154.800
CH-BS
§ 4 Gesetz über die Gerichtsgebühren
§ 4 Gesetz über die Gerichtsgebühren
1. Das Gesetz über die Gerichtsgebühren vom 13. Mai 1948 wird aufgehoben.
1. Das Gesetz über die Gerichtsgebühren vom 13. Mai 1948 wird aufgehoben.