Legislator · Kanton Glarus — Gesetzessammlung
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7.4.1-2 ER CH-GL

Art. 30 Erschliessungsreglement (ER) - Teilzahlungen

Finanzierung der Erschliessung - Beiträge - Allgemeines
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Art. 30 ER — Teilzahlungen

1. Die beitragspflichtigen Grundeigentümer können vom Gemeinderat entsprechend dem Fortgang der Arbeiten zu Akontozahlungen bis zur Höhe der voraussichtlichen Kostenanteile verpflichtet werden.

2. Die Akontozahlungen werden im Rahmen der Schlussabrechnung auf den definitiven Perimeterbeitrag angerechnet.

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