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Entschädigung der J+S-Experten und J+S-Expertinnen in kantonalen Kaderkursen

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Table of Provisions (6)

Statutory Text (6 Provisions)

1. Die Expertentätigkeit in kantonalen Kaderkursen wird wie folgt entschädigt

a) die Kursleitung

1. pro Tag: 360 Franken;

2. bei weniger als vier Stunden (inkl. Reisezeit): 180 Franken;

3. als patentierter Bergführer oder als patentierte Bergführerin: pro Tag höchstens 720 Franken.

b) die Vorbereitung inkl. Vorbereitungssitzungen: pro Tag höchstens 360 Franken.

1. Die Tätigkeiten im Auftrag der Sportfachstelle werden wie folgt entschädigt

a) administrative Arbeiten, Besprechungen in Zusammenhang mit Projekten und Anlässen, Besuche von Trainings und ähnlichen Veranstaltungen

1. pro Stunde: 50 Franken;

2. pro Tag höchstens: 300 Franken.

b) Referate

1. pro Tag: 360 Franken;

2. bei weniger als vier Stunden (inkl. Reisezeit): 180 Franken.

c) Tätigkeiten der Ärzte und Ärztinnen

1. pro Tag: 360 Franken;

2. bei weniger als vier Stunden (inkl. Reisezeit): 180 Franken.

2. Die Teilnahme an Kommissionssitzungen wird mit 80 Franken pro Sitzung entschädigt.

1. Die Tätigkeiten in J+S-Sportlagern werden wie folgt entschädigt

a) die Lagerleitung: pro Tag 150 Franken;

b) J+S-Leitende mit Modul Technik: pro Tag 120 Franken;

c) J+S-Leitende mit Modul Methodik: pro Tag 100 Franken;

d) J+S-Leitende mit Grundausbildung: pro Tag 80 Franken;

e) Küchenverantwortliche: pro Tag 150 Franken;

f) das Küchenpersonal, die Begleit- und Betreuungspersonen: pro Tag 70 Franken.

2. Die Vorbereitung inkl. Vorbereitungssitzungen wird mit höchstens 100 Franken entschädigt.

1. Die Spesenentschädigung beträgt

a) für Dienstfahrten

1. mit öffentlichen Verkehrsmitteln: der günstigste Fahrkartentarif;

2. mit dem privaten Personenwagen: 70 Rappen pro Kilometer gemäss § 161 Buchstabe a des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) vom 25. Oktober 2004;

b) für Kopien, Eintritte und weitere Auslagen: der effektive Betrag gegen Vorweisung der Quittung.

1. Die Inkonvenienzentschädigung für die Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben durch die Leitung der Sportfachstelle beträgt 1000 Franken pro Jahr.

1. In kantonalen Kaderkursen werden die Unterkunft und die Verpflegung in der Regel unentgeltlich gewährt.

2. Die Kosten gehen zulasten der Kurse.

3. Ein Unkostenbeitrag kann in besonderen Fällen erhoben werden.

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