7.4.1-2
ER
CH-GL
Art. A1-6 Erschliessungsreglement (ER) - Gesamterschliessung
Anhang 1: Begriffe
Art. A1-6 ER — Gesamterschliessung
1. Die Gesamterschliessung umfasst sämtliche Erschliessungsanlagen des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung, d.h. alle Bestandteile, die mit dem Strassen-, Abwasserentsorgungs-, Wasser-, Energieversorgungs- und Kommunikationsnetz zusammenhängen. Die einzelnen Erschliessungsanlagen reihen sich nach der Entwicklungsbedeutung, dem Erschliessungsbedarf und der Art der Kostendeckung in die Basis-, Grob- oder Feinerschliessung ein.