Legislator · Kanton Luzern — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
1 KV CH-LU

§ 72 Verfassung des Kantons Luzern (KV) - Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden

Gemeinden
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (88 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 72 KV — Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden

1. Kanton und Gemeinden arbeiten partnerschaftlich zusammen.

2. Der Kanton fördert die Gemeinden mit dem Ziel, ihre Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit zu steigern. Er unterstützt insbesondere die Zusammenarbeit der Gemeinden und kann Gebietsreformen fördern.

← § 71 KV Verfassung des Kantons Luzern (KV) - Kanton Luzern § 73 KV →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →