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152.500 CH-BS

§ 5 Reglement betreffend Akkreditierung der Medienschaffenden und Zutritt zum Grossen Rat - Personenkreis mit uneingeschränktem Zutritt

Zutritt zum Grossen Rat
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§ 5 Reglement betreffend Akkreditierung der Medienschaffenden und Zutritt zum Grossen Rat — Personenkreis mit uneingeschränktem Zutritt

1. An den Sitzungstagen des Grossen Rates haben lediglich die Mitglieder des Grossen Rates und des Regierungsrates uneingeschränkten Zutritt zur Parlamentszone.

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