125.932
CH-SO
§ 25 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts - Bibliothek
Sekretariat
§ 25 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts — Bibliothek
1. Das Sekretariat führt eine Bibliothek. Der Sekretär entscheidet im Einvernehmen mit dem Präsidenten über die Anschaffung von Büchern und Zeitschriften.
2. Die Bibliothek dient in erster Linie dem Steuergericht. Sie steht daneben auch andern solothurnischen Gerichten und den Rechtsdiensten der kantonalen Verwaltung zur Verfügung.
3. Den solothurnischen Anwälten und weiteren Personen, die ein berufliches oder wissenschaftliches Interesse bekunden, steht die Bibliothek insoweit zur Verfügung, als es die Bedürfnisse der Benützer gemäss Absatz 2 zulassen.