Legislator · Kanton Luzern — Gesetzessammlung
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150 GG CH-LU

§ 58 Gemeindegesetz (GG) - Begriff

Veränderungen im Gemeindebestand und im Gemeindegebiet - Veränderungen im Gemeindebestand
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§ 58 GG — Begriff

1. Bei Veränderungen im Gemeindebestand werden Gemeinden durch Vereinigung oder Teilung neu gegründet oder aufgelöst.

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