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GG
CH-LU
§ 17b Gemeindegesetz (GG) - Legislaturprogramm
Organisation der Gemeinde - Gemeinderat
§ 17b GG — Legislaturprogramm
1. Gestützt auf die Gemeindestrategie erstellt der Gemeinderat ein Legislaturprogramm, in dem die Legislaturziele und die wichtigsten Massnahmen festgehalten werden. Der Aufbau des Legislaturprogramms orientiert sich an den Aufgabenbereichen. Über dessen Umsetzung erstattet der Gemeinderat im Jahresbericht gemäss § 17 FHGG Bericht.