Legislator · Kanton Basel-Stadt — Gesetzessammlung
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154.800 CH-BS

§ 4 Gesetz über die Gerichtsgebühren

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§ 4 Gesetz über die Gerichtsgebühren

1. Das Gesetz über die Gerichtsgebühren vom 13. Mai 1948 wird aufgehoben.

← § 3a Gesetz über die Gerichtsgebühren Übergangsbestimmung zur Änderung vom 10. Juni 2018

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