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150 GG CH-LU

§ 33 Gemeindegesetz (GG) - Sicherung und Benutzung des Archivguts

Organisation der Gemeinde - Gemeindeverwaltung - Gemeindearchiv
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§ 33 GG — Sicherung und Benutzung des Archivguts

1. Für die Sicherung und Benutzung des Archivguts sowie für den dabei zu gewährenden Rechtsschutz und die Strafen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über das Archivwesen vom 16. Juni 2003.

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