218a
CH-LU
Zuständigkeit
2 Articles / Provisions · Kanton Luzern — Gesetzessammlung
Statutory Text (2 Provisions)
§ 1 Vollzugsverordnung zum Gesetz zur Einführung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - Zuständigkeit
Official ↗
1. Das Departementssekretariat des Justiz- und Sicherheitsdepartementes ist Bewilligungsbehörde und vollzieht die Gesetzgebung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, soweit nicht eine andere Behörde zuständig ist.
§ 2 Vollzugsverordnung zum Gesetz zur Einführung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - Inkrafttreten
Official ↗
1. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.