7.4.1-2
ER
CH-GL
Art. 11 Erschliessungsreglement (ER) - Sachliche Abstimmung
Erschliessung - Gesamterschliessung
Art. 11 ER — Sachliche Abstimmung
1. Die zuständigen Behörden und Baulastträger stimmen die Anlagen der Basis- und Groberschliessung sowie der Feinerschliessung gemeinsam aufeinander ab.