Legislator · Kanton Glarus — Gesetzessammlung
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7.1-1 BauRBaureglement CH-GL

Art. 4 Baureglement - Gestaltungskommission

Baugebiet - Allgemeines
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Art. 4 Baureglement — Gestaltungskommission

1. Der Gemeinderat bestellt eine fachlich ausgewiesene Gestaltungskommission. Dieser stehen die Aufgaben gemäss Art. 68 BauV zu.

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