150
GG
CH-LU
§ 115 Gemeindegesetz (GG) - Aufhebung eines Erlasses
Schlussbestimmungen
§ 115 GG — Aufhebung eines Erlasses
1. Das Gesetz über die Amtsdauer von Behörden und weiteren Organen bei der Vereinigung oder Teilung von Einwohnergemeinden vom 16. Juni 2003 wird aufgehoben.