Legislator · Kanton Glarus — Gesetzessammlung
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7.4.1-2 ER CH-GL

Art. A1-7 Erschliessungsreglement (ER) - Öffentliche Interessenz

Anhang 1: Begriffe
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Art. A1-7 ER — Öffentliche Interessenz

1. Die öffentliche Interessenz der Gemeinde an der Erschliessung ist der Kostenanteil der öffentlichen Hand für die im öffentlichen Interesse erstellten Erschliessungsanlagen.

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