Legislator · Kanton Glarus — Gesetzessammlung
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8.7-1.1 EMS CH-GL

Allgemeine Bestimmungen (EMS)

11 Articles / Provisions · Kanton Glarus — Gesetzessammlung
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Table of Provisions (11)

Statutory Text (11 Provisions)

1. Die vorliegende Eigentümerstrategie wird auf der Grundlage der Gemeindeordnung der Gemeinde Glarus Nord und des Organisationsreglements der Alters- und Pflegeheime Glarus Nord (APGN) erstellt. Die Gemeinde ist die Alleineigentümerin der APGN.

2. Die Interessen der Gemeinde Glarus Nord werden durch den Gemeinderat wahrgenommen. Dabei berücksichtigt er die unternehmerische Autonomie der APGN und anerkennt in seiner Eigenschaft als Vertreter der Eigentümerin die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates in Bezug auf Geschäftsstrategie und -politik.

3. Neben der Festlegung der Eigentümerstrategie nimmt die Gemeinde ihre Rechte als Besitzerin wahr, insbesondere durch

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | die Wahl von fünf der sieben Verwaltungsratsmitgliedern und des Präsidiums durch den Gemeinderat; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Information und Berichterstattung zuhanden der Gemeindeversammlung; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | Vorgaben des Gemeinderates zu Planung und Reporting der Institution. | | |

Ziele der Gemeinde Glarus Nord

1. Mit ihren Alters- und Pflegeheimen sichern die APGN die Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Bereich Altersbetreuung durch Erstellung, Betrieb und Unterhalt von Alters- und Pflegeheimen in Glarus Nord.

2. Die Unternehmung ist als selbstständiges Unternehmen wettbewerbsfähig, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und bewohnerorientiert zu führen.

1. Die Eigentümerstrategie gibt klare Richtlinien zur Festlegung der Unternehmensstrategie vor. Innerhalb dieser Richtlinien ist auch die Unternehmensstrategie festzulegen. Der Gemeinderat verpflichtet sich, von den Vorgaben in der Eigentümerstrategie nur nach eingehender Prüfung und nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat des Unternehmens abzuweichen.

2. Die Vorgaben in der Eigentümerstrategie sind von der strategischen und der operativen Führungsebene der APGN bei ihren Tätigkeiten einzubeziehen. Abweichungen sind nur bei entsprechender Notwendigkeit und nach Rücksprache mit dem Gemeinderat möglich.

3. Die Eigentümerstrategie soll sowohl für die Mitarbeitenden des Unternehmens als auch für die Anspruchsgruppen (Stakeholders) des Unternehmens Sicherheit in Bezug auf die unternehmerische Ausrichtung bieten.

4. Der Verwaltungsrat der APGN ist gegenüber dem Gemeinderat für die Einhaltung der Eigentümerstrategie verantwortlich.

Ziele der Gemeinde Glarus Nord

1. Die APGN sichern an ihren Standorten qualitativ gute Leistung nach anerkannten Grundsätzen in Pflege und Betreuung. Die APGN erwirtschaften Mittel aus ihrer Geschäftstätigkeit soweit sie zur Finanzierung der Investitionen in die Unternehmung notwendig sind. Die APGN setzen die finanziellen Mittel kostenbewusst ein.

Ziele der Gemeinde Glarus Nord

1. Die Organe der APGN haben bei der Festlegung der Unternehmensstrategie und bei ihrer Umsetzung die soziale und ökologische Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden, den Bewohnern und den Geschäftspartnern wahrzunehmen. Dies betrifft insbesondere

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Etablierung und Sicherung der Position als attraktiver regionaler Arbeitgeber; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Umsetzung von Massnahmen zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit der Mitarbeitenden; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | Sicherstellung einer kontinuierlichen Förderung der Mitarbeitenden durch gezielte Aus- und Weiterbildungsmassnahmen; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | d) | Sicherstellung einer engagierten und zeitgemässen Ausbildung von Lernenden der verschiedenen Bereiche und von Studierenden von Fachschulen sowie Zurverfügungstellung von Praktikumsplätzen; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | e) | Förderung der Bewohner- und Mitarbeiterzufriedenheit; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | f) | Engagements in regionalen / nationalen Gremien; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | g) | Schutz von Natur und Umwelt. | | |

Vorgaben der Gemeinde Glarus Nord zur Umsetzung der Ziele

1. ...

1.1 Für die Erschliessung von neuen strategischen Geschäftsbereichen muss die Genehmigung des Gemeinderates eingeholt werden.

2. Die Zustimmung des Gemeinderates ist auch notwendig bei Transaktionen von mehr als CHF 100'000.00 oder wenn die Beteiligung der APGN nach der Transaktion mehr als einen Drittel beträgt oder wenn eine Beteiligung bei einem Verkauf die Grenze von einem Drittel wieder unterschreitet.

3-4 ...

Vorgaben der Gemeinde Glarus Nord zur Umsetzung der Ziele

1. Leistungen für Dritte müssen mindestens kostendeckend sein.

2. Vor grösseren, langfristigen finanziellen Verpflichtungen ist der Gemeinderat frühzeitig und umfassend zu informieren.

3. Dienstleistungen der Gemeinde und / oder anderer Dienstleister sind auf der Basis von Qualitätsstandards (Service Level Agreements) zu beziehen.

4. Bei Tarifanpassungen ist der Gemeinderat vorgängig zu informieren.

5. Mittels Template-Vorgaben für die Reportings werden die von der Gemeinde gewünschten Informationen eingeholt.

Vorgaben der Gemeinde Glarus Nord zur Umsetzung der Ziele

1. Das Unternehmen gibt sich eine auf Kontinuität ausgerichtete Organisationsstruktur. Für alle Funktionen sind Stellenbeschreibungen erstellt.

2. Sämtliche Verwaltungsratsmitglieder sind mit Unterschrift kollektiv zu zweien im Handelsregister einzutragen.

3. Der Auftritt nach aussen richtet sich nach dem CD/CI-Manual der Gemeinde.

4. Die Planung von neuen Gebäuden erfolgt in Abstimmung mit den entsprechenden Stellen der Gemeinde. Für die definitive Umsetzung wird der Gemeinderat angehört.

Vorgaben der Gemeinde Glarus Nord zur Umsetzung der Ziele

1. Die APGN bieten attraktive Arbeitsplätze zu fairen Bedingungen an und sorgen für die Einhaltung der Vorschriften zur Arbeitssicherheit.

2. Die Personalpolitik der Institution orientiert sich an Art. 15 des Organisationsreglements der APGN. Im Übrigen ist der Verwaltungsrat in der Ausgestaltung der Personalpolitik frei.

Vorgaben der Gemeinde Glarus Nord zur Umsetzung der Ziele

1. Die APGN haben ein angemessenes Risk-Management System aufzubauen und zu betreiben. Als Bestandteil des Risk-Managements ist ein internes Kontrollsystem (IKS) zu führen.

2. Im Reporting zuhanden des Gemeinderates erbringen die APGN folgende Unterlagen / Berichte

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Jahresrechnung und Geschäftsbericht inkl. Revisionsbericht; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Stand der Umsetzung der Massnahmen im Risk-Management und im IKS (im Rahmen von Jahresrechnung und Geschäftsbericht); | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | mündliche Berichterstattung im Gemeinderat über den Geschäftsverlauf und den Grad der Zielerreichung gemäss Art. 1 bis Art. 3 (2 Mal pro Jahr). | | |

3. Bei aussergewöhnlichen Vorkommnissen (z.B. erheblicher Schadenfall, substantielle Budgetabweichungen) erfolgt eine unverzügliche Information des Gemeinderates.

4. Der Gemeinderat kann jederzeit weitere Informationen verlangen.

Schlussbestimmungen

1. Die Eigentümerstrategie ist vom Gemeinderat regelmässig (mindestens alle vier Jahre) auf Vollständigkeit und Aktualität zu überprüfen.

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