Legislator · Kanton Solothurn — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
125.932 CH-SO

§ 25 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts - Bibliothek

Sekretariat
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (29 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 25 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts — Bibliothek

1. Das Sekretariat führt eine Bibliothek. Der Sekretär entscheidet im Einvernehmen mit dem Präsidenten über die Anschaffung von Büchern und Zeitschriften.

2. Die Bibliothek dient in erster Linie dem Steuergericht. Sie steht daneben auch andern solothurnischen Gerichten und den Rechtsdiensten der kantonalen Verwaltung zur Verfügung.

3. Den solothurnischen Anwälten und weiteren Personen, die ein berufliches oder wissenschaftliches Interesse bekunden, steht die Bibliothek insoweit zur Verfügung, als es die Bedürfnisse der Benützer gemäss Absatz 2 zulassen.

← § 24 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts Zweck § 26 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →