Legislator · Kanton Glarus — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
7.1-1 BauRBaureglement CH-GL

Art. 8 Baureglement - Mehrwertabgabe

Baugebiet - Zonenspezifische Vorschriften
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (66 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 Baureglement — Mehrwertabgabe

1. Die Gemeinde erhebt eine Mehrwertabgabe nach Massgabe des übergeordneten Rechts.

2. Die Höhe der Mehrwertabgabe beträgt 20% des Mehrwerts.

← Art. 7 Bauordnung Bilten Nutzungszonen Art. 8a Baureglement →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →