152.500
CH-BS
§ 5 Reglement betreffend Akkreditierung der Medienschaffenden und Zutritt zum Grossen Rat - Personenkreis mit uneingeschränktem Zutritt
Zutritt zum Grossen Rat
§ 5 Reglement betreffend Akkreditierung der Medienschaffenden und Zutritt zum Grossen Rat — Personenkreis mit uneingeschränktem Zutritt
1. An den Sitzungstagen des Grossen Rates haben lediglich die Mitglieder des Grossen Rates und des Regierungsrates uneingeschränkten Zutritt zur Parlamentszone.