Legislator · Kanton Luzern — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
2 KBüG CH-LU

§ 11 Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) - Gesuch

Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts durch behördlichen Beschluss - Erwerb durch behördlichen Beschluss - Gemeindebürgerrecht
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (38 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 KBüG — Gesuch

1. Das Einbürgerungsgesuch ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen.

2. Das Nähere regelt der Regierungsrat in der Verordnung.

← § 10 KBüG Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) - Begriffsbestimmungen § 12 KBüG →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →