Legislator · Kanton Basel-Stadt — Gesetzessammlung
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152.100 GO CH-BS

§ 5 Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Publikationen

Allgemeine Bestimmungen und Organisation - Einberufung, Öffentlichkeit[[1]](#titletitle_text_fn_885953_2_1_c)
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§ 5 GO — Publikationen

1. Gesetze, Grossratsbeschlüsse und Wahlen werden im Kantonsblatt publiziert.

2. Bei Gesetzen und Beschlüssen, die dem Referendum unterliegen, ist der Tag anzugeben, an dem die Referendumsfrist abläuft.

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