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§ 9 Reglement betreffend Akkreditierung der Medienschaffenden und Zutritt zum Grossen Rat - Vereinfachtes Verfahren

Zutritt zum Grossen Rat
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§ 9 Reglement betreffend Akkreditierung der Medienschaffenden und Zutritt zum Grossen Rat — Vereinfachtes Verfahren

1. In Ausnahmefällen und auf Gesuch hin kann die Präsidentin oder der Präsident Dritten oder Medienschaffenden ohne formelle Akkreditierung für jeweils eine Sitzung (inkl. Fortsetzungssitzungen) den Zutritt zum Parlamentsbereich ermöglichen.

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