§ 4 Verordnung betreffend die Zuständigkeiten
§ 4 Verordnung betreffend die Zuständigkeiten
1. Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Verordnung über die Wahl der eidgenössischen Geschworenen vom 23. August 1988;
2. die Verordnung betreffend Wählbarkeit zu Gerichtsstellen aufgrund kantonaler Anwaltsprüfungen vom 27. April 1907;
3. die Verordnung über die Einzelrichter in den Landgemeinden vom 28. August 1936;
4. die Verordnung betreffend die Strafvollzugskommission vom 8. Dezember 1941;
5. die Verordnung über den Vollzug kurzer Freiheitsstrafen in der Form der gemeinnützigen Arbeit vom 8. Oktober 1996;
6. die Verordnung über die kantonale Kontrolle von Strafen und Massnahmen und über das Strafregister vom 19. Dezember 1941;
7. der Beschluss des Regierungsrates betreffend die berufliche Ausbildung der Molkeristen vom 30. Juni 1958;
8. der Beschluss des Regierungsrates betreffend Beaufsichtigung der Lehrverhältnisse im Molkeristengewerbe vom 30. Juni 1958;
9. die Konzession des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt zum Betriebe eines Grossmarktes durch die Markthallengenossenschaft Basel vom 29. Juni 1928;
10. die Verordnung betreffend die Markthalle Basel (Hallenordnung) vom 14. Februar 1984;
11. die Gebührenverordnung für die Markthalle Basel (Mieten und Gebühren) vom 14. Februar 1984;
12. die Verordnung betreffend Erhebung einer Schreibgebühr für die Ausstellung von Ausweiskarten an Handelsreisende vom 20. Juni 1931;
13. die Verordnung betreffend die Benützung des Musikzimmers im Blauen Haus vom 30. Juni 1944;
14. der Beschluss des Regierungsrates betreffend das Stundungsgericht, das Konkursgericht und die Nachlassbehörde für Banken vom 23. April 1935.