152.100
GO
CH-BS
§ 5 Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Publikationen
Allgemeine Bestimmungen und Organisation - Einberufung, Öffentlichkeit[[1]](#titletitle_text_fn_885953_2_1_c)
§ 5 GO — Publikationen
1. Gesetze, Grossratsbeschlüsse und Wahlen werden im Kantonsblatt publiziert.
2. Bei Gesetzen und Beschlüssen, die dem Referendum unterliegen, ist der Tag anzugeben, an dem die Referendumsfrist abläuft.