7.4.1-2
ER
CH-GL
Art. A1-7 Erschliessungsreglement (ER) - Öffentliche Interessenz
Anhang 1: Begriffe
Art. A1-7 ER — Öffentliche Interessenz
1. Die öffentliche Interessenz der Gemeinde an der Erschliessung ist der Kostenanteil der öffentlichen Hand für die im öffentlichen Interesse erstellten Erschliessungsanlagen.