Legislator · Kanton Glarus — Gesetzessammlung
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8.7-2 CH-GL

Einleitung

5 Articles / Provisions · Kanton Glarus — Gesetzessammlung
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Statutory Text (5 Provisions)

1. Die Gemeinde Glarus Nord setzt sich für die Interessen und Bedürfnisse der Jugendlichen ein. Sie bietet den Jugendlichen in Zusammenarbeit mit Partnerinstitutionen verschiedenartige Erfahrungsfelder und Möglichkeiten zur Identitätsfindung und persönlichen Entwicklung. Sie stellt dazu im Rahmen der Aufgabe materielle und personelle Mittel zur Verfügung.

2. Jugendliche suchen und bilden eigene Gruppierungen, um ihre Identität zu finden und sich auszudrücken. Die Gemeinde Glarus Nord ermutigt die Jugendlichen, ihr Umfeld aktiv mit zu gestalten, eigene Bedürfnisse und Visionen zu formulieren und schrittweise Verantwortung zu übernehmen. Jugendliche benötigen Freiräume, die primär ihnen zustehen. Die Gemeinde Glarus Nord stellt den Jugendlichen Örtlichkeiten zur Verfügung, in denen sie auf eigene Initiative Aktivitäten entwickeln können. Die Nutzung dieser Örtlichkeiten darf weder mit einem Konsumzwang verbunden sein, noch kommerzielle Zwecke verfolgen.

3. Die Forderung der körperlichen und geistig-seelischen Entwicklung sowie die Suchtprävention bei Jugendlichen sind der politischen Gemeinde wichtig. Entsprechende Anlässe und Unternehmungen bilden besonders wichtige Erfahrungen dieser Lebensphase. Die Gemeinde bietet gezielte Unterstützung und Massnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung an.

4. Gewalt und Radikalismus sind untaugliche Lösungen zur Konfliktbewältigung. Die Gemeinde unterstützt die Bestrebungen für ein offenes und tolerantes Umfeld, in das sich die Jugendlichen aus Glarus Nord eigenverantwortlich integrieren können. Sie beobachtet das Umfeld und interveniert, sobald die Toleranzgrenzen überschritten werden. Jugendliche suchen eigene Ausdrucksmöglichkeiten in Kultur und Politik. Die Gemeinde unterstützt die Jugendlichen darin, ihnen entsprechende Formen von Kultur und Politik zu entwickeln und zu leben.

5. Jugendliche haben Anrecht auf eine fachlich gut abgestützte, kompetente Beratung. Die Gemeinde stellt professionelle Beratung für Einzelne und Gruppen zur Verfügung und vermittelt Adressen von geeigneten Fachpersonen und Fachstellen. Sie nimmt Informationen von Partnerorganisationen entgegen und informiert regelmässig über Anlässe und Anlaufstellen für Jugendliche und deren Bezugspersonen. Zuständig für Jugendanliegen ist das Ressort Gesellschaft der Gemeinde Glarus Nord.

1. Zusammen mit Schule, Vereinen und Eltern sorgen wir für geeignete Rahmenbedingungen und setzen auf Prävention und Integration. Jugendliche werden aktiv einbezogen in die Mitgestaltung ihrer Freizeit.

1. Dank der nach wie vor dörflichen Struktur der Gemeinde Glarus Nord wird - trotz der Einwohnerzahl von knapp 20'000 - niemand von städtischen Problemen sprechen. Damit ist auch die entsprechende Problematik der Massierung von Jugendgewalt, Ghettoisierung und Drogenmissbrauch in unseren Verhältnissen kein vordringliches Problem, auch wenn sie bei uns in gewissem Masse vorkommt. Die Nähe zur Agglomeration Zürich, der Ausländeranteil von rund 27% und die Zentralisierung von Aufenthaltsangeboten schaffen aber heute schon urbane Verhältnisse, welche früher oder später zu städtischen Verhältnissen führen werden, wenn auch kaum von einer Grössenordnung wie etwa in Zürich.

2. Die Gemeinde Glarus Nord erachtet es als eine wichtige und vordringliche Aufgabe, einer derartigen Entwicklung vorzeitig entgegen zu wirken. Sie ist sich auch bewusst, dass eine erfolgreiche Jugendarbeit einen Standortvorteil darstellt. Wer beschäftigt ist, richtet immerhin keinen Schaden - aus lauter Langeweile - an.

3. Ein grosses Verdienst in der Betreuung von Jugendlichen kommt den über 200 Vereinen in Glarus Nord zu. Die Gemeinde Glarus Nord unterstützt deren Bestrebungen über ihre Kulturpolitik massgeblich. Trotzdem erachtet sie es als unerlässlich, den Jugendlichen mit einer angemessenen Jugendarbeit zu begegnen. Die Jugendpolitik der Gemeinde Glarus Nord konzentriert sich dabei auf standortgebundene offene Jugendarbeit sowie der Mobilen- und Aufsuchenden Jugendarbeit.

1. Die Jugendpolitik und Jugendförderung der Gemeinde Glarus Nord stützt sich auf die Verfassung des Kantons Glarus vom 1. Mai 1988, insbesondere auf Art. 40 Kulturförderung; Erwachsenenbildung; Jugendarbeit, Abs. 3 „Der Kanton und die Gemeinden fördern die Jugendarbeit“ sowie auf die Grundlagen des Dachverbandes offene Jugendarbeit Schweiz DOJ, bei welchem auch der Kanton Glarus mitwirkt. Über allem steht die Bundesverfassung (Art. 11) sowie das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFG) vom 30. September 2011. Des Weiteren handelt die Jugendarbeit nach dem Berufskodex, der Menschenrechtskonvention sowie der Kinderrechtskonvention.

2. Die Gemeinde Glarus Nord trägt die Gesamtverantwortung für die Jugendpolitik und Jugendförderung. Das Ressort Gesellschaft führt im Auftrag der Gemeinde die Geschäfte im Bereich Jugend. Es arbeitet eng mit den anderen beiden Gemeinden des Kantons zusammen sowie mit der Partnerorganisation Pro Juventute.

3. Die Gemeinde Glarus Nord fördert und unterstützt ein vielfältiges, lebendiges kulturelles Angebot für die Jugendlichen. Sie schafft dazu Voraussetzungen, indem sie bei der Bereitstellung von Räumen, Plätzen und Infrastrukturen hilft und finanzielle und ideelle Beiträge leistet. Ein besonderes Augenmerk richtet sie dabei auf Gesundheits- und Gewaltprävention sowie auf die Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund.

1. Der Fachstelle Jugend der Gemeinde Glarus Nord steht eine Co-Leitung, bestehend aus Mann und Frau, vor. Mit Hilfe der Jugendarbeitenden stellt sie die Führung und Betreuung der Jugendtreffs „A3“ in Ziegelbrücke und „Blaue Baracke“ in Näfels sowie des „Bunkers“ in Mollis sicher. Daneben stellt sie die Verbindung zu den anderen Gemeinden und zu DOJ sicher und koordiniert - zusammen mit den Jugendarbeitenden Projekte und Events. Die Jugendkommission, bestehend aus dem Ressortleiter, dem Bereichsleiter, der Co-Fachstellenleitung und dem Sekretariat als Geschäftsstelle, entwickelt die Umsetzungsstrategie der Fachstelle Jugend Glarus Nord gemäss Leitbild und setzt diese um.

2. In ihrer Arbeit richtet sich die Co-Leitung der Fachstelle Jugend nach den Grundprinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gemäss DOJ

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Prinzip der Offenheit | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | | 1. | Die offene Jugendarbeit ist konfessionell und politisch neutral und hält sich offen für soziokulturelle Veränderungen, für die verschiedenen Lebenslagen, Lebensstile und Lebensbedingungen von jungen Menschen. | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Prinzip der Freiwilligkeit | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | | 1. | Alle Angebote der offenen Jugendarbeit sind freiwillige Angebote für Kinder und Jugendliche. Sie werden in deren freien Zeit wahrgenommen. Dieses Prinzip unterstützt die Selbstbestimmung von jungen Menschen wesentlich. Die offene Jugendarbeit ist Partnerin und Ergänzung der Bildung im formellen Bereich (ausserschulische Tätigkeit). | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | Prinzip der Partizipation | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | | 1. | Dieses Prinzip zielt auf Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung. Die Bedingungen, unter denen offene Jugendarbeit konkret stattfindet, müssen immer im Aushandlungsprozess mit den Beteiligten eigens entwickelt werden. Wegen der fehlenden formalen Bestimmungen, auf Grund der Freiwilligkeit des Kommens und der sich ständig wandelnden Gruppenkonstellationen muss immer wieder aufs Neue geklärt werden, was Thema ist, welche Ziele und Inhalte daraus hervorgehen und wie diese methodisch zu realisieren sind. | |

3. Damit diese Ziele erreicht werden können, unterstützt die Gemeinde Glarus Nord die Fachstellenleitung sowie die einzelnen Jugendarbeitenden durch ein Angebot an Betreuung/ Coaching und Weiterbildung im Rahmen des Budgets.

4. Bei der Durchführung der Aufsuchenden- und Mobilen Jugendarbeit stellt die Gemeinde Glarus Nord die nötigen Ressourcen und finanzielle Mittel zur Verfügung.

5. Die Aufsicht über die Tätigkeit der Jugendarbeit untersteht dem Ressort Gesellschaft, welches dem Gemeinderat die entsprechenden Anträge zu unterbreiten hat.

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