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§ 8 Reglement betreffend Akkreditierung der Medienschaffenden und Zutritt zum Grossen Rat - Besucherinnen und Besucher

Zutritt zum Grossen Rat
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§ 8 Reglement betreffend Akkreditierung der Medienschaffenden und Zutritt zum Grossen Rat — Besucherinnen und Besucher

1. Besucherinnen und Besucher haben auch in Begleitung von Mitgliedern des Grossen Rates keinen Zutritt zur Parlamentszone. Die Präsidentin bzw. der Präsident kann Ausnahmen beschliessen. Sie melden sich in der Vorhalle beim Ratsweibel an.

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