Legislator · Kanton Glarus — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
4.1-1.1 CH-GL

Grundsätze

18 Articles / Provisions · Kanton Glarus — Gesetzessammlung
Originalquelle öffnen ↗ Maschinenlesbares Markdown (.md)

Table of Provisions (18)

Statutory Text (18 Provisions)

Allgemeine Bestimmungen

1. Grundlage dieses Tarifreglements bilden das Kinderbetreuungsgesetz (KiBG), erlassen von der Landsgemeinde am 1. Mai 2022 und die daraus resultierenden, anwendbaren Verordnungen.

2. Die Monatspauschale deckt die vertraglich vereinbarten Betreuungsmodule während der Schulwochen ab. Eine Betreuung in den Schulferien und Einzelbelegungen werden nach dem gleichen Tarifsystem zusätzlich in Rechnung gestellt.

Anhang 1: Tarifmodell

1. Tarifmodell

| Modul | Gewichtung | Maximaltarif | Minimaltarif | | --- | --- | --- | --- | | Frühstückstisch | 15% | CHF 8.40 | CHF 2.63 | | Mittagstisch | 40% | CHF 22.40 | CHF 7.00 | | Frühnachmittag | 10% | CHF 5.60 | CHF 1.75 | | Spätnachmittag | 35% | CHF 19.60 | CHF 6.13 | | Schulferien (ganzer Tag) | 150% | CHF 84.00 | CHF 26.25 | | |

2. Die Beträge in der Tabelle sind gerundet. Für die effektive Berechnung der Module und der Monatspauschale wird mit nicht gerundeten Werten gerechnet.

3. Ein allfälliger Geschwisterrabatt gemäss KiBG und der entsprechenden Verordnungen ist in der Tabelle nicht berücksichtigt.

Allgemeine Bestimmungen

1. Das Tarifreglement kommt grundsätzlich für die von der Gemeinde Glarus Nord betriebenen Betreuungsangebote für Kinder im Schulalter zur Anwendung.

Tarifsystem

1. Die Bestimmung des anrechenbaren Einkommens erfolgt gemäss Verordnung über den Vollzug des Kinderbetreuungsgesetzes (Kinderbetreuungsverordnung, KiBV).

2. Die Steuerwerte werden folgendermassen berücksichtigt

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | gemeinsame Steuerwerte von verheirateten Elternteilen; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | die Summe der Steuerwerte von im Konkubinat lebenden Elternteilen; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | in allen anderen Fällen die Steuerwerte des obhutspflichtigen Elternteils, welcher die Betreuungsvereinbarung eingeht. | | |

3. Es wird grundsätzlich auf die letzte definitive Steuerveranlagung abgestellt.

Tarifsystem

1. Die Handhabung besonderer Berechnungsgrundlagen wird vom Bereich Bildung der Gemeinde festgelegt.

Tarifsystem

1. Eine Neuberechnung des Tarifs erfolgt in der Regel

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | bei Abschluss einer Betreuungsvereinbarung; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | bei einer Anpassung der Betreuungsmodule; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | bei einer tarifrelevanten Veränderung der Familienverhältnisse; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | d) | bei unterjähriger Veränderung des anrechenbaren Einkommens um mindestens CHF 10'000.00 auf den Folgemonat. | | |

Tarifsystem

1. Die Betreuungsmodule werden aufgrund ihres betrieblichen Aufwandes gewichtet.

2. Die minimalen und maximalen Betreuungstarife für die einzelnen Betreuungsmodule sind im Anhang 1 ersichtlich.

Tarifsystem

1. Haben die Eltern für mehrere Kinder Betreuungsbeiträge zu leisten, so wird ihnen gemäss den gesetzlichen Grundlagen (KiBG, PauBV) ein Geschwisterrabatt gewährt.

Tarifsystem

1. Der Betreuungstarif ergibt sich aus dem Maximaltarif abzüglich der Pauschalbeiträge gemäss Verordnung über die Festsetzung der Pauschalbeiträge für die Kinderbetreuung (Pauschalbeitragsverordnung, PauBV).

Tarifsystem

1. Die Summe der Betreuungsbeiträge der gewählten Module einer Woche ergibt die Wochenpauschale. Die Betreuungskosten eines Schuljahres werden in 11 Monatspauschalen in Rechnung gestellt.

Tarifsystem

1. Schülerinnen und Schüler, welche aufgrund ihres unzumutbaren Schulweges über den Mittag nicht nach Hause gehen können, haben auf Antrag Anspruch auf die Nutzung des Mittagstisches zum Minimaltarif. Zusätzliche Betreuungsmodule werden zum einkommensabhängigen Tarif verrechnet.

Betreuungsvereinbarung

1. Der Umfang der Betreuung wird gemäss den Bestimmungen der Benutzungsordnung der Tagesstrukturen Glarus Nord schriftlich vereinbart.

2. Die vereinbarten Betreuungsmodule können grundsätzlich nur auf den 1. eines Kalendermonats geändert werden.

3. Die Fristen für die Neuanmeldung und Mutationen werden in der Benutzungsordnung geregelt.

4. Durch die Anmeldung für das Betreuungsangebot verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, die anfallenden Betreuungsbeiträge gemäss der Betreuungsvereinbarung zu bezahlen.

5. Kommen die Erziehungsberechtigen den vereinbarten Pflichten gemäss Benutzungsordnung nicht nach, kann die Betreuungsvereinbarung einseitig durch die Gemeinde aufgelöst werden.

6. Die Inanspruchnahme des Sozialtarifs setzt das Einreichen der aktuellen Steuerveranlagung oder das Vorliegen der Vollmacht voraus. Die Vollmacht berechtigt die zuständigen Stellen der Gemeinde Glarus Nord, bei der Hauptabteilung Steuern die aktuellste definitive Veranlagung betreffend Kantons- und Gemeindesteuer bzw. direkte Bundessteuer zu beziehen, damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bemessen werden kann. In allen anderen Fällen wird der Maximaltarif verrechnet.

Betreuungsvereinbarung

1. Wird ein vereinbartes Betreuungsangebot nicht in Anspruch genommen, so erfolgt grundsätzlich keine Reduktion der Betreuungsbeiträge, wobei für Krankheit / Unfall und schulbedingte Absenzen folgende Regelung gilt

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Krankheit und Unfall: | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | | 1. | Bei Abwesenheit von bis zu 5 aufeinanderfolgenden, vertraglich vereinbarten Betreuungstagen infolge Krankheit oder Unfall besteht kein Anspruch auf Erlass der Betreuungsbeiträge. | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | | 2. | Vom 6. bis zum 20. vertraglich vereinbarten Betreuungstag kann ein Gesuch um Ermässigung von 50% der Betreuungsbeiträge an die Gemeinde Glarus Nord gestellt werden. Das Gesuch ist vor Ablauf der 20 vertraglich vereinbarten Betreuungstage schriftlich der Fachstelle Tagesstrukturen einzureichen. Ein Arztzeugnis ist zwingend beizulegen. | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | | 3.. | Krankheits- oder unfallbedingte Abwesenheiten von mehr als 20 vertraglich vereinbarten Betreuungstagen werden im Einzelfall geregelt. | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Schulbedingte Abwesenheiten (Klassenlager, Projektwochen etc.): | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | | 1. | Ab dem dritten vertraglich vereinbarten Betreuungstag kann ein Gesuch um Erlass der Betreuungsbeiträge an die Gemeinde Glarus Nord gestellt werden. Das Gesuch ist zusammen mit der Ausschreibung der schulischen Absenz zeitnah und schriftlich der Fachstelle Tagesstrukturen einzureichen. | |

Betreuungsvereinbarung

1. Müssen Betreuungsangebote infolge einer übergeordneten Anweisung oder einer ausserordentlichen Lage befristet eingestellt werden, so werden die Monatspauschalen anteilsmässig reduziert.

Verrechnung von Betreuungsleistungen

1. Die Betreuungsleistungen werden monatlich in Rechnung gestellt. Eine Betreuung während der Schulferien oder einzelner schulfreier Tage wird gemäss Anmeldung zusätzlich zur Monatspauschale in Rechnung gestellt.

Verrechnung von Betreuungsleistungen

1. Die Elternbeiträge sind jeweils 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Verrechnung von Betreuungsleistungen

1. Ist die Zahlung überfällig, werden die Erziehungsberechtigten gemahnt. Hierfür kann eine Mahngebühr von CHF 50.00 belastet werden.

2. Sind mindestens zwei ganze Monatspauschalen zur Zahlung fällig, so ist die Gemeinde Glarus Nord berechtigt, den Betreuungsplatz auf Ende des laufenden Monats ohne weitere Frist zu kündigen.

Schluss- und Übergangsbestimmungen

1. Bei Streitigkeiten zwischen Erziehungsberechtigten und der Gemeinde Glarus Nord kann eine anfechtbare Verfügung verlangt bzw. erlassen werden. Das Verfahren richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Glarus.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →