Legislator · Kanton Glarus — Gesetzessammlung
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4.1-1 CH-GL

Art. 10 Benutzungsordnung Tagesstrukturen - Verpflegung

Organisation Tagesstruktur-Alltag
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Art. 10 Benutzungsordnung Tagesstrukturen — Verpflegung

1. Es wird Wert auf eine gesunde, kindgerechte und ausgewogene Verpflegung gelegt.

2. Die Kinder bringen grundsätzlich keine Lebensmittel mit in die Tagesstruktur. Nach vorgängiger Zustimmung des zuständigen Betreuungspersonals sind Ausnahmen zulässig insbesondere bei Kindern mit Lebensmittelallergien oder zu besonderen Anlässen wie Geburtstage oder Abschiede.

3. Auf besondere Ernährungsbedürfnisse kann nur Rücksicht genommen werden, sofern dies die betrieblichen Verhältnisse zulassen.

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