621.50

3621.6

3621.63

3638

3630

Entschädigungen an öffentliche Unternehmungen

Finanz- und Lastenausgleich

Finanz- und Lastenausgleich an Kanton

Finanzausgleichsbeiträge an Kanton

Ressourcenausgleichsbeiträge

Lastenausgleichsbeiträge an Kanton

Rückerstattung individuelle Sonderlastenausgleichsbeiträge

Beiträge an öffentliche Gemeinwesen und Dritte

Beiträge an den Bund

1.7.24 - 125

35

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

3631 Beiträge an Kantone und Konkordate

3632 Beiträge an Gemeinden und Zweckverbände

3633 Beiträge an öffentliche Sozialversicherungen

3634 Beiträge an öffentliche Unternehmungen

3635 Beiträge an private Unternehmungen

3635.1 Prämienverbilligungen: Beiträge an private Unternehmun-

gen

3635.1019 Beiträge an obligatorische Krankenpflegeversicherung

(Krankenkassen) für Sozialhilfebeziehende

3636 Beiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck

3637 Beiträge an private Haushalte

3637.1 Prämienverbilligungen: Beiträge an private Haushalte

3637.1019 Beiträge an Sozialhilfebeziehende

3637.1119 Beiträge für Ergänzungsleistungsbeziehende

3637.1219 Beiträge für Beihilfebeziehende

3637.2 Zusatzleistungen: Beiträge an private Haushalte

3637.20 Ergänzungsleistungen zur IV

3637.21 Ergänzungsleistungen zur AHV

3637.22 EL-Krankheits- und Behinderungskosten (zur IV)

3637.23 EL-Krankheits- und Behinderungskosten (zur AHV)

3637.24 Beihilfen

3637.25 Kantonalrechtliche Zuschüsse

3637.26 Gemeindezuschüsse

3637.3 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe: Beiträge an private Haus-

halte

3637.30 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe an schweizerische

Staatsangehörige ohne Kostenersatz

3637.31 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe an schweizerische

Staatsangehörige mit vollem Kostenersatz

3637.34 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe an ausländische

Staatsangehörige ohne Kostenersatz

3637.35 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe an ausländische

Staatsangehörige mit vollem Kostenersatz

3637.614 Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Beiträge

an private Haushalte

3637.6014 Überbrückungsleistungen

3637.6214 ÜL-Krankheits- und Behinderungskosten

3638 Beiträge an das Ausland

36

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

364

Wertberichtigungen Darlehen VV

3640

Wertberichtigungen Darlehen VV

3640.0

Wertberichtigungen Darlehen VV an den Bund

3640.1

Wertberichtigungen Darlehen VV an Kantone und

Konkordate

3640.2

Wertberichtigungen Darlehen VV an Gemeinden und

Zweckverbände

3640.3

Wertberichtigungen Darlehen VV an öffentliche Sozial-

versicherungen

3640.4

Wertberichtigungen Darlehen VV an öffentliche Unter-

nehmungen

3640.5

Wertberichtigungen Darlehen VV an private Unter-

nehmungen

3640.6

Wertberichtigungen Darlehen VV an private Organi-

sationen ohne Erwerbszweck

3640.7

Wertberichtigungen Darlehen VV an private Haushalte

3640.8

Wertberichtigungen Darlehen VV an das Ausland

365

Wertberichtigungen Beteiligungen VV

3650

Wertberichtigungen Beteiligungen VV

3650.0

Wertberichtigungen Beteiligungen VV am Bund

3650.1

Wertberichtigungen Beteiligungen VV an Kantonen und

Konkordaten

3650.2

Wertberichtigungen Beteiligungen VV an Gemeinden und

Zweckverbänden

3650.3

Wertberichtigungen Beteiligungen VV an öffentlichen

Sozialversicherungen

3650.4

Wertberichtigungen Beteiligungen VV an öffentlichen

Unternehmungen

3650.5

Wertberichtigungen Beteiligungen VV an privaten

Unternehmungen

3650.6

Wertberichtigungen Beteiligungen VV an privaten

Organisationen ohne Erwerbszweck

3650.7

Wertberichtigungen Beteiligungen VV an privaten

Haushalten

3650.8

Wertberichtigungen Beteiligungen VV im Ausland

366

Abschreibungen Investitionsbeiträge

366015

Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge

3660.0

Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an den

Bund

1.7.24 - 125

37

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

3660.1

Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge

an Kantone und Konkordate

3660.2

Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge

an Gemeinden und Zweckverbände

3660.3

Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge

an öffentliche Sozialversicherungen

3660.4

Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge

an öffentliche Unternehmungen

3660.5

Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge

an private Unternehmungen

3660.6

Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge

an private Organisationen ohne Erwerbszweck

3660.7

Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge

an private Haushalte

3660.8

Planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge an das

Ausland

366115

Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge

3661.0

Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge

an den Bund

3661.1

Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge

an Kantone und Konkordate

3661.2

Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge

an Gemeinden und Zweckverbände

3661.3

Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge

an öffentliche Sozialversicherungen

3661.4

Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge

an öffentliche Unternehmungen

3661.5

Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge

an private Unternehmungen

3661.6

Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge

an private Organisationen ohne Erwerbszweck

3661.7

Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge

an private Haushalte

3661.8

Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge

an das Ausland

3661.9

Ausserplanmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge

an Anlagen im Bau

36913

Übriger Transferaufwand

3690

Übriger Transferaufwand

37

Durchlaufende Beiträge

38

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

370 Durchlaufende Beiträge

3700 Durchlaufende Beiträge an den Bund

3701 Durchlaufende Beiträge an Kantone und Konkordate

3702 Durchlaufende Beiträge an Gemeinden und Zweck-

verbände

3703 Durchlaufende Beiträge an öffentliche Sozial-

versicherungen

3704 Durchlaufende Beiträge an öffentliche Unternehmungen

3705 Durchlaufende Beiträge an private Unternehmungen

3706 Durchlaufende Beiträge an private Organisationen ohne

Erwerbszweck

3707 Durchlaufende Beiträge an private Haushalte

3708 Durchlaufende Beiträge ins Ausland

38 Ausserordentlicher Aufwand

389 Einlagen in das Eigenkapital

3892 Einlagen in Rücklagen der Globalbudgetbereiche

389313 Einlagen in Vorfinanzierungen des Eigenkapitals

3894 Einlagen in finanzpolitische Reserve

3899 Abtragung Bilanzfehlbetrag

39 Interne Verrechnungen

390 Material- und Warenbezüge

3900 Interne Verrechnung von Material- und Warenbezügen

391 Dienstleistungen

3910 Interne Verrechnung von Dienstleistungen

392 Pacht, Mieten, Benützungskosten

3920 Interne Verrechnung von Pacht, Mieten, Benützungs-

kosten

393 Betriebs- und Verwaltungskosten

3930 Interne Verrechnung von Betriebs- und Verwaltungs-

kosten

394 Kalkulatorische Zinsen und Finanzaufwand

3940 Interne Verrechnung von kalkulatorische Zinsen und

Finanzaufwand

395 Planmässige und ausserplanmässige Abschreibungen

3950 Interne Verrechnung von planmässigen und ausserplan-

mässigen Abschreibungen

398 Übertragungen

3980 Interne Übertragungen

1.7.24 - 125

39

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

399

Übrige interne Verrechnungen

3990 Übrige interne Verrechnungen

4

Ertrag

40

Fiskalertrag

400

Direkte Steuern natürliche Personen

4000

Einkommenssteuern natürliche Personen

4000.0

Einkommenssteuern natürliche Personen Rechnungsjahr

4000.1

Einkommenssteuern natürliche Personen früherer Jahre

4000.2

Nachsteuern Einkommenssteuern natürliche Personen

4000.4

Aktive Steuerausscheidungen Einkommenssteuern

natürliche Personen

4000.5

Passive Steuerausscheidungen Einkommenssteuern

natürliche Personen

4000.613

Anrechnung ausländischer Quellensteuern natürliche

Personen

4001

Vermögenssteuern natürliche Personen

4001.0

Vermögenssteuern natürliche Personen Rechnungsjahr

4001.1

Vermögenssteuern natürliche Personen früherer Jahre

4001.2

Nachsteuern Vermögenssteuern natürliche Personen

4001.4

Aktive Steuerausscheidungen Vermögenssteuern

natürliche Personen

4001.5

Passive Steuerausscheidungen Vermögenssteuern

natürliche Personen

4002

Quellensteuern natürliche Personen

4008

Personensteuern

4009

Übrige direkte Steuern natürliche Personen

401

Direkte Steuern juristische Personen

4010

Gewinnsteuern juristische Personen

4010.0

Gewinnsteuern juristische Personen Rechnungsjahr

4010.1

Gewinnsteuern juristische Personen früherer Jahre

4010.2

Nachsteuern Gewinnsteuern juristische Personen

4010.4

Aktive Steuerausscheidungen Gewinnsteuern juristische

Personen

4010.5

Passive Steuerausscheidungen Gewinnsteuern juristische

Personen

4010.613

Anrechnung ausländischer Quellensteuern juristische

Personen

40

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

4011 Kapitalsteuern juristische Personen

4011.0 Kapitalsteuern juristische Personen Rechnungsjahr

4011.1 Kapitalsteuern juristische Personen früherer Jahre

4011.2 Nachsteuern Kapitalsteuern juristische Personen

4011.4 Aktive Steuerausscheidungen Kapitalsteuern juristische Personen

4011.5 Passive Steuerausscheidungen Kapitalsteuern juristische Personen

4012 Quellensteuern juristische Personen

4019 Übrige direkte Steuern juristische Personen

402 Übrige direkte Steuern

4021 Grundsteuern

4022 Vermögensgewinnsteuern

4022.0 Grundstückgewinnsteuern

4022.1 Mehrwertabschöpfung

4023 Vermögensverkehrssteuern

4024 Erbschafts- und Schenkungssteuern

403 Besitz- und Aufwandsteuern

4033 Hundesteuern

4039 Übrige Besitz- und Aufwandsteuern

41 Regalien und Konzessionen

410 Regalien

4100 Regalien

412 Konzessionen

4120 Konzessionen

413 Ertragsanteile an Lotterien, Sport-Toto, Wetten

4130 Ertragsanteile an Lotterien, Sport-Toto, Wetten

42 Entgelte

420 Ersatzabgaben

4200 Ersatzabgaben

421 Gebühren für Amtshandlungen

4210 Gebühren für Amtshandlungen

422 Spital- und Heimtaxen, Kostgelder

4220 Taxen und Kostgelder

4221 Vergütung für besondere Leistungen

423 Schul- und Kursgelder

4230 Schulgelder

1.7.24 - 125

41

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

4231

Kursgelder

424

Benützungsgebühren und Dienstleistungen

4240

Benützungsgebühren und Dienstleistungen

425

Erlös aus Verkäufen

4250

Verkäufe

426

Rückerstattungen

4260

Rückerstattungen und Kostenbeteiligungen Dritter

427

Bussen

4270

Bussen

429

Übrige Entgelte

4290

Übrige Entgelte

4290.114

Prämienverbilligungen: Eingang abgeschriebener Rück-

erstattungsforderungen

4290.1119 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforderungen

KVG-Prämien von Ergänzungsleistungs- und Beihilfe-

beziehenden (zu Unrecht bezogene Leistungen)

4290.1319 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforderungen

KVG-Prämien von Ergänzungsleistungsbeziehenden

(rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass)

4290.214

Zusatzleistungen: Eingang abgeschriebener Rück-

erstattungsforderungen

4290.2014 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-

rungen Ergänzungsleistungen (zu Unrecht bezogene

Leistungen)

4290.2114 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-

rungen Ergänzungsleistungen (rechtmässig bezogene

Leistungen aus Nachlass)

4290.2214 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-

rungen EL-Krankheits- und Behinderungskosten

(zu Unrecht bezogene Leistungen)

4290.2314 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-

rungen EL-Krankheits- und Behinderungskosten

(rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass)

4290.2414 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-

rungen Beihilfen (zu Unrecht bezogene Leistungen)

4290.2514 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-

rungen kantonalrechtliche Zuschüsse (zu Unrecht

bezogene Leistungen)

42

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

4290.2614 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-

rungen Gemeindezuschüsse (zu Unrecht bezogene

Leistungen)

4290.2714 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-

rungen Beihilfen (rechtmässig bezogene Leistungen aus

Nachlass)

4290.2814 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-

rungen kantonalrechtliche Zuschüsse (rechtmässig

bezogene Leistungen aus Nachlass)

4290.2914 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-

rungen Gemeindezuschüsse (rechtmässig bezogene

Leistungen)

4290.614 Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Eingang

abgeschriebener Rückerstattungsforderungen

4290.6014 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-

rungen Überbrückungsleistungen

4290.6214 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsforde-

rungen ÜL-Krankheits- und Behinderungskosten

4313

Übrige Erträge

43013

Übrige betriebliche Erträge

430019

Erträge aus privatärztlicher Tätigkeit

4301

Beschlagnahmte Vermögenswerte

4309

Übriger betrieblicher Ertrag

43117

Übertragungen in die Investitionsrechnung

4310

Aktivierbare Eigenleistungen auf Sachanlagen

4311

Aktivierbare Eigenleistungen auf immateriellen Anlagen

4312

Aktivierbare Projektierungskosten

432

Bestandesveränderungen

4320

Bestandesveränderungen Halb- und Fertigfabrikate

4321

Bestandesveränderungen angefangene Arbeiten

(Dienstleistungen)

4329

Übrige Bestandesveränderungen

439

Übriger Ertrag

4390

Übriger Ertrag

439118

Aufwertungen VV

44

Finanzertrag

440

Zinsertrag

4400

Zinsen flüssige Mittel

4401

Zinsen Forderungen und Kontokorrente

1.7.24 - 125

43

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

4401.1

Zinsen auf Steuerforderungen

4402

Zinsen Finanzanlagen

4409

Übrige Zinsen von Finanzvermögen

441

Realisierte Gewinne FV

4410

Gewinne aus Verkäufen von Finanzanlagen FV

4410.0

Gewinne aus Verkäufen von Aktien und Anteilscheinen

FV

4410.1

Gewinne aus Verkäufen von verzinslichen Anlagen FV

4410.9

Gewinne aus Verkäufen von übrigen Finanzanlagen FV

441115

Gewinne aus Verkäufen von Sach- und immateriellen

Anlagen FV

4411.0

Gewinne aus Verkäufen von Grundstücken FV

4411.4

Gewinne aus Verkäufen von Gebäuden FV

4411.6

Gewinne aus Verkäufen von Mobilien FV

4411.915

Gewinne aus Verkäufen von übrigen Sach- und imma-

teriellen Anlagen FV

4419

Übrige realisierte Gewinne aus Finanzvermögen FV

442

Beteiligungsertrag Finanzvermögen

4420

Dividenden

4429

Übriger Beteiligungsertrag

443

Liegenschaftenertrag Finanzvermögen

4430

Pacht- und Mietzinse Liegenschaften FV

4431

Vergütung für Dienstwohnungen FV

4432

Vergütung für Benützungen Liegenschaften FV

4439

Übriger Liegenschaftenertrag FV

444

Wertberichtigungen Anlagen Finanzvermögen

444011

Wertberichtigungen übrige Finanzanlagen FV

444111

Wertberichtigungen Darlehen FV

444211

Wertberichtigungen Beteiligungen FV

444311

Wertberichtigungen Liegenschaften FV

4443.011 Wertberichtigungen Grundstücke FV

4443.411

Wertberichtigungen Gebäude FV

444915

Wertberichtigungen übrige Sach- und immaterielle

Anlagen FV

4449.611

Wertberichtigungen Mobilien FV

4449.915

Wertberichtigungen übrige Sach- und immaterielle

Anlagen FV

44

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

445

Finanzertrag aus Darlehen und Beteiligungen des

Verwaltungsvermögens

4450

Erträge aus Darlehen VV

4451

Erträge aus Beteiligungen VV ohne öffentliche Unter-

nehmungen

446

Finanzertrag von öffentlichen Unternehmungen (VV)

4460

Öffentliche Betriebe des Bundes

4461

Öffentliche Unternehmen der Kantone mit öffentlich-

rechtlicher Rechtsform, Konkordate

4462

Zweckverbände, selbstständige und unselbstständige

Gemeindebetriebe

4463

Öffentliche Unternehmen als Aktiengesellschaft oder

andere privatrechtliche Organisationsform

4468

Öffentliche Unternehmungen im Ausland

4469

Übrige öffentliche Unternehmungen

447

Liegenschaftenertrag Verwaltungsvermögen

4470

Pacht- und Mietzinse Liegenschaften VV

4471

Vergütung Dienstwohnungen VV

4472

Vergütung für Benützungen Liegenschaften VV

4479

Übrige Erträge Liegenschaften VV

448

Erträge von gemieteten Liegenschaften

4480

Mietzinse von gemieteten Liegenschaften

4489

Übrige Erträge von gemieteten Liegenschaften

44913

Übrige Finanzerträge

449020

449913

Übrige Finanzerträge

4513

Entnahmen aus Spezialfinanzierungen und Fonds

45013

Entnahmen aus Fonds des Fremdkapitals

450113

Entnahmen aus Fonds des Fremdkapitals

450213

Entnahmen aus Legaten und Stiftungen des Fremdkapitals

45113

Entnahmen aus Spezialfinanzierungen und Fonds des

Eigenkapitals

451013

Entnahmen aus Spezialfinanzierungen des Eigenkapitals

451113

Entnahmen aus Fonds des Eigenkapitals

46

Transferertrag

46011

Ertragsanteile von Dritten

4600

Anteil an Bundeserträgen

4600.5

Anteil am Ertrag eidg. Mineralölsteuer

1.7.24 - 125

45

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

4601

Anteil an Kantonserträgen und Konkordaten

4601.0

Anteil am Ertrag kantonaler Steuern

4601.1

Anteil am Ertrag kantonaler Regalien und Konzessionen

4601.2

Anteil an kantonalen Gebühren

4601.9

Anteil an übrigen kantonalen Erträgen

4602

Anteil an Erträgen von Gemeinden und Zweckverbänden

4603

Anteil an Erträgen öffentlicher Sozialversicherungs-

anstalten

4604

Anteil an Erträgen öffentlicher Unternehmungen

4618

Entschädigungen von öffentlichen Gemeinwesen

4610

Entschädigungen vom Bund

4611

Entschädigungen von Kantonen und Konkordaten

4612

Entschädigungen von Gemeinden und Zweckverbänden

4613

Entschädigungen von öffentlichen Sozialversicherungen

4614

Entschädigungen von öffentlichen Unternehmungen

462

Finanz- und Lastenausgleich

4621

Finanz- und Lastenausgleich vom Kanton

4621.5

Finanzausgleichsbeiträge vom Kanton

4621.50

Ressourcenausgleichsbeiträge

4621.6

Lastenausgleichsbeiträge vom Kanton

4621.61

Demografische Sonderlastenausgleichsbeiträge

4621.62

Geografisch-topografische Sonderlastenausgleichsbeiträge

4621.63

Individuelle Sonderlastenausgleichsbeiträge

4621.64

Zentrumslastenausgleichsbeiträge

4638

Beiträge von öffentlichen Gemeinwesen und Dritten

4630

Beiträge vom Bund

4631

Beiträge von Kantonen und Konkordaten

4631.3

Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe: Kostenerstattungen des

Kantons

4631.31

Kostenerstattungen des Kantons für schweizerische Staats-

angehörige mit vollem Kostenersatz

4631.35

Kostenerstattungen des Kantons für ausländische Staats-

angehörige mit vollem Kostenersatz

4632

Beiträge von Gemeinden und Zweckverbänden

4632.3

Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe: Kostenerstattungen von

Gemeinden

4632.31

Kostenerstattungen von Gemeinden für schweizerische

Staatsangehörige mit vollem Kostenersatz

46

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

4632.35

Kostenerstattungen von Gemeinden für ausländische

Staatsangehörige mit vollem Kostenersatz

4633

Beiträge von öffentlichen Sozialversicherungen

4634

Beiträge von öffentlichen Unternehmungen

4635

Beiträge von privaten Unternehmungen

4636

4637

4637.1

Beiträge von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck

Beiträge von privaten Haushalten

Prämienverbilligungen: Rückerstattungen Dritter

4637.1019 Durch Sozialhilfebeziehende rückerstattete Prämien;

individuelle Prämienverbilligung (IPV), Regionale Durch-

schnittsprämie (RDP) und weitere nachträgliche Erträge

4637.1119 Durch Ergänzungsleistungsbeziehende rückerstattete

KVG-Prämien (zu Unrecht bezogene KVG-Prämien)

4637.1219 Durch Beihilfebeziehende rückerstattete KVG-Prämien

(zu Unrecht bezogene KVG-Prämien)

4637.1319 Durch Ergänzungsleistungsbeziehende rückerstattete

KVG-Prämien (rechtmässig bezogene KVG-Prämien aus

Nachlass)

4637.2 Zusatzleistungen: Rückerstattungen Dritter

4637.2015 Rückerstattungen Ergänzungsleistungen (zu Unrecht

bezogene Leistungen)

4637.2115 Rückerstattungen Ergänzungsleistungen

(rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass)

4637.2215 Rückerstattungen EL-Krankheits- und Behinderungs-

kosten (zu Unrecht bezogene Leistungen)

4637.2315 Rückerstattungen EL-Krankheits- und Behinderungs-

kosten (rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass)

4637.2415 Rückerstattungen Beihilfen (zu Unrecht bezogene

Leistungen)

4637.2515 Rückerstattungen kantonalrechtliche Zuschüsse

(zu Unrecht bezogene Leistungen)

4637.2615 Rückerstattungen Gemeindezuschüsse (zu Unrecht

bezogene Leistungen)

4637.2714 Rückerstattungen Beihilfen (rechtmässig bezogene

Leistungen aus Nachlass)

4637.2814 Rückerstattungen kantonalrechtliche Zuschüsse

(rechtmässig bezogene Leistungen aus Nachlass)

4637.2914 Rückerstattungen Gemeindezuschüsse (rechtmässig

bezogene Leistungen)

1.7.24 - 125

47

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

4637.3

Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe: Rückerstattungen

Dritter

4637.30

Rückerstattungen Dritter für schweizerische Staats-

angehörige ohne Kostenersatz

4637.31

Rückerstattungen Dritter für schweizerische Staats-

angehörige mit vollem Kostenersatz

4637.34

Rückerstattungen Dritter für ausländische Staats-

angehörige ohne Kostenersatz

4637.35

Rückerstattungen Dritter für ausländische Staats-

angehörige mit vollem Kostenersatz

4637.614

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Rück-

erstattungen Dritter

4637.6014 Rückerstattungen Überbrückungsleistungen

4637.6214 Rückerstattungen ÜL-Krankheits- und Behinderungs-

kosten

4638

Beiträge aus dem Ausland

46913

Übriger Transferertrag

4690

Übriger Transferertrag

4699

Rückverteilungen

4699.1

Rückverteilung CO2-Abgabe

47

Durchlaufende Beiträge

470

Durchlaufende Beiträge

4700

Durchlaufende Beiträge vom Bund

4701

Durchlaufende Beiträge von Kantonen und Konkordaten

4702

Durchlaufende Beiträge von Gemeinden und Zweck-

verbänden

4703

Durchlaufende Beiträge von öffentlichen Sozial-

versicherungen

4704

Durchlaufende Beiträge von öffentlichen Unter-

nehmungen

4705

Durchlaufende Beiträge von privaten Unternehmungen

4706

Durchlaufende Beiträge von privaten Organisationen

4707

4708

48

489

4892

4893

ohne Erwerbszweck

Durchlaufende Beiträge von privaten Haushalten

Durchlaufende Beiträge aus dem Ausland

Ausserordentlicher Ertrag

Entnahmen aus dem Eigenkapital

Entnahmen aus Rücklagen der Globalbudgetbereiche

Entnahmen aus Vorfinanzierungen des EK

48

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

4894 Entnahmen aus finanzpolitischer Reserve

49 Interne Verrechnungen

490 Material- und Warenbezüge

4900 Interne Verrechnung von Material- und Warenbezügen

491 Dienstleistungen

4910 Interne Verrechnung von Dienstleistungen

492 Pacht, Mieten, Benützungskosten

4920 Interne Verrechnung von Pacht, Mieten, Benützungs-

kosten

493 Betriebs- und Verwaltungskosten

4930 Interne Verrechnung von Betriebs- und Verwaltungs-

kosten

494 Kalkulatorische Zinsen und Finanzaufwand

4940 Interne Verrechnung von kalkulatorischen Zinsen und

Finanzaufwand

495 Planmässige und ausserplanmässige Abschreibungen

4950 Interne Verrechnung von planmässigen und ausserplan-

mässigen Abschreibungen

498 Übertragungen

4980 Interne Übertragungen

499 Übrige interne Verrechnungen

4990 Übrige interne Verrechnungen

Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen

5 Investitionsausgaben

50 Sachanlagen

500 Grundstücke

5000 Grundstücke

50113 Strassen und Verkehrswege

501013 Strassen und Verkehrswege

502 Wasserbau

5020 Wasserbau

503 Übriger Tiefbau

5030 Übrige Tiefbauten

504 Hochbauten

5040 Hochbauten

505 Waldungen

1.7.24 - 125

49

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

5050 Waldungen

506 Mobilien

5060 Mobilien

509 Übrige Sachanlagen

5090 Übrige Sachanlagen

5113 Investitionsausgaben auf Rechnung Dritter

510 Grundstücke

510013 Investitionsausgaben für Grundstücke auf Rechnung

Dritter

51113 Strassen und Verkehrswege

511013 Investitionsausgaben für Strassen und Verkehrswege auf

Rechnung Dritter

512 Wasserbau

512013 Investitionsausgaben für Wasserbau auf Rechnung Dritter

513 Übriger Tiefbau

513013 Investitionsausgaben für übriger Tiefbau auf Rechnung

Dritter

514 Hochbauten

514013 Investitionsausgaben für Hochbauten auf Rechnung

Dritter

515 Waldungen

515013 Investitionsausgaben für Waldungen auf Rechnung Dritter

516 Mobilien

516013 Investitionsausgaben für Mobilien auf Rechnung Dritter

519 Übrige Sachanlagen

519013 Investitionsausgaben für übrige Sachanlagen auf

Rechnung Dritter

52 Immaterielle Anlagen

520 Software

5200 Software

52113 Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte

521013 Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte

529 Übrige immaterielle Anlagen

5290 Übrige immaterielle Anlagen

54 Darlehen

540 Bund

5400 Darlehen an den Bund

541 Kantone und Konkordate

50

Gemeindeverordnung (VGG)

5410

542

131.11

Darlehen an Kantone und Konkordate

Gemeinden und Zweckverbände

5420

Darlehen an Gemeinden und Zweckverbände

543

Öffentliche Sozialversicherungen

5430

Darlehen an öffentliche Sozialversicherungen

544

Öffentliche Unternehmungen

544015

Darlehen an öffentliche Unternehmungen

545

Private Unternehmungen

5450

546

5460

547

5470

548

5480

55

550

5500

551

5510

552

5520

553

Darlehen an private Unternehmungen

Private Organisationen ohne Erwerbszweck

Darlehen an private Organisationen ohne Erwerbszweck

Private Haushalte

Darlehen an private Haushalte

Ausland

Darlehen an das Ausland

Beteiligungen und Grundkapitalien

Bund

Beteiligungen am Bund

Kantone und Konkordate

Beteiligungen an Kantonen und Konkordaten

Gemeinden und Zweckverbände

Beteiligungen an Gemeinden und Zweckverbänden

Öffentliche Sozialversicherungen

Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen

Private Unternehmungen

Beteiligungen an privaten Unternehmungen

Private Organisationen ohne Erwerbszweck

5530

554

Beteiligungen an öffentlichen Sozialversicherungen

Öffentliche Unternehmungen

5540

555

5550

556

5560

557

5570

558

5580

56

560

Beteiligungen an privaten Organisationen ohne Erwerbs-

zweck

Private Haushalte

Beteiligungen an privaten Haushalten

Ausland

Beteiligungen im Ausland

Eigene Investitionsbeiträge

Bund

1.7.24 - 125

51

131.11 Gemeindeverordnung (VGG)

5600 Investitionsbeiträge an den Bund

561 Kantone und Konkordate

5610 Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate

562 Gemeinden und Zweckverbände

5620 Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände

563 Öffentliche Sozialversicherungen

5630 Investitionsbeiträge an öffentliche Sozialversicherungen

564 Öffentliche Unternehmungen

5640 Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen

565 Private Unternehmungen

5650 Investitionsbeiträge an private Unternehmungen

566 Private Organisationen ohne Erwerbszweck

5660 Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck

567 Private Haushalte

5670 Investitionsbeiträge an private Haushalte

568 Ausland

5680 Investitionsbeiträge an das Ausland

57 Durchlaufende Investitionsbeiträge

570 Bund

5700 Durchlaufende Investitionsbeiträge an den Bund

571 Kantone und Konkordate

5710 Durchlaufende Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate

572 Gemeinden und Zweckverbände

5720 Durchlaufende Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände

573 Öffentliche Sozialversicherungen

5730 Durchlaufende Investitionsbeiträge an öffentliche Sozialversicherungen

574 Öffentliche Unternehmungen

5740 Durchlaufende Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen

575 Private Unternehmungen

5750 Durchlaufende Investitionsbeiträge an private Unternehmungen

576 Private Organisationen ohne Erwerbszweck

52

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

5760

Durchlaufende Investitionsbeiträge an private Organi-

sationen ohne Erwerbszweck

577

Private Haushalte

5770

Durchlaufende Investitionsbeiträge an private Haushalte

578

Ausland

5780

Durchlaufende Investitionsbeiträge an das Ausland

59

Übertrag an Bilanz

590

Passivierungen

5900

Passivierte Einnahmen

6

Investitionseinnahmen

60

600

Übertragung von Sachanlagen in das Finanzvermögen

Übertragung von Grundstücken

6000

Übertragung von Grundstücken ins FV

60113

Übertragung von Strassen und Verkehrswegen

601013

Übertragung von Strassen und Verkehrswegen ins FV

602

Übertragung von Wasserbauten

6020

Übertragung von Wasserbauten ins FV

603

Übertragung übrige Tiefbauten

Übertragung Hochbauten

6030 Übertragung von übrigen Tiefbauten ins FV

604

6040 Übertragung von Hochbauten ins FV

605

Übertragung Waldungen

6050

Übertragung von Waldungen ins FV

606

Übertragung Mobilien

6060

Übertragung von Mobilien ins FV

609

Übertragung übrige Sachanlagen

6090

Übertragung von übrigen Sachanlagen ins FV

6115

Rückerstattungen von Investitionsausgaben auf Rechnung

Dritter

610

Grundstücke

6100

Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Grundstücke

61113

Strassen und Verkehrswege

611013

Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Strassen

und Verkehrswege

612

Wasserbau

6120

Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Wasserbau

1.7.24 - 125

53

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

613

Übriger Tiefbau

6130

Rückerstattungen Dritter für Investitionen in übrigen

Tiefbau

614

Hochbauten

6140

Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Hochbauten

615

Waldungen

6150

Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Waldungen

616

Mobilien

6160

Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Mobilien

619

Übrige Sachanlagen

6190

Rückerstattungen Dritter für Investitionen in übrige

Sachanlagen

62

Übertragung von immateriellen Anlagen in das Finanz-

vermögen

620

Software

6200

Übertragung von Software ins FV

62113

621013

Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte

Übertragung von Lizenzen, Nutzungsrechten,

Markenrechten ins FV

629

Übrige immaterielle Anlagen

6290

Übertragung von übrigen immateriellen Anlagen ins FV

63

Investitionsbeiträge für eigene Rechnung

630

Bund

6300

Investitionsbeiträge vom Bund

631

Kantone und Konkordate

6310

Investitionsbeiträge von Kantonen und Konkordaten

6319

Entnahmen aus Fonds überkommunaler Strassenbau

632

Gemeinden und Zweckverbände

6320

Investitionsbeiträge von Gemeinden und Zweck-

verbänden

633

Öffentliche Sozialversicherungen

6330

Investitionsbeiträge von öffentlichen Sozialversicherungen

634

Öffentliche Unternehmungen

6340

Investitionsbeiträge von öffentlichen Unternehmungen

635

Private Unternehmungen

6350

Investitionsbeiträge von privaten Unternehmungen

54

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

636

Private Organisationen ohne Erwerbszweck

6360

Investitionsbeiträge von privaten Organisationen ohne

Erwerbszweck

637

Private Haushalte

6370

Investitionsbeiträge von privaten Haushalten

6379

Entnahmen aus Fonds

638

Ausland

6380

Investitionsbeiträge aus dem Ausland

64

Rückzahlung von Darlehen

640

Bund

6400

Rückzahlung von Darlehen an den Bund

641

Kantone und Konkordate

6410

Rückzahlung von Darlehen an Kantone und Konkordate

642

Gemeinden und Zweckverbände

6420

Rückzahlung von Darlehen an Gemeinden und Zweck-

verbände

643

Öffentliche Sozialversicherungen

6430

Rückzahlung von Darlehen an öffentliche Sozial-

versicherungen

644

Öffentliche Unternehmungen

6440

Rückzahlung von Darlehen an öffentliche Unter-

nehmungen

645

Private Unternehmungen

6450

Rückzahlung von Darlehen an private Unternehmungen

646

Private Organisationen ohne Erwerbszweck

6460

Rückzahlung von Darlehen an private Organisationen

ohne Erwerbszweck

647

Private Haushalte

6470

Rückzahlung von Darlehen an private Haushalte

648

Ausland

6480

Rückzahlung von Darlehen an das Ausland

65

Übertragung von Beteiligungen in das Finanzvermögen

650

Bund

6500

Übertragung von Beteiligungen am Bund ins FV

651

Kantone und Konkordate

6510

Übertragung von Beteiligungen an Kantonen und

1.7.24 - 125

Konkordaten ins FV

55

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

652

Gemeinden und Zweckverbände

6520

Übertragung von Beteiligungen an Gemeinden und

Zweckverbänden ins FV

653

Öffentliche Sozialversicherungen

6530

Übertragung von Beteiligungen an öffentlichen Sozial-

versicherungen ins FV

654

Öffentliche Unternehmungen

6540

Übertragung von Beteiligungen an öffentlichen Unter-

nehmungen ins FV

655

Private Unternehmungen

6550

Übertragung von Beteiligungen an privaten Unter-

nehmungen ins FV

656

Private Organisationen ohne Erwerbszweck

6560

Übertragung von Beteiligungen an privaten Organi-

sationen ohne Erwerbszweck ins FV

657

Private Haushalte

6570

Übertragung von Beteiligungen an privaten Haushalten

ins FV

658

Ausland

6580

Übertragung von Beteiligungen im Ausland ins FV

66

Rückzahlung eigener Investitionsbeiträge

660

Bund

6600

Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an den Bund

661

Kantone und Konkordate

6610

Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an Kantone

und Konkordate

662

Gemeinden und Zweckverbände

6620

Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an Gemeinden und

Zweckverbände

663

Öffentliche Sozialversicherungen

6630

Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an öffentliche

Sozialversicherungen

664

Öffentliche Unternehmungen

6640

Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an öffentliche

Unternehmungen

665

Private Unternehmungen

6650

Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an private Unter-

nehmungen

56

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

666

Private Organisationen ohne Erwerbszweck

6660

Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an private Organi-

sationen ohne Erwerbszweck

667

Private Haushalte

6670

Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an private Haus-

halte

668

Ausland

6680

Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an das Ausland

67

Durchlaufende Investitionsbeiträge

670

Bund

6700

Durchlaufende Investitionsbeiträge vom Bund

671

Kantone und Konkordate

6710

Durchlaufende Investitionsbeiträge von Kantonen und

Konkordaten

672

Gemeinden und Zweckverbände

6720

Durchlaufende Investitionsbeiträge von Gemeinden

und Zweckverbänden

673

Öffentliche Sozialversicherungen

6730

Durchlaufende Investitionsbeiträge von öffentlichen

Sozialversicherungen

674

Öffentliche Unternehmungen

6740

Durchlaufende Investitionsbeiträge von öffentlichen

Unternehmungen

675

Private Unternehmungen

6750

Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten

Unternehmungen

676

Private Organisationen ohne Erwerbszweck

6760

Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten Organi-

sationen ohne Erwerbszweck

677

Private Haushalte

6770

Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten Haus-

halten

678

Ausland

6780

Durchlaufende Investitionsbeiträge aus dem Ausland

69

Übertrag an Bilanz

690

Aktivierungen

6900

Aktivierte Ausgaben

1.7.24 - 125

57

131.11 Gemeindeverordnung (VGG)

Investitionsrechnung Finanzvermögen

Ausgaben für Sach- und immaterielle Anlagen

des Finanzvermögens

Investitionen in Sach- und immaterielle Anlagen

700 Grundstücke

7000 Investitionen in Grundstücke

704 Gebäude

7040 Investitionen in Gebäude

706 Mobilien

7060 Investitionen in Mobilien

70917 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen

709017 Investitionen in übrige Sach- und immaterielle Anlagen

7217 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Sach- und

immateriellen Anlagen

720 Grundstücke

7200 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Grundstücken

(liquiditätswirksam)

7201 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Grundstücken

(nicht liquiditätswirksam)

724 Gebäude

7240 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Gebäuden

(liquiditätswirksam)

7241 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Gebäuden

(nicht liquiditätswirksam)

726 Mobilien

7260 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Mobilien

(liquiditätswirksam)

7261 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von Mobilien

(nicht liquiditätswirksam)

72917 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen

729017 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von übrigen Sach-

und immateriellen Anlagen (liquiditätswirksam)

729117 Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten von übrigen Sach-

und immateriellen Anlagen (nicht liquiditätswirksam)

7517 Übertragung von Sach- und immateriellen Anlagen

aus dem Verwaltungsvermögen

750 Grundstücke

7500 Übertragung von Grundstücken aus dem VV

754 Gebäude

58

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

7540 Übertragung von Gebäuden aus dem VV

756 Mobilien

7560 Übertragung von Mobilien aus dem VV

75917 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen

759017 Übertragung von übrigen Sach- und immateriellen

Anlagen aus dem VV

7717 Übertragung von realisierten Gewinnen aus Sach- und

immateriellen Anlagen in die Erfolgsrechnung

770 Grundstücke

7700 Übertragung von realisierten Gewinnen aus Grundstücken

in die Erfolgsrechnung

774 Gebäude

7740 Übertragung von realisierten Gewinnen aus Gebäuden

in die Erfolgsrechnung

776 Mobilien

7760 Übertragung von realisierten Gewinnen aus Mobilien

in die Erfolgsrechnung

77917 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen

779017 Übertragung von realisierten Gewinnen aus übrigen

Sach- und immateriellen Anlagen in die Erfolgsrechnung

79 Übertrag an Bilanz

79917 Abgang Sach- und immaterielle Anlagen Finanzvermögen

799017 Abgang Sach- und immaterielle Anlagen FV

817 Einnahmen für Sach- und immaterielle Anlagen des

Finanzvermögens

8017 Verkauf von Sach- und immateriellen Anlagen

800 Grundstücke

8000 Verkauf von Grundstücken

804 Gebäude

8040 Verkauf von Gebäuden

806 Mobilien

8060 Verkauf von Mobilien

80917 Übrige Sach- und immaterielle Anlagen

809017 Verkauf von übrigen Sach- und immateriellen Anlagen

8217 Beiträge Dritter für Sach- und immaterielle Anlagen

820 Grundstücke

8200 Beiträge Dritter für Grundstücke

1.7.24 - 125

59

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

824

Gebäude

8240

Beiträge Dritter für Gebäude

826

Mobilien

8260

Beiträge Dritter für Mobilien

82917

Übrige Sach- und immaterielle Anlagen

829017

Beiträge Dritter für übrige Sach- und immaterielle Anlagen

8517

Übertragung von Sach- und immateriellen Anlagen

ins Verwaltungsvermögen

850

Grundstücke

8500

Übertragung von Grundstücken ins VV

854

Gebäude

8540

Übertragung von Gebäuden ins VV

856

Mobilien

8560

Übertragung von Mobilien ins VV

85917

Übrige Sach- und immaterielle Anlagen

859017

Übertragung von übrigen Sach- und immateriellen Anlagen

8717

ins VV

Übertragung von realisierten Verlusten aus Sach- und

immateriellen Anlagen in die Erfolgsrechnung

870

Grundstücke

8700

Übertragung von realisierten Verlusten aus Grundstücken

in die Erfolgsrechnung

874

Gebäude

8740

Übertragung von realisierten Verlusten aus Gebäuden

in die Erfolgsrechnung

876

Mobilien

8760

Übertragung von realisierten Verlusten aus Mobilien in die

Erfolgsrechnung

87917

Übrige Sach- und immaterielle Anlagen

879017

Übertragung von realisierten Verlusten aus übrigen Sach-

und immateriellen Anlagen in die Erfolgsrechnung

89

Übertrag an Bilanz

89917

Zugang Sach- und immaterielle Anlagen Finanzvermögen

899017

Zugang Sach- und immaterielle Anlagen FV

60

Gemeindeverordnung (VGG)

Abschluss Erfolgsrechnung

9

90

900

9000

9001

Abschlusskonten

Abschluss Erfolgsrechnung

Abschluss allgemeiner Haushalt

Ertragsüberschuss

Aufwandüberschuss

131.11

1.7.24 - 125

61

131.11

Anhang 2

1. Bewertung Finanzvermögen

Gemeindeverordnung (VGG)

Die Positionen des Finanzvermögens werden wie folgt bewertet

1. flüssige Mittel zu Nominalwerten,

2. Forderungen zu Nominalwerten,

3. Geldmarkt- und Festgeldanlagen zu Nominalwerten,

4. Darlehens- und Hypothekarforderungen zu Nominalwerten,

5. Wertschriften mit Kurswert zum Kurswert,

6. Wertschriften ohne Kurswert zum Anschaffungswert,

7. Fremdwährungen zum Kurswert,

8. aktive Rechnungsabgrenzungen zu Nominalwerten,

9. Vorräte und angefangene Arbeiten zum Anschaffungswert bzw. zu

Herstellungskosten oder zum Marktwert, wenn dieser darunter

liegt,

10. Mobilien zum Verkehrswert, unter Berücksichtigung der Nutzungs-

dauer,

11. Grundstücke zum Verkehrswert,

12. mit Baurechten belastete Grundstücke anhand des Baurechtszinses,

kapitalisiert zu einem marktkonformen Zinsfuss,

13. Gebäude zum Verkehrswert nach der Formel: einfacher Realwert

plus dreifacher Ertragswert, geteilt durch vier,

14. grundbuchamtlich ausgeschiedene Miteigentumsanteile entspre-

chend der Formel für Gebäude,

15. grundbuchamtlich nicht ausgeschiedene Grundeigentumsanteile

zum kapitalisierten Ertragswert.

62

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

2. Steuerertrag und Kennzahlen zum Haushaltsgleichgewicht

2.1 Massgebender Steuerertrag

Der massgebende Steuerertrag gemäss § 10 Abs. 2 setzt sich aus

folgenden Konten zusammen

9100.4000.0 Einkommenssteuern natürliche Personen Rechnungsjahr

9100.4001.0 Vermögenssteuern natürliche Personen Rechnungsjahr

9100.4010.0 Gewinnsteuern juristische Personen Rechnungsjahr

9100.4011.0 Kapitalsteuern juristische Personen Rechnungsjahr

2.2 Zinsbelastungsquote

Zinsbelastungsquote (in %)

= (kurz- und langfristige Schulden × 5% – Finanzvermögensertrag) × 100

laufender Ertrag

Die Zinsbelastungsquote wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der

Bilanz und der Erfolgsrechnung gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet

Zinsbelastungsquote (in %) = [(201 + 206) × 5% – (440 + 442 + 443)] × 100

40 +41 + 42 + 43 + 44 + 45 + 46

2.3 Eigenkapitalquote

Eigenkapitalquote (in %) =

zweckfreies Eigenkapital × 100

Bilanzsumme – zweckgebundene Mittel

Die Eigenkapitalquote wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der

Bilanz gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet

Eigenkapitalquote (in %) = (299 + 294 + 2961) × 100

2-209-290-291-292 – 293

1.7.24 - 125

63

131.11

2.4 Investitionsanteil

Investitionsanteil (in %) = Bruttoinvestitionen × 100

Gesamtausgaben

Gemeindeverordnung (VGG)

Der Investitionsanteil wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der Inves-

titions- und der Erfolgsrechnung gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet

Investitionsanteil (in %) =

(50 + 51 +52 + 54 + 55 + 56) × 100

50+51 +52 +54 + 55 + 56

+ 30 + 31-3180 + 34 – 344 + 36 - 364 – 365 – 366

3. Finanzkennzahlen

3.1 Selbstfinanzierungsgrad

Selbstfinanzierungsgrad (in %) = Selbstfinanzierung × 100

Nettoinvestitionen

Der Selbstfinanzierungsgrad wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen

der Erfolgs- und der Investitionsrechnung gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet

Selbstfinanzierungsgrad (in %)

= (9000 – 9001 + 33 + 35 – 45 + 364 + 365 + 366 + 389 – 489 – 4490) × 100

50 +51 +52 +54 + 55 + 56-60-61-62-63-64-65-66

3.2 Zinsbelastungsanteil

Zinsbelastungsanteil (in %) = Nettozinsaufwand × 100

laufender Ertrag

Der Zinsbelastungsanteil wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der

Erfolgsrechnung gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet

Zinsbelastungsanteil (in %) =

(340-440) × 100

40 +41 + 42 + 43 + 44 + 45 + 46

64

Gemeindeverordnung (VGG)

3.3 Nettoverschuldungsquotient

Nettoverschuldungsquotient (in %)

Nettoschuld I × 100

direkte Steuern der natürlichen und juristischen Personen

131.11

Der Nettoverschuldungsquotient wird aus den Beträgen der folgenden Sachgrup-

pen der Bilanz und der Erfolgsrechnung gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet

Nettoverschuldungsquotient (in %) = (20 – 10) × 100

400 + 401

3.4 Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner

Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner (in Fr.) = Nettoschuld I

Einwohnerbestand

Die Nettoschuld I wird aus den Beträgen der folgenden Sachgruppen der Bilanz

gemäss Anhang 1 Ziff. 2 berechnet

Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner (in Fr.) = (20-10)

Einwohnerbestand

Der Einwohnerbestand richtet sich nach der Einwohnerzahl ge-

mäss § 8 lit. e des Finanzausgleichsgesetzes vom 12. Juli 20104 und § 1

FAV5.

1.7.24 - 125

65

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

4. Anlagekategorien und Nutzungsdauern

4.1 Allgemeine Anlagekategorien und Nutzungsdauern

Anlagekategorien

Nutzungsdauern

Mindest-

standard

erweiterter

Standard

A. Sachanlagen

1. Grundstücke

2. Strassen

40

3. Strassen, Erneuerungsunterhaltsinvestitionen

10

4. Gemeindestrassen

40

5. Brücken

40

6. Parkplätze

40

7. Verkehrsanlagen

20

8. Öffentliche Beleuchtung, Kabelleitungen

40

9. Öffentliche Beleuchtung, Anlagen oberirdisch

25

(Kandelaber und Ausleger)

10. Waldstrassen und -wege, Wanderwege, übrige Wege

25

11. Gewässerverbauungen

50

12. Kanal- und Leitungsnetze

50

13. Friedhöfe

30

14. Hafenanlagen

40

15. Übrige Tiefbauten

30

16. Übrige Tiefbauten, Erneuerungsunterhaltsinvestitionen

20

17. Hochbauten

33

18. Hochbauten, Erneuerungsunterhaltsinvestitionen

20

19. Verwaltungsliegenschaften (BKP1-Nrn. 1, 2 und 5)

33

20. Schulliegenschaften (BKP-Nrn. 1, 2 und 5)

33

21. Sport- und Freizeitanlagen (BKP-Nrn. 1, 2 und 5)

40

22. Betriebsgebäude und Werkhöfe (BKP-Nrn. 1, 2 und 5)

40

23. Sonderbauwerke (BKP-Nrn. 1, 2 und 5)

50

24. Parkhäuser (BKP-Nrn. 1, 2 und 5)

25

25. Übrige Gebäude (BKP-Nrn. 1, 2 und 5)

25

26. Containerbauten, Fahrnisbauten, Provisorium

10

27. Betriebseinrichtungen (Installationen, BKP-Nr. 3)

20

28. Umgebung (BKP-Nr. 4)

20

66

Gemeindeverordnung (VGG)

Anlagekategorien

131.11

Nutzungsdauern

Mindest- erweiterter

standard

29. Mietliegenschaften; bauliche Anpassungen bei unbefristetem

Mietverhältnis

30. Mietliegenschaften; bauliche Anpassungen bei befristetem

Mietverhältnis gemäss Mietvertrag

31. Kommunale Wohn- und Gewerbeliegenschaften

32. Kommunale Wohn- und Gewerbeliegenschaften bei Führung

eines Liegenschaftenfonds gemäss § 8

33. Waldungen

34. Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge, Ausstattungen

35. Spezialfahrzeuge

36. Personenwagen, Last- und Nutzfahrzeuge bis 3,5 t

37. Spezialfahrzeuge, Last- und Nutzfahrzeuge über 3,5 t

38. Geräte, Maschinen, Ausstattungen (BKP-Nr. 9)

39. Medizinische Geräte (BKP-Nr. 9)

40. Lagereinrichtungen (Gestelle, Behälter, Transportwagen;

BKP-Nr. 9)

41. Laboreinrichtungen (BKP-Nr. 9)

42. Mobiliar (Möbel, mobile Beleuchtungskörper usw.; BKP-Nr. 9)

43. Informatik- und Kommunikationsanlagen

44. Glasfasernetze

45. Übrige Informatikanlagen und Telekommunikationseinrichtungen

46. Personalcomputer (Hardware inkl. Zubehör und Peripherie)

47. Übrige Mobilien

48. Anlagen im Bau

49. Übrige Sachanlagen

50. Kulturgüter

1 BKP = Baukostenplan

2 WBFV = Wohnbauförderungsverordnung vom 1. Juni 2005

standard

15

33

40

8

15

15

10

8

10

10

5

4

30

5

3

3

10

1

67

1.7.24 - 125

131.11

Anlagekategorien

Gemeindeverordnung (VGG)

Nutzungsdauern

Mindest- erweiterter

standard Standard

B. Immaterielle Anlagen

1. Software 5

2. Informatik-Software und -Lizenzen (Arbeitsplatz-Software) 5

3. Informatik-Software (selbsterstellte Software) 3

4. Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte 5

5. Immaterielle Anlagen in Realisierung

6. Planungs- und Vermessungsausgaben 10

7. Entschädigung aus materieller Enteignung 10

8. Übrige immaterielle Anlagen 5

C. Darlehen

1. Darlehen

2. Darlehen ohne festgelegten Rückzahlungszeitpunkt gem. lit. E

D. Beteiligungen, Grundkapitalien

Beteiligungen

E. Investitionsbeiträge – Beiträge an Dritte (Ausgaben)

Die geleisteten Investitionsbeiträge werden gemäss Anlagekategorie über die fest-

gelegte Nutzungsdauer der mitfinanzierten Anlage abgeschrieben.

1. Anlagekategorie und Nutzungsdauer gem. Anlage

2. Darlehen ohne festgelegten Rückzahlungszeitpunkt 25

3. Einlagen in privatrechtliche Stiftungen und Vereine 25

4. Investitionsbeiträge an Anlagen im Bau

F. Investitionsbeiträge – Beiträge von Dritten (Einnahmen)

Anschlussgebühren 40

68

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

4.2 Bereichsspezifische Anlagekategorien und Nutzungsdauern

A. Branchenregelungen

Für die nachstehenden Aufgabenbereiche können die Anlagekate-

gorien und Nutzungsdauern der aufgeführten Branchenregelungen

angewendet werden (§ 30 Abs. 3). Es gilt die jeweils neuste Version der

Branchenregelung*.

Abwasserbeseitigung13

Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute, VSA

Organisation Kommunale Infrastruktur, OKI

Gebührensystem und Kostenverteilung bei Abwasseranlagen

Elektrizitätsversorgung

Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen, VSE

Handbuch für das betriebliche Rechnungswesen

Gasversorgung

Auf die Abschreibung von Anlagen der Gasversorgung findet die

Branchenregelung der Wasserversorgung sinngemäss Anwendung.

Öffentlicher Verkehr

Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessio-

nierten Unternehmen, RKV

Wasserversorgung

Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches, SVGW

Empfehlung zur Finanzierung der Wasserversorgung

Alters-, Kranken- und Pflegeheime, Alterswohnungen15

CURAVIVA Schweiz

Handbuch Anlagebuchhaltung für Alters- und Pflegeheime

Spitäler

H+ Die Spitäler der Schweiz

Betriebliches Rechnungswesen im Spital

* Einsehbar beim Gemeindeamt des Kantons Zürich.

1.7.24 - 125

69

131.11

Gemeindeverordnung (VGG)

Ambulante Krankenpflege (Spitex)

Spitex Verband Schweiz

Finanzmanual, Das Handbuch zum Rechnungswesen

Sonderschulen14

Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren

(SODK)

IVSE-Richtlinie zur Leistungsabgeltung und zur Kostenrechnung

(IVSE-Richtlinie LAKORE)

B. Nach kantonalem Recht

Für die nachstehenden Aufgabenbereiche können die aufgeführ-

ten Anlagekategorien und Nutzungsdauern angewendet werden

1. Fernwärmeversorgung

Steuerungsanlagen inkl. EDV, Mobiliar

Versorgungs-, Wärmeerzeugungsanlagen

Wärmeverteilung

HKW-Gebäude, Fernwärmestollen

10

25

33

50

2. Anlagen der Kehrichtverbrennung und der Kehrichtentsorgung

Neuanlagen

Bauliche Anlagenteile

Mechanische Anlagenteile

max. 33

max. 20

Ersatzinvestitionen

Abschreibungen grundsätzlich in Abhängigkeit

von der mutmasslichen Nutzungsdauer

Abschreibungssatz 20%

Abschreibungssatz 10%

Abschreibungssatz 6%

bis 5

5 bis 10

über 10

5. Entschuldungsbeitrag

Abgestufter Entschuldungsbeitrag (in Fr.)

= voller Entschuldungsbeitrag x (5000 – Einwohnerbestand)

2000

70

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