Grundsatz und Gegenstand
Table of Provisions (11)
Statutory Text (11 Provisions)
1. Die Gemeinde Glarus Nord führt unter dem Namen «Bibliotheken Glarus Nord» ein Netz von öffentlichen Schul- und Gemeindebibliotheken. Zu den Bibliotheken Glarus Nord gehören
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Bibliothek Bilten; | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Bibliothek Kerenzen; | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | Bibliothek Mollis; | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | d) | Bibliothek Näfels; | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | e) | Bibliothek Niederurnen; | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | f) | Bibliothek Oberurnen; | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | g) | Schulbibliothek Oberurnen; und | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | h) | Schulbibliothek Näfels. | | |
1. Die Schul- und Gemeindebibliotheken dienen der Schule und der Bevölkerung als Zentrum für Information, Begegnung und Bildung.
2. Sie bieten Bücher und weitere Medien zur Ausleihe an.
3. Die Bibliotheken leisten einen Beitrag zur Allgemeinbildung, Lesekultur und Medienkompetenz in der gesamten Bevölkerung sowie zur kulturellen Vernetzung und Austausch aller Einwohner der Gemeinde.
1. Alle Bibliotheken unterhalten einen aktuellen Medienbestand, der erschlossen und attraktiv präsentiert wird.
2. Sie bieten eine Infrastruktur zum selbstständigen Lesen vor Ort an.
3. Führungen, Schulungen und Veranstaltungen dienen der Bestandsvermittlung, Wissensvernetzung und Unterhaltung.
1. Der Bereich Gesellschaft ist das Aufsichtsorgan.
1. Die Bibliotheksleitung ist zuständig für die operative Führung der Schul- und Gemeindebibliothek.
2. Ihre Aufgaben und Befugnisse werden durch den Bereich Gesellschaft in einer Funktionsbeschreibung geregelt.
3. Die Bibliotheken gewährleisten eine koordinierende Zusammenarbeit.
1. Die Leihdauer für Bücher beträgt vier Wochen; für Zeitschriften zwei Wochen.
1. Die Bibliotheken stehen allen Personen während den Öffnungszeiten zur Benutzung offen.
1. Für die Ausleihe wird eine Bibliothekskarte benötigt. Diese ist für alle Bibliotheken in Glarus Nord gültig. Die Einschreibung erfolgt gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises.
2. Die Bibliothekskarte ist persönlich. Namens- und Adressänderungen sowie der Verlust des Ausweises müssen umgehend gemeldet werden.
1. Kinder und Jugendliche können nur Medien mit entsprechender Altersfreigabe ausleihen.
2. Die Ausleihdauer beträgt allgemein vier Wochen. Eine dreimalige Verlängerung ist möglich, ausser bei entsprechend gekennzeichneten Medien oder wenn Reservationen vorliegen.
3. Bei Überschreitung der Leihfrist wird kostenpflichtig gemahnt. Nach dreimaliger erfolgloser Mahnung werden bei der vierten Mahnung zusätzlich die Kosten einer Ersatzanschaffung und einer Bearbeitungsgebühr dafür in Rechnung gestellt.
4. Medien können reserviert werden; diese bleiben sieben Tage reserviert und abholbereit.
5. Für die Nutzung von «Digitale Bibliotheken Ostschweiz (dibiost.ch)» gelten spezielle Ausleihbedingungen, welche auf [www.dibiost.ch](https://www.dibiost.ch) aufgeführt sind.
6. Beschädigte Medien dürfen nicht selbst repariert werden.
1. Für Kinder und Jugendliche ist die Ausleihe kostenlos.
2. Ab 18 Jahren beträgt die Jahresgebühr CHF 25.00.
3. Die Zahlung erfolgt via TWINT oder Einzahlungsschein.
4. Mahngebühren
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | 1. Mahnung: | | CHF 2.00 |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | 2. Mahnung: | | CHF 5.00 |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | 3. Mahnung: | | CHF 10.00 |
5. Kosten Medienersatz: Höhe der Anschaffungskosten.
6. Bearbeitungsgebühr: CHF 20.00.
1. Die Nutzer sind für die ausgeliehenen Medien verantwortlich. Beschädigte oder verlorene Medien werden in Rechnung gestellt. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.