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125.932 CH-SO

§ 14 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts - Urteil

Verfahren
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§ 14 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts — Urteil

1. Wenn die Voraussetzungen für das Eintreten auf einen Rekurs oder eine Beschwerde gegeben sind, entscheidet das Gericht auf gänzliche oder teilweise Gutheissung oder auf Abweisung. Es kann den angefochtenen Entscheid auch von Amtes wegen ändern und, unter den Voraussetzungen von § 182 Absätze 3 und 4 StG, Steuererlass gewähren.

2. Will das Gericht einen angefochtenen Entscheid zum Nachteil des Rekurrenten oder Beschwerdeführers ändern, so ist diesem vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

3. Ausnahmsweise kann das Gericht die Akten zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückweisen.

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