Legislator · Kanton Basel-Stadt — Gesetzessammlung
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153.150 CH-BS

Kanton Basel-Stadt — Gesetzessammlung 153.150

2 Articles / Provisions · Kanton Basel-Stadt — Gesetzessammlung
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Statutory Text (2 Provisions)

1. Die bestehenden Departemente, Abteilungen und Stabsstellen behalten bis auf weiteres ihre heutige Bezeichnung und Zusammensetzung, mit Ausnahme des Polizeidepartementes, dessen Bezeichnung neu lautet: Polizei- und Militärdepartement.

1. Den Departementen und allen übrigen Verwaltungseinheiten kommen weiterhin alle jene Kompetenzen zu, die nicht im Widerspruch zum Organisationsgesetz vom 22. April 1976 stehen, jedoch bisher direkt oder mittelbar auf solche organisationsrechtliche Erlasse gestützt waren, die mit der Inkraftsetzung des Organisationsgesetzes vom 22. April 1976 gemäss dessen § 55 aufgehoben sind.

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