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KBüG
CH-LU
§ 11 Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) - Gesuch
Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts durch behördlichen Beschluss - Erwerb durch behördlichen Beschluss - Gemeindebürgerrecht
§ 11 KBüG — Gesuch
1. Das Einbürgerungsgesuch ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen.
2. Das Nähere regelt der Regierungsrat in der Verordnung.