Legislator · Kanton Glarus — Gesetzessammlung
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7.4.1-2 ER CH-GL

Art. 31 Erschliessungsreglement (ER) - Perimeterverfahren

Finanzierung der Erschliessung - Beiträge - Allgemeines
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Art. 31 ER — Perimeterverfahren

1. Das Perimeterverfahren wird grundsätzlich als dreistufiges Verfahren, bestehend aus der Einleitung des Verfahrens, dem Erlass des Beitragsplans und der Festlegung des Kostenverteilers durchgeführt.

2. Der Erlass des Beitragsplans kann mit der Festlegung des Kostenverteilers zusammengelegt werden.

3. Das Verfahren ist in der Regel vor Beginn der Bauarbeiten einzuleiten. In begründeten Fällen ist eine spätere Einleitung möglich.

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