Legislator · Kanton Thurgau — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
172.1 GRR CH-TG

§ 4 Geschäftsreglement des Regierungsrates (GRR) - Abwesenheiten

Regierungsrat - Allgemeines
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (25 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 GRR — Abwesenheiten

1. Die Mitglieder kündigen dem Kollegium mehrwöchige Abwesenheiten rechtzeitig an.

2. Es dürfen nicht alle Mitglieder gleichzeitig im Ausland weilen.

← § 3 GRR Geschäftsreglement des Regierungsrates (GRR) - Präsidium § 5 GRR →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →