5.5-1
CH-GL
Art. 15 Feuerwehrreglement - Budget
Finanzen
Art. 15 Feuerwehrreglement — Budget
1. Für die Erstellung des Budgets sind die terminlichen und inhaltlichen Vorgaben der Gemeinde zu befolgen. Das durch die Sicherheitskommission genehmigte Budget sowie die Jahresrechnung ist dem Feuerwehrinspektorat mit den zusätzlich geforderten Unterlagen einzureichen.