1.3-1 CH-GL Art. 3 Gebührentarif für Einbürgerungen Originalquelle öffnen ↗ Full Act (3 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md) Art. 3 Gebührentarif für Einbürgerungen 1. Die Kanzlei wird mit dem Vollzug beauftragt. ← Art. 2 Gebührentarif für Einbürgerungen Schweizerbürger Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist? Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI. Fall in Legislator öffnen →