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GG
CH-LU
§ 58 Gemeindegesetz (GG) - Begriff
Veränderungen im Gemeindebestand und im Gemeindegebiet - Veränderungen im Gemeindebestand
§ 58 GG — Begriff
1. Bei Veränderungen im Gemeindebestand werden Gemeinden durch Vereinigung oder Teilung neu gegründet oder aufgelöst.