141.31
CH-SG
Eigentumsbeschränkungen für verbesserte Grundstücke, Ausnahmebewilligungen
3 Articles / Provisions · Kanton St. Gallen — Gesetzessammlung
Statutory Text (3 Provisions)
Art. 4bis Regierungsratsbeschluss über die Übertragung von Befugnissen des Regierungsrates auf die Departemente - Eigentumsbeschränkungen für verbesserte Grundstücke, Ausnahmebewilligungen
Official ↗
1. Für Bewilligungen zur Zerstückelung und zur Zweckentfremdung von Grundstücken, die Gegenstand von staatlich unterstützten Bodenverbesserungen gebildet haben, ist das Volkswirtschaftsdepartement zuständig.
2. Das Volkswirtschaftsdepartement verfügt auch über die Rückforderung der anteilmässigen Subventionen.
Art. 4ter Regierungsratsbeschluss über die Übertragung von Befugnissen des Regierungsrates auf die Departemente - Eisenbahnen, Seilbahnen und Skilifte
Official ↗
1. Das Bau- und Umweltdepartement ist zuständig für Bewilligungen für Bau und Betrieb von Eisenbahnen, Seilbahnen und Skiliften.
Art. 14 Regierungsratsbeschluss über die Übertragung von Befugnissen des Regierungsrates auf die Departemente - Vollzugsbeginn
Official ↗
1. Dieser Regierungsratsbeschluss gelangt ab 1. Dezember 1966 zur Anwendung.
2. Art. 10 und 13 treten nach der Genehmigung durch den Bundesrat am 1. März 1967 in Vollzug.