7.1-1
BauRBaureglement
CH-GL
Art. 8 Baureglement - Mehrwertabgabe
Baugebiet - Zonenspezifische Vorschriften
Art. 8 Baureglement — Mehrwertabgabe
1. Die Gemeinde erhebt eine Mehrwertabgabe nach Massgabe des übergeordneten Rechts.
2. Die Höhe der Mehrwertabgabe beträgt 20% des Mehrwerts.