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§ 32 Stimmrechtsgesetz (StRG) - Stimmzettel

Urnenabstimmungen - Vorbereitung der Urnenabstimmungen - Inhalt und Beschaffenheit der Stimm- und Wahlzettel
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§ 32 StRG — Stimmzettel

1. Der Stimmzettel enthält folgende Angaben

a. zuständiges Gemeinwesen,

b. Gegenstand,

c. Abstimmungstag,

d. Abstimmungsfragen.

2. Er kann kurze Erläuterungen für die Stimmabgabe enthalten.

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